Dacia Duster III - Fernlicht Birne wechseln

Ok ... alles schön und gut.Aber die Fernlichtbirne hat keine Zulassung für den D3.Erlischt da nicht die Betriebserlaubnis oder so? Und was der TÜV sagt,frage ich gar nicht erst. :lol:
 
Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis da steigt die Versicherung aus den Schuh würd ich mir nicht anziehen
 
Also jetzt Mal Butter bei die Fischis =)
Ich habe in meiner Karriere ja erst 2 ( mit dem kommenden Duster 3 ganze drei) Autos gefahren....
Bei meiner ersten Karre habe ich sooooooooo viel (heute) Unsinn angebaut/umgebaut/abgebaut etc.... Ich habe ungelogen so viele Punkte dafür bekommen, dass es mit sicherheit fürs ganze Forum reicht :D
Ich hatte auch schon 3 MPU´s, davon Mal ab. Bei mir wurde verändertes, bereits aber schon vorher vorhandenes Licht (u.a. Abblendlicht) wenn überhaupt nur mit einer 10-Tage Mängelkarte geahndet. Es ist ja nicht so, dass man in der Hinsicht dort was verändert, um schaustellerische Maßnahmen zu ergreifen. Es geht ja eigentlich darum mehr Sicht bei der Fahrt zu haben. Wenn Ihr dann natürlich nen grünen habt, der sich hochschlafen will, dann f**** der euch auch damit. Trotzdem muss man sich nur mit verändertem Fernlicht nicht gleich in die Hose pieseln meiner Meinung nach. Selsbt der TÜV guckt im ersten Moment "nur", ob das Licht geht oder nicht....
 
Ich möchte auch noch einen letzten Satz dazu sagen. Wir fahren hier Dacias und keine C63 AMG mit Schubabschaltung oder 3er BMW mit schleifenden Rädern weil Luftahrwerk auf 0 bar.
Ich komme aus Dortmund., da weisse Bescheid ;)
 
Ganz mein Reden.... Ja, die Dinger haben noch keine Zulassung für den Duster 3... Aber wer und wo und wann kontrolliert es denn jemand?
 
Denke das Osram und Philips das Zeitnah regeln werden, Dacia ist ja doch ein grosser Markt und mit dem neuen Duster haben Sie vom Design her schon was echt cooles gezaubert. So ein Range Rover aus dem Trockner.
 
Ich glaube, das bei einem Neuwagen (der sowieso LED Tagfahrlicht, LED Abblendlicht und LED Blinker hat), niemand kontrolliert ob auch die richtigen Leuchtmittel im Fernlicht verbaut sind.
Und da sie nur bei Fernlicht leuchten, würden die Scheinwerfer auch mit den Halogen-H7 blenden.

Außerdem ist mir aufgefallen, das bei aktiviertem Fernlicht der Scheinwerfer sich in der Höhe leicht nach oben verstellt. Wahrscheinlich um mit den LEDs vom Abblendlicht eine bessere Ausleuchtung in der Breite zu erzielen...
 
