@Kalimero, das ist sicher nicht der offizielle Bußgeldkatalog , sondern irgendeine Seite auf der das falsch wiedergegeben wird. Gültig ist einzig die Straßenverkehrsordnung,
sonst nichts und die erlaubt jedem Inhaber von Klasse B einen Anhänger beliebigen Gewichts solange das zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg nicht überschritten wird, hat der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 750 kg, gilt die Einschränkung auf die 3500 kg nicht mehr.
Dass man unabhängig davon natürlich prüfen muss ob ein Gespann den Vorschriften für das Fahrzeug entspricht ist davon unabhängig und selbstverständlich.