Ich diskutiere nicht die Betrachtung aus Sicht der Versicherung, der Nutzer behauptet das Erlöschen der ABE allein durch Tausch eines Leuchtmittels.
Das ist unzutreffend.
Euch wird bekannt sein das zum endgültigen Erlöschen des Versicherungsschutz das betreffende Bauteil ursächlich zur Unfallursache sein muss.
Eine fiktive Unfallursache reicht dazu nicht aus.
Zur "Tunerszene"
Impressum, "KHK" im Zusammenhang mit Polizei bedeutet nochmal was genau? Weiterhin nur eine mögliche Quelle zur Sachlage.
Mache jeder gerne was er selbst verantworten kann, LEDs, Gurtverlängerungen etc.
Aber bitte ohne Stammtischwahrheiten.