drei-x
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Duster II TCe 100 ECO-G // Logan MCV II Blue dCi 95
- Baujahr
- 2020
Zuletzt bearbeitet:
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Danke. Da kann man direkt zur Verordnung springen. So ist es einfacher.
genau, Bremen und Saarland haben da Einschränkungen, die anderen nicht.Im zweien Link sind alle Verordnungen nach Bundesländern getrennt in einer Tabelle aufgelistet.
Deswegen fragte ich ja nach einem Link. Da hast du mich verwirrt, weil du geschrieben hattest du hättest den Link angegeben. Aber wie du sagst, auf Bundesebene habe ich noch nie etwas gefunden, geschweige denn gehört. Alles gut @OldyVon einer Norm auf Bundesebene von 1988 weiß ich nichts und bezweifle das es sie noch gibt, falls es sie überhaupt jemals gegeben hat. So etwas zu verfügen ist eigentlich Ländersache.
Gemeint war der Beschluss der Bauministerkonferenz, eine Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen aller zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland.Eine Verordnung von 1988, Auf Bundesebene.
Da geht es aber nur um bauliche Vorgaben, die in Abständen immer wieder angepasst werden müsse.Gemeint war der Beschluss der Bauministerkonferenz,
Falsch (Im Rechtsbereich von Deutschland)@elpege auch dazu gab es Urteile. Auf Basis von rechtswidrigen Vorschriften darf dir der Ladenbesitzer kein Hausverbot erteilen.
Wenn mich der Ladenbesitzer ohne Grund/begründeten Verdacht festhält......
Nein,nur um bauliche Vorgaben
Hast recht. Hatte ich weggelassen, weil es da nicht um Gas ging.in Teil III - Betriebsvorschriften
§ 18 Betriebsvorschriften für Garagen
Super, genau der Link ist von @Oldy schon in Beitrag #19, zweiter Link, gepostet worden. Vielleicht den ganzen Thread lesen, bevor noch ein Beitrag ohne Erkenntniszugewinn erstellt wird?Ich glaube dieser Link hilft bei der Beantwortung der Frage
Gasauto.info - Parken in Parkhäusern und Tiefgaragen
Dabei geht es aber eher um die Lagerung in Reservekanistern. Der Fahrzeugtank ist von diesen Regelungen selbstverständlich ausgenommen. Ist also für LPG ebenfalls nicht relevant.Zum Beispiel wo, welcher Kraftstoff, wie und in welcher Menge eingebracht und auch gelagert werden darf.
Oh sorry. "Erkenntniszugewinn"! Klasse Wort!Super, genau der Link ist von @Oldy schon in Beitrag #19, zweiter Link, gepostet worden. Vielleicht den ganzen Thread lesen, bevor noch ein Beitrag ohne Erkenntniszugewinn erstellt wird?