logi
Dacianer.de Team
- Fahrzeug
- Mazda 3 BN Skyactive 2,0 120 PS
- Baujahr
- 2017
Stimmt so auch nicht in jedem Fall, dass muss man etwas differenzieren:Die Nachbesserung vor Wandlung gehören aber zur Gewährleistung des verkaufenden Händlers.
Anwalt.de
Davon ab: der TE stellt am Besten der Werkstatt, in der er den Wagen gekauft hat, eine Frist bis wann der Schaden am Wagen behoben ist. Die Frist muss schon angemessen sein (also nicht zwei, drei Tage, ich würde zwei Wochen nehmen) . Ist die Frist ohne Fehlerbehebung verstrichen würde ich vom Kauf zurück treten. Das ist dann nach BGB sauber und man verhindert „Reparaturorgien”, die über Wochen laufen.
Wenn es gut läuft wird der Fehler, der sicher am Ende ein trivialer ist gefunden und jeder ist glücklich. Wenn ich den TE richtig verstanden habe ist er ja mit dem Wagen an sich zufrieden, und wenn er vom Kauf zurück tritt hat er erst mal gar keinen Wagen mehr.