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Oebis
siehe unter Autogas.us | Autogas + Erdgas Antriebe | Gasautos kaufen + verkaufen
gruß
gruß
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Wirklich?Denke daran, dass LPG - Fahrzeuge in keine Tiefgarage bzw. Tiefparkhäuser hinein dürfen!
Bitte keine falschen Infos bearbeitenDenke daran, dass LPG - Fahrzeuge in keine Tiefgarage bzw. Tiefparkhäuser hinein dürfen!
Ja aber nicht generellDas stimmt doch so nicht.
Der Eigentümer kann LPG-Fahrzeuge ausschließen. Der Gesetzgeber könnte es auch, hat es aber zumeist nicht getan.
Generell nicht was?Ja aber nicht generell
Es gibt generell kein Verbot fürs parken im Parkhaus vom Gesetzgeber ausGenerell nicht was?
Satz 1 oder 2?
Das hast Du schon einmal behauptet. Es ist aber immer noch falsch.Ein Garagenbesitzer kann LPG Fahrzeuge nicht ausschließen. Die bundesweite Rahmenverordnung von 1988!!! hat festgestellt, dass Gasfahrzeuge genauso sicher sind wie die klassischen Verbrenner und hat daher pauschal alle Befahrbeschränkungen für nichtig erklärt. Es gibt aber auch bis heute noch Prüfer, die auf die 10 Jahres Frist von LPG Tanks besteht, obwohl diese bereits 2006 aus der Druckbehälterverordnung genommen wurden.
Lies den Artikel den ich eben verlinkt habe. Den vielleicht auch noch.dann werde ich nicht gegen Windmühlen kämpfen. Schon gar nicht beim heutigen Wetter