Duster auch Familientauglich?

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wie oft ich das schon klären musste :callme:

Führerschein B:

Entweder:

Auto 3,5 Tonnen + 750 Kg Anhänger = 4,25 Tonnen Gesamtgewicht

Oder

Auto X Tonnen + Anhänger >750 Kg = 3,5 Tonnen Gesamtgewicht



_____


vergesst bei dem Betrieb auch nicht das die Stützlast der Deichsel vom Anhänger dem Gewicht des Autos zugerechnet wird.

D.h. das auto kann bei Stützlast von 75 Kg auch mit 75Kg weniger beladen werden - der Anhänger jedoch wieder 75Kg mehr.

Dies bedeutet eine Lastwandel der Bedacht werden muss. Da der Duster schnell überladen werden kann.

Gruß
 
FS B = 3,5t zul gesamt Zuggewicht. Wie es zustande kommt ist egal. Zugfahrzeug 3,5 + Anhänger 0,75t = 4,25. Dafür braucht man den B96.

Zugfahrzeug plus Hänger über 4,25 bis 7 t = FS Klasse BE.
Dann kommt CE1, Zugfzg 7,49 plus 5t (ob 5t bin ich mir nicht sicher).

Für die FS Klasse ist das zul GzG maßgebend.
Für das Zugfahrzeug hingegen das tatsächliche Gewicht

Beispiele:

Ein ganz ganz leichter Sandero (1t) darf einen 2,t Hänger ziehen (wenn er leer plus Ladegut nicht mehr als der Sandero verkraftet).

Mit dem BE: Ein Sandero darf einen 3,5t Hänger ziehen, wenn tatsächliche Anhängelast nicht mehr, als ein Sandero darf. 700kg dieser Anhänger plus 300 kg Ladegut. Hier greifen beide Regeln. Für den FS; BE nötig da mehr als 4,25t, für das Fzg was tatsächlich am Haken hängt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rennschüsselfahrer Du kennst den anderen Thread noch, in dem es um die Auflastung ging )) Aber deshalb schreibe ich nicht, sondern: Das zul. Gesamtgewicht deines Dusters liegt bei etwa 1.850 Kilo, so rum. (1.400 der Wagen +450 Zuladung) Das zulässige Gesamtzuggewicht etwa 3.350 Kilo. Nun hast du das Zuggewicht von 1.500 kg um 300 Kilo erhöhen lassen.

Wurde an deinen Papieren etwas geändert mit den Gewichten? Nehme ich den Wagen 1.400 kg plus volle Hütte am Haken 1.800 Kg so macht das 3.200 Kilo, demnach dürftest du nur noch 150 Zuladen?
Andere Variante: "Dein" zul Gesamtzuggewicht beträgt nun 3.650 Kg, dafür bräuchte man den B96 ( außer uns alten Hasen mit unserem alten Dreier).

Berichte doch mal.
Gruß

Hier passiert ein Denkfehler :) - so erging es mir auch lange bis ich 10 mal zum TÜV bin und wieder zurück.

Man muss unterscheiden zwischen Zulässigen Gewichten was man laut Führerschein darf und zulässigen Gewichten laut der STVO und den Fahrzeugscheinen.

Führerschein habe ich oben schon geklärt.

Als zulässige Gewichte für das Fahrzeug zählt nicht das Zulässige Gesamtgewicht sondern die tatsächliche Masse des Anhängers und am ende des Gesamten Gespann.

So darf man ein 2Tonnen Anhänger an einem Duster anhängen solange dieser zusammen mit der Ladung nicht 1,5 Tonnen überschreitet.


Gesetz:


Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

§ 6 FeV - Einzelnorm
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Kalimero, das ist sicher nicht der offizielle Bußgeldkatalog , sondern irgendeine Seite auf der das falsch wiedergegeben wird. Gültig ist einzig die Straßenverkehrsordnung, sonst nichts und die erlaubt jedem Inhaber von Klasse B einen Anhänger beliebigen Gewichts solange das zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg nicht überschritten wird, hat der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 750 kg, gilt die Einschränkung auf die 3500 kg nicht mehr.
Dass man unabhängig davon natürlich prüfen muss ob ein Gespann den Vorschriften für das Fahrzeug entspricht ist davon unabhängig und selbstverständlich.
 
KLeine Korrektur, steht nicht in der StVO sondern in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§6 (1)

Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Hervorhebung fett von mir

PS: Corax war schneller
 
Gab es da nicht auch noch die Vorschrift mit "einachsige Anhänger und dopelachsige Anhänger, bei dem die Achsen nicht mehr als x cm Auseinander liegen?
Die Einschränkung der Anzahl der Achsen ist seit ein paar Jahren ersatzlos entfallen für alle Klassen.

Ich hatte das auch noch mit den 99cm Abstand gelernt beim PKW Führerschein, dass gibt es nicht mehr.
 
Gab es da nicht auch noch die Vorschrift mit "einachsige Anhänger und dopelachsige Anhänger, bei dem die Achsen nicht mehr als x cm Auseinander liegen?




MOTORRAD und Auto???:think:
Ja heute A und B bzw. alle Klassen der alten Führerscheinklasse 3
 
Mal so von uns berichtet. Wir sind 2 Erwachsene und 3 Kinder (5,10 & 12) dazu noch ein Hund (20kg).
Wir haben aktuell einen 900kg Wohnwagen wollen aber in rund 2 Jahren dann einen 1200er ziehen.
Im Auto haben alle Kinder platz, der Hund ist in einer Box im Kofferraum. Auf dem Dach ist dann eine Gepäckbox die bis 50kg beladen werden kann.
Es funktioniert und das recht gut.
Wir haben natürlich auch nur den B-Schein und wie festgestellt wurde darf bis 3,5t die Kombination dafür sein. Oder ein 3,5t + ein unter 750kg Anhänger. (Sprich Wohnmobil mit 3,5t darf auch mit Klasse B noch ein Anhänger bis 750kg angehängt werden mit auch egal wie vielen Achsen)
Beim nächsten werden wir aber falls es wieder ein Dacia wird auf 4x4 achten oder ein anderes Fabrikat wählen was nicht so einschränkt mit dem Zuggesamtgewicht.
 
@Kalimero, das ist sicher nicht der offizielle Bußgeldkatalog , sondern irgendeine Seite auf der das falsch wiedergegeben wird. Gültig ist einzig die Straßenverkehrsordnung, sonst nichts und die erlaubt jedem Inhaber von Klasse B einen Anhänger beliebigen Gewichts solange das zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg nicht überschritten wird, hat der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 750 kg, gilt die Einschränkung auf die 3500 kg nicht mehr.
Dass man unabhängig davon natürlich prüfen muss ob ein Gespann den Vorschriften für das Fahrzeug entspricht ist davon unabhängig und selbstverständlich.
Hat mir Gockel so ausgeworfen, hab den Führerschein 1992 gemacht, da hat das alles noch nicht interessiert
 
An anderer stelle las ich, dass B nicht genügt wenn der Anhänger schwerer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges....
 
An anderer stelle las ich, dass B nicht genügt wenn der Anhänger schwerer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges....
Das gilt für die 100kmh zulassung
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Also wenn das Zugfahrzeug leichter ist als der Anhänger gilt eine 100kmh Zulassung nicht mehr und beschränkt auf 80kmh.
 
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