Fetter Parkrempler => 6000 Euro Reparatur => Totalschaden?


Versuch erstmal den Weg zum Händler.

Hat ein Händler zeitweise Werkstattleerlauf, richtet er mitunter solche Fahrzeuge in eigener Regie wieder her, um sie dann wieder zu verkaufen.

In Anbetracht dessen, daß er seine eigene Arbeitszeit praktisch zum Nulltarif hat und fast alles in der "Kundenfreien" Zeit instandgesetzt wird, sind solche Lückenbüßerfahrzeuge bei vielen Händlern gefragt.

Wenn man ihm dann noch den Kauf eines Neufahrzeuges in Aussicht stellt, kann bei Dir u.U. ein Neufahrzeug fast ohne Zuzahlung möglich sein.

Meine Frau hatte mal nen Micra.
Nach 1 1/2 Jahren und 24T-Kilometern hat ihr jemand die Vorfahrt genommen und der Micra bohrte sich seitlich in eine E-Klasse von DB, wobei der DB in der Mitte einen Knick bekam.

Der Micra war 30cm kürzer, aber an der A-Säule paßte das Spaltmaß Kotflügel/Türen noch.
Laut Versicherung aber ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Der Nissanhändler bei dem der Micra gekauft worden war, tauschte ihn einfach gegen einen neuen und baute sogar noch kostenlos Seitenschweller, Heckschürze und Sportfahrwerk aus dem alten aus, in den neuen ein.
Auch die Lackierung der Karosserieanbauteile war kostenlos.

Der Unfallwagen stand knapp ein Jahr in seiner Werkstatt und wurde in kleinen Etappen Instandgesetzt, immer wenn gerade nichts besonderes zu tun war.

Evtl. kannst Du ähnliches aushandeln .......?
 
Die Schuldfrage wird hier weiter erörtert .





Schuldfrage klärt niemals die Polizei;)

@Helmut2


Bei Kleinunfällen wird generell nix vermessen nur bei VUSW (Verkkehrsunfall schwerwiegend) und VUPS (Verkehrsunfall mit Personenschaden).

Wenn man den Verdacht hat das das Gegenüber Alkohol konsumiert hat, dann auf jeden Fall die Polizei anrufen!

Ich finde es traurig das die allermeisten Leute nicht in der Lage sind, einen beschissene (sorry) Auffahrer z.B. alleine zu regeln oder was auch immer an Bagatellunfällen so reinkommt. Wegen jedem Mist wird die Polizei gerufen und wie hier schon bemerkt wurde, es gibt wahrlich wichtigeres zu tun als 2 Streithähne zu belehren und deren Personalien auszutauschen:rolleyes:

Wenn wirklich Personen verletzt sind oder es ist eine Vorfahrtssache oder ein Schaden der deutlich über 2000 bis 3000 Euro liegt, dann ist es Sache der Polizei vor Ort zu klären ob der Unfall aufgenommen wird oder nicht. Bei Verletzten ausnahmslos immer!


Verkehrstauglichkeit der Fahrzeuge obliegt einem Gutachter. Nur der kann über die Tauglichkeit der Fahrzeuge ne Aussage treffen. Polizei ist kein Gutachter!! Ich kann sagen das es sicher noch möglich ist damit zu fahren aber ob nach nem riesen Stoß die Kiste noch verkehrstauglich ist kann nur ein Gutachter sagen;)

Wer bei Kleinigkeiten die Polizei ruft, der ist selber schuld wenn er stundenlang warten muss um dann von dem Polizisten die Personalien geschrieben zu bekommen und dann noch 35 Eur berappen muss:angry:


Ich finde man sollte immer die Polizei rufen. Keiner außer der es mal gelernt hat kann sagen was ein schaden kosten kann. Auch wenn er nur so klein aussieht. Ich habe einen bekanten der auch mal von einer kurz angerempelt wurde. Delle unterm Tankstutzen. Sah nicht schlimm aus. Die kleine beule sagte die Polizei. Tja schaden war 9000 Euro.


Dein Zitat kannste also stecken lassen.

Wenn du uns sagen kannst was ein Bagatell schaden ist dann gib uns deine Nummer.
Dann braucht man wirklich nicht die Polizei anrufen.

Kittylein
 
Was hälst du davon, erstmal deinen Ton etwas zu zügeln? Musst hier nicht gleich so unverschämt werden, nur weil du anderer Meinung bist als Freya.