Also jetzt Mal Butter bei die Fischis =)
Ich habe in meiner Karriere ja erst 2 ( mit dem kommenden Duster 3 ganze drei) Autos gefahren....
Bei meiner ersten Karre habe ich sooooooooo viel (heute) Unsinn angebaut/umgebaut/abgebaut etc.... Ich habe ungelogen so viele Punkte dafür bekommen, dass es mit sicherheit fürs ganze Forum reicht :D
Ich hatte auch schon 3 MPU´s, davon Mal ab. Bei mir wurde verändertes, bereits aber schon vorher vorhandenes Licht (u.a. Abblendlicht) wenn überhaupt nur mit einer 10-Tage Mängelkarte geahndet. Es ist ja nicht so, dass man in der Hinsicht dort was verändert, um schaustellerische Maßnahmen zu ergreifen. Es geht ja eigentlich darum mehr Sicht bei der Fahrt zu haben. Wenn Ihr dann natürlich nen grünen habt, der sich hochschlafen will, dann f**** der euch auch damit. Trotzdem muss man sich nur mit verändertem Fernlicht nicht gleich in die Hose pieseln meiner Meinung nach. Selsbt der TÜV guckt im ersten Moment "nur", ob das Licht geht oder nicht....
Grundlegend sollte man aber unterscheiden wovon man spricht. Den TüV und die Polizei interessiert es tatsächlich kaum, wegen einer Mängelanzeige oder einem Dudu beim TüV braucht man sich auch keine Gedanken machen. Das Problem ist einzig und allein der Versicherer. Der wird alles tun um bei einem Unfall keinen Ersatz leisten zu müssen und daher einen Gutachter einsetzen. Wenn dieser Gutachter den Umbau der H7 Birne auf LED bemerkt und feststellt dass es dafür keine Zulassung gibt, dann zahlt die Versicherung NICHT, da deine Betriebserlaubnis erloschen ist. Man fährt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug (aus Sicht der StVZO)! Darum geht es, nicht um 10€ Strafe bei der Polizei. Es muss also jeder für sich entscheiden ob ihm das weiße Licht wert ist im Zweifel auf einer u.U. sehr hohen Schadenssumme sitzen zu bleiben. Und ob man dieses Risiko hinzunehmen als mutig oder dumm bezeichnet bleibt jedem selbst überlassen. Man sollte aber durchaus überlegen auf wessen Tips man hört. Ich nehme grundsätzlich keine Diättipps von Dicken und keine Finanztipps von Armen.
 
treffen deine Ausführungen nicht zu,
nachzulesen u.a. bspw. hier

Welcher fiktive Unfallhergang sollte denn zum Verlust des Versicherungsschutz führen nur weil statt H7 Halogen H7 LED von einem marktbekannten Hersteller eingebaut war?

Wie wirkt sich bei den häufigen Unfallursachen wie Vorfahrtsverstößen, Rotlichtfahrten, überhöhte Geschwindigkeit oder Alkoholmissbrauch ein Leuchtmittel im Fernlicht auf den Unfallhergang aus?
 
Zuletzt bearbeitet:
treffen deine Ausführungen nicht zu,
nachzulesen u.a. bspw. hier

Welcher fiktive Unfallhergang sollte denn zum Verlust des Versicherungsschutz führen nur weil statt H7 Halogen H7 LED von einem marktbekannten Hersteller eingebaut war?

Wie wirkt sich bei den häufigen Unfallursachen wie Vorfahrtsverstößen, Rotlichtfahrten, überhöhte Geschwindigkeit oder Alkoholmissbrauch ein Leuchtmittel im Fernlicht auf den Unfallhergang aus?
Ganz einfach, Umbauten an Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs sind nicht zulässig da dies zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Wie da der Hergang des Unfalls ist ist völlig unerheblich. Es würde aber zum Beispiel reichen wenn der Unfallgegner behauptet das Licht habe ihn geblendet, muss er aber nichtmal. Das bloße vorhanden sein der nicht zugelassenen Leuchte reicht völlig aus. Das ist vom Gesetzgeber klar geregelt. Es gibt Umbauten die weniger ins Gewicht fallen, die also nicht unmittelbar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und es gibt Umbauten (bspw. Am Licht) die sofort zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Da ist es völlig unerheblich ob Du oder ich oder jemand anders hier im Forum das sinnvoll findet oder nicht. Es ist einfach so. Ich hätte auch gern das Fernlicht in LED, auch mir gefallen die H7 Birnen nicht. Ich habe auch Osram und Philips bereits angeschrieben und gefragt ob in wann die Prüfung geplant ist. Aber mir ist es das Risiko nicht wert einfach umzurüsten, da kann ich mir auch die Vollkasko sparen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest zunächst den vorab verlinkten Artikel lesen.
Offensichtlich ist der Verfasser vom "Fach"
Deine Ausführungen sind immer noch unzutreffend.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

..... Da ist es völlig unerheblich ob Du oder ich oder jemand anders hier im Forum das sinnvoll findet oder nicht...Das ist vom Gesetzgeber klar geregelt...
Ich habe auf eben diese rechtliche Betrachtung verwiesen, ohne eine Bewertung abzugeben.
Aus dieser ergibt sich in Bezug auf das Erlöschen der ABE eine andere, gegensätzlich zu deiner Meinung, Sichtweise des Gesetzgebers.
 
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