Unter hinterherrennen verstehe ich zum Beispiel:Auto ins AH schaffen (ca.40km einfache Strecke),Termin für AH und Gutachter der Versicherung unter einen Hut bringen und die ganzen kleinen Sachen die in der Summe Zeit kosten .Der Verursacher hat nur eine Aufgabe,die wäre-ich melde es der Versicherung.
Gibt es in der Schweiz nicht die sog. "Schadensabwicklung"?
Wenn definitiv feststeht daß man unschuldig ist, tritt man mittels eines Formulares seine gesamten Ansprüche an das Autohaus ab, das die Reparatur macht.
Meist ist das auch an die Inanspruchnahme eines Leihwagens für die Rep.-Zeit gekoppelt, aber den braucht man ja sowieso und den zahlt auch die Gegnerische.
Kurzum, Auto abgeben, Schadensabwicklung unterschreiben und erst wieder antanzen wenn der Händler Dein Fahrzeug fertig repariert hat.
Der Händler korrespondiert mit Versicherungen, terminiert mit Gutachtern, kurzum, er mach allen Schreib- und Verwaltungskram für Dich.
Die angenehmste Variante der Schadensbehebung!
Achja ..... er finanziert auch die Reparatur vor.
Im Regelfall zwar selten, aber es kommt bisweilen vor, daß jemand erst selbst die Kosten der Rep. dem Autohaus zahlen muß und im Anschluß er sein Geld bei der Gegnerischen holen muß.
Schnell mal 2000.- vorfinanzieren ......
Auch solche unangenehmen Überraschungen hat man bei der Schadensabwicklung nicht.