Dacia Duster III - Fernlicht Birne wechseln

Du solltest zunächst den vorab verlinkten Artikel lesen.
Offensichtlich ist der Verfasser vom "Fach"
Deine Ausführungen sind immer noch unzutreffend.
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Ich habe auf eben diese rechtliche Betrachtung verwiesen, ohne eine Bewertung abzugeben.
Aus dieser ergibt sich in Bezug auf das Erlöschen der ABE eine andere, gegensätzlich zu deiner Meinung, Sichtweise des Gesetzgebers.
Es ist unerheblich ob der Verfasser „vom Fach“ zu sein scheint oder Du es unbedingt willst das der Umbau ok ist. Offensichtlich ist für mich vor allem, dass dein Artikel aus einem, der Tuningszene nahestehendem, onlineportal ist. Kein Gesetzesauszug, kein Gerichstbeschluss, kein faktischer Tatsachenbericht. Auch ist mir völlig egal ob und was Du an deinem Auto veränderst. Ich habe bspw. einen Stahlunterfahrschutz an meinem Duster 3, der nicht eintragungsfähig ist und ebenso eine Grauzone darstellt. Mit solchen Anbauten ist es aber eben etwas schwammiger als mit Umbauten an der Beleuchtung, die ist durch die Fzg-Bauart klar geregelt. Und auch wenn es natürlich Quark ist aber da kann jeder argumentieren es würde blenden.
 
Ich habe auf eben diese rechtliche Betrachtung verwiesen, ohne eine Bewertung abzugeben.
Aus dieser ergibt sich in Bezug auf das Erlöschen der ABE eine andere, gegensätzlich zu deiner Meinung, Sichtweise des Gesetzgebers.
Völlig unerheblich. Für die Versicherung gilt nur deren Kleingedrucktes, was auch Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Und auch wenn die Betriebserlaubnis nicht erloschen sein sollte, so kann man bei einer bewußt durchgeführten Änderung an sicherheitstechnischen Einrichtungen (dazu gehört auch die Beleuchtung) oder auch andere Umbauten innerhalb einer gewissen Grauzone von grober Fahrlässigkeit ausgehen. Und damit ist die Versicherung aus der Haftung raus.
 
Ich diskutiere nicht die Betrachtung aus Sicht der Versicherung, der Nutzer behauptet das Erlöschen der ABE allein durch Tausch eines Leuchtmittels.
Das ist unzutreffend.

Euch wird bekannt sein das zum endgültigen Erlöschen des Versicherungsschutz das betreffende Bauteil ursächlich zur Unfallursache sein muss.
Eine fiktive Unfallursache reicht dazu nicht aus.

Zur "Tunerszene"
Impressum, "KHK" im Zusammenhang mit Polizei bedeutet nochmal was genau? Weiterhin nur eine mögliche Quelle zur Sachlage.

Mache jeder gerne was er selbst verantworten kann, LEDs, Gurtverlängerungen etc.

Aber bitte ohne Stammtischwahrheiten.
 
Ich diskutiere nicht die Betrachtung aus Sicht der Versicherung, der Nutzer behauptet das Erlöschen der ABE allein durch Tausch eines Leuchtmittels.
Das ist unzutreffend.

Euch wird bekannt sein das zum endgültigen Erlöschen des Versicherungsschutz das betreffende Bauteil ursächlich zur Unfallursache sein muss.
Eine fiktive Unfallursache reicht dazu nicht aus.

Zur "Tunerszene"
Impressum, "KHK" im Zusammenhang mit Polizei bedeutet nochmal was genau? Weiterhin nur eine mögliche Quelle zur Sachlage.

Mache jeder gerne was er selbst verantworten kann, LEDs, Gurtverlängerungen etc.

Aber bitte ohne Stammtischwahrheiten.
…ohne Stammtischwahrheiten…aber zitiert ein Tunerforum!
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Tuning von Scheinwerfer & Blinker - Kfz-Beleuchtung 2024 / 2025
 
Zuletzt bearbeitet:
der Nutzer behauptet das Erlöschen der ABE allein durch Tausch eines Leuchtmittels.
Das ist unzutreffend.

Doch, genau das ist zutreffend. Wenn es zu einer unzulässigen Veränderung der notwendigen lichttechnischen Anlagen kommt, dann erlischt die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug; ganz gleich, ob hieraus eine Gefährdung resultiert oder nicht.

