Dokker Ersatzrad oder Mobilitäts-Set

Dann fährst Du mit einem Fahrzeug dessen Betriebserlaubnis durch falsch angebaute Teile erloschen ist !

Aber diese Diskussion werde ich nicht weiter führen ... , da völlig unsinnig; denn ich habe lediglich auf etwas hingewiesen was im ganzen Thread bisher nicht berücksichtigt wurde.

MfG
Uwe
 
Jau...
Das mit TÜV und Reifen is nen Witz.
War jetzt mit einem alten Corsa da, nur ob er es noch schafft, bzw. dann weiß man was man noch machen muss.
Deshalb noch keine Neuen Reifen drauf... die Pellen waren 14 Jahre alte Winterreifen!
Ein paar geringe Mängel - Plakette druff.
Bei Reifen gibt es kein 'Verfallsdatum', solang da keine Risse/Beschädigungen sind, meinte der Prüfer. :blink:
.
 
Jau...
Das mit TÜV und Reifen is nen Witz.
War jetzt mit einem alten Corsa da, nur ob er es noch schafft, bzw. dann weiß man was man noch machen muss.
Deshalb noch keine Neuen Reifen drauf... die Pellen waren 14 Jahre alte Winterreifen!
Ein paar geringe Mängel - Plakette druff.
Bei Reifen gibt es kein 'Verfallsdatum', solang da keine Risse/Beschädigungen sind, meinte der Prüfer. :blink:
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Für Reifen gibt es tatsächlich kein Ablaufdatum. Das Gleiche hat mir mal einen Prüfer auch schon gesagt.
Wenn man damit leben kann, dass man weniger Bodenhaftung und längere Bremswege im Kauf nehmen muss, ist aus der Sicht vom Strassenverkehrsamt alles OK.
Man kriegt höchstens zu hören, dass man bei der nächsten Gelegenheit mal die Pneus austauschen könnte.
 
Jau...
Das mit TÜV und Reifen is nen Witz.
War jetzt mit einem alten Corsa da, nur ob er es noch schafft, bzw. dann weiß man was man noch machen muss.
Deshalb noch keine Neuen Reifen drauf... die Pellen waren 14 Jahre alte Winterreifen!
Ein paar geringe Mängel - Plakette druff.
Bei Reifen gibt es kein 'Verfallsdatum', solang da keine Risse/Beschädigungen sind, meinte der Prüfer. :blink:
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Da haben sie mir aber im letzten Jahr für meinen anhänger was anderes erzählt. Risse oder Beschädigungen hatten die auch nicht, waren nur einfach "zu alt". Ich durfte dann keine 100 mehr fahren, sondern nur noch 80. Da das nicht wirklich Spaß machte, habe ich natürlich neue Reifen bekommen. Gut, ich war beim TÜV nicht durchgefallen - aber die Wirkung war dieselbe.
 
Man kriegt höchstens zu hören, dass man bei der nächsten Gelegenheit mal die Pneus austauschen könnte.
So lange das Gummi keine Risse aufweist. Dann ist, wenn ich mich recht entsinne nix mit Plakette.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann fährst Du mit einem Fahrzeug dessen Betriebserlaubnis durch falsch angebaute Teile erloschen ist !
Nein.

Du darfst in jedem Fall bis zum nächste Reifenhändler fahren. Bist dann wahrscheinlich nur auf 80km/h begrenzt.
2 Ersatzräder, eines für jede Richtung wird Keiner mitführen.
Das gleiche beim aktiven RDKS. Da darfst du auch mit dem Ersatzrad (kein Sensor) nicht ewig rumfahren.
Am sichersten ist als Ersatzrad sowieso ein Winterreifen, damit man im Fall der Fälle auch im Winter weiterfahren darf.
 
Da haben sie mir aber im letzten Jahr für meinen anhänger was anderes erzählt. Risse oder Beschädigungen hatten die auch nicht, waren nur einfach "zu alt". Ich durfte dann keine 100 mehr fahren, sondern nur noch 80. Da das nicht wirklich Spaß machte, habe ich natürlich neue Reifen bekommen. Gut, ich war beim TÜV nicht durchgefallen - aber die Wirkung war dieselbe.

Wenn man beim TÜV solche Aussagen trifft, müssen sie sich auf Gesetze bzw. Ausführungsvorschriften berufen können. Eine Meinung hat keinen "Gesetzescharakter". Insofern gilt, dass Riefen kein Verfalldatum, wie schon hier öfters geschrieben, haben. Wenn, dann könnte sich bestenfalls eine Versicherung bei Schadensleistung quer stellen, was dann aber sicherlich ein Gutachterverfahren werden würde.
 
Am sichersten ist als Ersatzrad sowieso ein Winterreifen, damit man im Fall der Fälle auch im Winter weiterfahren darf.
das wird man im Bedarfsfall auch mit einem Sommerreifen dürfen. Oder gibt es etwa auch schon Noträder mit Winterbereifung? Warum also bei einem normalen Ersatzrad?
 
Ja bei Rissen verstehen sie kein Spass mehr. Das finde ich gut so. Sparen hin oder her, irgendwo hört mal der Spass auf! Ein geplatzter Reifen kann ziemlich blöd enden.
 
Gibt es da eine Ausnahmeregelung?
Das Fahren mit Ersatzrad IST schon eine Ausnahmesituation. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir ein Polizist ein Bußgeld aufdrückt, weil du drei Winterreifen und einen Sommerreifen fährst. Den Reifenschaden am Originalreifen kann man ja darlegen. Und ein Notrad hat niemals ein Winterprofil und darf trotzdem auch im Winter als Notrad genutzt werden. Jegliche Ängste in der Richtung halte ich daher für äußerst hypothetisch.
 
Bei meinem MCV war ein volles Ersatzrad dabei. Das Fahrzeug hat allerdings passives RDKS. Ich habe etwa 30 Jahre keine Reifenpanne gehabt und schleppe das E.R. also ständig ungebraucht mit. Aber man sollte niemals, nie sagen.
 
Das Fahren mit Ersatzrad IST schon eine Ausnahmesituation. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir ein Polizist ein Bußgeld aufdrückt, weil du drei Winterreifen und einen Sommerreifen fährst. Den Reifenschaden am Originalreifen kann man ja darlegen. Und ein Notrad hat niemals ein Winterprofil und darf trotzdem auch im Winter als Notrad genutzt werden. Jegliche Ängste in der Richtung halte ich daher für äußerst hypothetisch.
Der Punkt ist doch, dass man abseits der Ausnahmeregelung für Ersatz- bzw. Noträder, auf WINTERLICHEN Straßen Winterbereifung montiert haben MUSS.
@wf
Erstreckt sich besagte Ausnahmeregelung auch auf Winterbereifung oder steht die Winterregelung über der Ausnahmeregel.
 
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