Autohaus tritt nur als Vermittler auf

Hier wird mal wieder fleissig Garantie und Gewährleistung durcheinandergewürfelt. Gewährleistung gibt es immer nur von dem Händler, der im KAUFVERTRAG als Verkäufer aufgeführt ist. Nicht vom Vermittler. Und natürlich gibt es auch vom Vermittler einen offiziellen Kaufvertrag, in dem dieser aber eben nicht als Verkäufer steht.
 
ob er das sagt, oder es ist schriftlich festgehalten, da sind Welten dazwischen.
Also bitte wenn, dann im Vertag dieses so festhalten mit dem Rücktrittsrecht.

Gruss
Steffen

Eigentlich ist das schade, das man heute alles schriftlich festhalten muss.
 
Also in der verbindlichen Bestellung ist der Kaufpreis enthalten. Der Verkäufer sagte mir, dass ich bei Änderung der Preise von der Bestellung zurücktreten kann.
Das ist so korrekt! Denn die verbindliche Bestellung ist eben noch kein Kaufvertrag, sondern nur eine einseitige Willenserklärung deinerseits. :D
Beitrag automatisch zusammengeführt:

War der Ablauf auch bei euch so: Nach der verbindlichen Bestellung erhalte ich in 4 bis 6 Woche die Bestätigung der Bestellung und somit auch den Endpreis (kann nach Preisanpassung zwischen Bestellung und Bestätigung sich nochmal ändern)
Wenn dein AH Dir eine schriftliche Bestätigung mit den Daten und dem verbindlichen Kaufpreis VOR Auslieferung UND der Rechnungslegung am Tag der Übergabe überreicht, wurde ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen Dir und dem AH geschlossen!
Die Rechnung ist dann nachrangig zu betrachten.
Nachteil: Du kannst dann NICHT mehr so ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten. Dafür umgehst Du weitere Preisänderungen.
Vorteil: Wenn Dacia dann mehr will, kann es Dir völlig egal sein.
Merke: Mit dem Kaufvertrag zwischen Dir und dem AH endet das Vermittlungsgeschäft. :D
 
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