Die Frage der Gefährdung wird erst im Zusammenhang mit zusätzlichen Anlagen (bspw. anderer Stromkreis) aufgeworfen. Sollte bei einem unzulässigen Zusatzscheinwerfer eine Gefährdung festgestellt werden (unabhängig davon, ob es zum Unfall kam oder nicht oder ob die Veränderung ursächlich für einen Unfall war), dann erlischt auch hier die Betriebserlaubnis vollständig. Hat das Oberlandesgericht Zweibrücken ziemlich nachvollziehbar entschieden.
 
Och komm... Dein erster Beitrag hier...
Es sind gerade mal drei Seiten und auf der ersten davon steht mehrfach welcher Typ es ist.
Hier wird nicht auf jeder Seite alles neu aufgemalt nur weil man zu faul zum Lesen ist.
 
Völlig unerheblich. Für die Versicherung gilt nur deren Kleingedrucktes, was auch Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Und auch wenn die Betriebserlaubnis nicht erloschen sein sollte, so kann man bei einer bewußt durchgeführten Änderung an sicherheitstechnischen Einrichtungen (dazu gehört auch die Beleuchtung) oder auch andere Umbauten innerhalb einer gewissen Grauzone von grober Fahrlässigkeit ausgehen. Und damit ist die Versicherung aus der Haftung raus.
Leider ist diese Aussage so nicht richt.
Die grobe Fahrlässigkeit ist seit Jahren bei den meisten KFZ- Versicherungen mit versichert. Wenn ich an einem Fahrzeug was verändere oder ein Fahrzeug kaufe wo Dinge eingebaut sind die nicht zulässig sind habe ich als Eigentümer bzw. Fahrer die Probleme. Wenn ich keine ABE bzw. Eintragungen in den Fahrzeugpapieren habe erlischt die Betriebserlaubnis und ich darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Jeder ist für sein tun und handeln selber verantwortlich.......ich ärgere mich immer wieder wenn die Leute dann sagen.......scheiß Versicherung zahlt wieder nicht........

Meine Tochter fährt selber im Sommer einen Subaru WRX STI Rechtslenker der in England umgebaut wurde und restauriert wurde......
die hat immer einen ganzen Ordner mit im Auto mit allen Eintragungen bzw. Gutachten......:D da gibt es öfters mal bei einen Kontrolle dann offene Münder von den Polizisten.....;):)der Fahrzeugschein besteht aus 4 Seiten....

LG Thomas
 
Och komm... Dein erster Beitrag hier...
Es sind gerade mal drei Seiten und auf der ersten davon steht mehrfach welcher Typ es ist.
Hier wird nicht auf jeder Seite alles neu aufgemalt nur weil man zu faul zum Lesen ist.
Dass das mein erster Beitrag ist richtig, ich habe auch alle Beiträge auf den drei Seiten gelesen. Ich konnte mich nur nicht entscheiden, welchen Socke ich nun nehmen soll, H7 oder H1. Bei den Verlinkungen hatte ich jeweils beide Möglichkeiten. Also bitte Nicht vorwerfen, ich sei zu faul zum Lesen. Ich war nur verunsichert.
 
Nachdem auf den ersten beiden Seiten mindestens 10x H7 erwähnt wird würde ich dabei bleiben.
Es sind H7. ;)
 
Gibt es hier schon verlässliche Birnen (LED) die auch zugelassen sind?

Oder muss ich bei den jeweiligen Herstellern nachfragen?
Ich meine, mein Duster kommt frühestens im März, und habe Zeit bei den Herstellern nachzufragen

Was keine ABE hat, oder nicht zugelassen ist, kommt mir nicht ins Auto. Fahre mit Kindern, da ist mir das zu gefährlich.. (egal ob es „nur“ ne Birne, oder ein Fahrwek ist, safety first)
 
Aktuell gibt es noch keine zugelassenen LED für den Duster 3.
Das wird wahrscheinlich auch noch ein wenig dauern da das für den Hersteller ein großer Kostenaufwand ist dafür eine ABE zu bekommen.
Für meinen Kadjar hat das auch jetzt 5 Jahre gedauert bis die Phillips eine Zulassung bekommen haben, beim Twingo 3 ging das recht schnell.
Liegt wohl an den Zulassungszahlen ob sich das für den Hersteller lohnt.
Für den Duster 1 und 2 gab es auch recht schnell eine Zulassung, aber die hatten beide auch H7 als Abblendlicht.
Ich scheue mich auch davor nicht zugelassene einzubauen, funktionieren werden die einwandfrei, aber ich möchte es einfach nicht.
Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
 
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