Autogasfahrzeuge im Parkhaus

Sehr schön, aber uninteressant.
Ändert das etwas an der momentanen gesetzlichen Situation in DE?
Nein? Aha.
 
Leider nicht immer, denn gelegentlich verunglücken Fahrer auch im Parkhaus und manche doch recht schwer. Da kann es dann schon mal spontan zum Gasaustritt kommen.
Ich sag mal so gehen wir mal von 40l Gas aus das verflüchtigt sich so schnell das es da zu keiner Explosion kommt
Da ist die Konzentration so gering
 
Bei manchen kommt es auch woanders zum spontanen “Gasaustritt“ und da explodiert auch gleich nichts ;) :D , aber jetzt schweife ich vom Thema ab :badgrin:….
 
Für die Verordnung muss man noch ins manuelle Archiv. Ich werde mal meinen Kontakt beim Bauamt bemühen.
 
Nein kannst du nicht!
Genauso...... darfst Du nicht als Ladenbesitzer verlangen in die Rucksäcke deiner Kunden zu schauen.
Stimmt, darf der Ladenbesitzer nicht. Er darf Dir dann aber innerhalb seines Hausrechts den Weg zum Ausgang zeigen und auf Dich als Kunden verzichten. Oder, bei Verdacht einer Straftat, die Polizei rufen und Dich solange festhalten.
Ich sage immer was der andere nicht weiß macht mich nicht heiß …., wenn man nur zum Einkaufen in irgend ein Parkhaus fährt und dort ein Einfahrtverbot für Gasfahrzeuge besteht fahre ich trotzdem rein, sieht man mein Auto an das es ein Gaser ist …, NEIN ! und die par Minuten, Stunden die ich da stehe…, und was soll da passieren bei einem Original Gaseinbau vom Werk…!
Kommt es in einer Tiefgarage zu einem Brand oder zu einer Explosion wird der Gutachter der Versicherung versuchen den Schaden auf jemand anderen abzuwälzen.
Besteht zum Zeitpunkt des Schadens ein Einfahrtsverbot für LPG Fahrzeuge wird man da wohl genauer nachschauen welche Fahrzeuge geparkt waren. Die Zufahrten sind häufig überwacht.
Dacia ist als Serienausrüster mit LPG nicht unbekannt.
Wenn Du in unmittelbarer Nähe zum Schadensort geparkt hast bist Du möglicherweise schnell im Fokus der Ermittlungen, gerade wenn Dein Fahrzeug auch beschädigt oder zerstört wurde.
Die gegnerischen Versicherungen sind dann wohl hartnäckiger als der Staatsanwalt.

Passiert nix, dann passiert nix.
So wie beim Missachten eines beliebigen anderen Verbotes.
 
Zuletzt bearbeitet:
@elpege auch dazu gab es Urteile. Auf Basis von rechtswidrigen Vorschriften darf dir der Ladenbesitzer kein Hausverbot erteilen.
Wenn mich der Ladenbesitzer ohne Grund/begründeten Verdacht festhält, dann kann die gekommene Polizei gleich vor Ort eine Anzeige gegen Ihn aufnehmen bzw. ist verpflichtet es zu tun, da es sich dabei um ein Offizial Delikt handelt. Nicht ohne Grund sind Supermärkte von der Praxis wieder abgerückt.

Nach den Urteilen darfst du gerne selbst suchen. Mir ist langsam die Zeit zu Schade gegen eine eindeutige Rechtslage zu diskutieren. gidf.at - Google ist dein Freund!
 
auch dazu gab es Urteile. Auf Basis von rechtswidrigen Vorschriften darf dir der Ladenbesitzer kein Hausverbot erteilen.
Wir reden hier aber nicht von rechtswiedrigen Vorschriften. Hier geht es unter Anderem um das "Jedermanns-Festnahmerecht". Jeder Bürger ist befugt einen auf frischer Tat ertappten so lange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Das ist erstmal der Grundsatz. Das ist natürlich an feste Bedingungen geknüpft.
 
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@elpege auch dazu gab es Urteile. Auf Basis von rechtswidrigen Vorschriften darf dir der Ladenbesitzer kein Hausverbot erteilen.
Wenn mich der Ladenbesitzer ohne Grund/begründeten Verdacht festhält,..
Ein Hausverbot kann auch ohne jeden Grund (also frei nach 'Nase') ausgesprochen werden und ist zu beachten. Wenn dem Eigentümer Dein Äußeres/Gebaren/Denkweise u.dgl. nicht gefällt kann er es bereits aussprechen. Du mußt in Deiner Wohnung ja auch nicht jeden dulden...

Und festhalten - da gildet das 'Jedermannsrecht'. Hälst Du jemanden fest ohne triftigen Grund - ist das 'Freiheitsberaubung'. Nur mal so nebenbei....
 
Passiert nix, dann passiert nix. So wie beim Missachten eines beliebigen anderen Verbotes.
Wenn man der Überzeugung ist, dass ein Gasverbot jeder Grundlage entbehrt, weil kein Risiko besteht, bestehen auch keine Bedenken, das "etwas" passieren könnte. Denn was soll dieses "etwas" sein, der Gastank kann es nicht sein, der wird nicht undicht. Das war ja die Ausgangslage der Diskussion: das Gasverbot entbehrt jeder Grundlage.
 
Können wir halbgares Laienjuristenwissen vielleicht bei der Diskussion heraushalten?
@Selbstschrauber die Verordnung sollte, sofern sie überhaupt noch gültig ist, ohne Probleme im Internet herunterzuladen sein. Das ist bei alles Gesetzen und Verordnungen so, die einem uber den Weg laufen. Da gibt es keine Geheimarchive oder sowas.
 
Ja, Kollege. Nach 27 Jahren im öffentlich Dienst weiss ich das durchaus.

Im zweien Link sind alle Verordnungen nach Bundesländern getrennt in einer Tabelle aufgelistet. Damit findet man dann mit Google sofort die komplette Norm für das Bundesland.
Die wollte ich nun auch noch einzeln verlinken. ;)

Von einer Norm auf Bundesebene von 1988 weiß ich nichts und bezweifle das es sie noch gibt, falls es sie überhaupt jemals gegeben hat. So etwas zu verfügen ist eigentlich Ländersache.
 
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