Fakt ist, dass es in Hamburg schon Gang und Gäbe ist, dass die Unfallpartei, die die Polizei bei einem Bagatellschaden ruft 40€ Strafe zahlen muss und dieses Modell soll auf ganz Deutschland angewendet werden.

Eine Beule am Tankstutzen für 9.000€ finde ich zwar fragwürdig aber sei's drum. Ich hab vor zig Jahren mal nen Twingo zerlegt und das waren gerade mal 6.250€ Schaden.
Wobei die 9.000€ hinkommen, wenn man -statt vernünftig auszubeulen und zu verzinnen- gleich die komplette Seitenwand ersetzt und beide Türen mit lackieren lässt, damit der Farbunterschied weniger ins Auge sticht.
 
„unverschämt“

OK sollte nicht so rüber kommen.

Entschuldige mich.

Die beule war das kleinste Problem die wurde nur gespachtelt und teil lackiert. Das was richtig gekostet hat war der Tank und der Einbau. Die kleine beule hatte den Tank oberhalb beschädigt und musste getaucht werden.

Noch mal Entschuldigung.

Hier in Berlin muss man 35 Euro zahlen und das bin ich gern Bereit zu zahlen. Wenn man so ein Unfallgegner hat wie mein bekannten. Mehr will ich nicht sagen. Sind ja nicht alle gleich.

Kittylein
 
Fakt ist, dass es in Hamburg schon Gang und Gäbe ist, dass die Unfallpartei, die die Polizei bei einem Bagatellschaden ruft 40€ Strafe zahlen muss und dieses Modell soll auf ganz Deutschland angewendet werden.
.

Das wird wohl schwerlich durchzusetzen sein.

Denn wer entscheidet, was ein Bagatellschaden ist und was nicht?

Kleine Delle in der Haut des Stoßfängers kostet 100 Euro zum rausföhnen.
Der verbogene Unterträger den keiner sieht, kostet aber evtl. 600 Euro.

Schuldfrage:
wer entscheidet, "wer" schuld hat, bzw. gegen die STVO verstoßen hat, wenn beide Parteien meinen, sie seien auf ihrer eigenen Spur gefahren, sich aber trotzdem gegenseitig mit den Außenspiegeln gekratzt haben.

Unterschreibt jemand das vor Ort aufgesetzte Schuldanerkenntnis mit dem Zusatz der Unwiderrufbarkeit, dann ist es ja OK.
Aber genau das soll man ja auf keinen Fall unterschreiben, wenn es nach den Verkehrsanwälten geht.

Auch die Skizze des Unfallortes mit eingezeichneten Fahrzeugen kann vom Unfallverursachenden Verkehrsteilnehmer im als sachlich falsch tituliert werden, auch wenn er diese unterschrieben hat.
Er braucht nur im nachinein behaupten, er sei im ersten Schock vom redegewandten Unfallgegner zur Unterschrift genötigt worden.

Bleibt also nur die Polizei, die ein unabhängiges und fachgerechtes Unfallprotokoll anfertigt.
 
Ihr glücklichen, Ihr bleibt also verschont vom Reglementierungswahn den wir hier z.T. haben, wobei andererseits verschiedene Regelung wie z.B. zugelassene "Reifengrößen" durchaus vernüftigen Sinn ergeben und ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

OT:
Bei uns sind die zugelassen Reifen auch aus dem "KFZ-Schein" verschwunden. Es steht nur noch der kleinste zugelassene Reifen drin, den ja sowieso kaum einer fährt. Bei mir steht z.B. 165/80 R14, aber ab Werk drauf waren die üblichen 185er. Glaub, die blauen Jungs können die zulässigen Größen über ihr Bordcomputer-Dings abfragen, aber wer würde sich denn z.B. bei einer Routine-Verkehrskontrolle bei allen Autos diesen Aufwand machen? Höchstens, wenn die Reifen extrem über- oder unterdimensioniert aussehen und eine eingebaute Bremswirkung bei vollem Lenkradeinschlag entfalten.
 
bei uns ist dei blaulichtsteuer schon lange praxis und sie funktioniert tadellos! man ist so weit daß man seine schäden in den unfallbericht selber einträgt. den rest erledigt die versicherung. sollte es ungereimtheiten geben so gibt man das ganze dem anwalt.

Bagatellschaden ist jeder Blechschaden ohne verletzung der insassen.
 
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