Der knackpunkt -- im laufe dieses sehr schnell wachsenden threads immer noch ungeklärt -- scheint mir zu sein, ob eine rückgabemöglichkeit bei laufzeitende UNabhängig vom restwert vereinbart und damit dann schlicht und einfach die "beziehung" (incl. aller verpflichtungen) beendet ist, oder ob selbst bei rückgabe eine nachzahlung in höhe der differenz schlussrate minus restwert vereinbart ist.
Solange das nicht geklärt ist, ist die diskussion hier wohl akademischer natur und somit müßig.
Solange das nicht geklärt ist, ist die diskussion hier wohl akademischer natur und somit müßig.