Garantie-Recht nicht respektiert von Händler

Verkäufer wollen verkaufen. Und das tun sie in dwer Regel nicht, wenn sie dem potentiellen Käufer das
Objekt seiner Begierde madig reden...

Und selbst beim sympatischsten Verkäufer - egal ob privat oder gewerblich- Vertrauen ist gut...den Rest kennt jeder.

Beim letzten Neuwagenkauf hat der Händler den Kopf geschüttelt weil ich die VIN-Nr abgeglichen habe!

Sei´s drum: Ich wünsche den TE dass er ohne Stress und Pannen über die Garantie- und Restzeit kommt. :)

Gruß,
Murphy
 
Die Verkäufer waren früher in der besseren Position, weil sie über Informationen verfügten, die der Kunde nicht haben konnte.

Das ist heute nicht mehr so. Die Kunden kümmern sich um lediglich ein Objekt der Begierde, der Verkäufer bedient sein komplettes Sortiment. Kein Wunder, dass da heutzutage die Kunden besser informiert sind als die Verkäufer, weil alle verfügbaren Informationen irgendwie vorzeitig im Internet enthüllt werden.
 
"Verkäufer wollen verkaufen"...
Ja, das stimmt sicher, aber es gibt auch Verkäufer die etwas "mehr" bieten!
Nur ein Beispiel wie "mein" Dacia Verkäufer agiert:
Ich holte unlängst die bestellten Plastikabdeckungen (mit Dacia Schrift) für die Einstiege beim Ersatzteilschalter ab. Das Lager ist mit der Werkstätte verbunden, also nicht direkt in der Nähe des Ausstellungssalons wo die Verkäufer ihre Schreibtische haben.
Als ich zu meinem Auto zurückging sah ich durch die Plastikfenster des geschlossenen Werkstatt-Rolltores eine Gestalt rund um mein Auto gehen...das war "mein" Verkäufer!
Als er mich sah sagte er:
"Servus Herr XYZ, ich habe zufällig gesehen dass sie mit ihrem Dokker runter zur Werkstätte gefahren sind...ist etwas mit ihrem neuen Auto nicht in Ordnung? Sie wissen ja dass sie mich jederzeit anrufen können falls etwas nicht passt...wie kann ich ihnen helfen?"
Wir haben beide herzlich gelacht als ich ihm die beiden Plastikabdeckungen gezeigt habe...
Ja - auch solche Verkäufer gibt es...selten...aber doch! Schön dass es "meinen" Verkäufer gibt!
Ich bin zu 100% sicher dass er niemanden ein Auto mit "zweifelhafter" Garantiesituation verkaufen würde!
 
Lass Dir schriftlich vom Händler bestätigen, das er für Garantie Fälle geradestehen will, und somit die Kosten dafür übernimmt. Dacia ist da halt zurecht raus, da Ihre Bedingungen dafür nicht eingehalten wurden. Wenn von der Seite was kommt ist es höchstens Kulanz, ein Rechtsanspruch besteht nicht mehr.
Eine Garantie Verlängerung ist deswegen wohl auch ausgeschlossen, stellt sich aber zuerst die Frage ob diese überhaupt gewünscht war. Wenn nicht, ist es ja kein Problem.
Wenn du die Garantie Bestätigung vom Händler hast, sollte es ziemlich in deinem Sinne laufen. Passiert nichts, ist sowieso alles ok. Andernfalls springt der Händler ein, oder du hast was gerichtsfestes gegen Ihn in der Hand. Natürlich darf der Händler nicht Insolvent gehen, sonst wäre es ebenfalls blöd gelaufen.
 
Hoffentlich gehört er nicht zu einer aussterbenden Gattung
Je mehr billige EU-Kisten kaufen, desto eher wird diese Gattung aussterben.

Lass Dir schriftlich vom Händler bestätigen, das er für Garantie Fälle geradestehen will, und somit die Kosten dafür übernimmt.
Warum sollte der Händler das machen? Hat er denn im Vertrag die Werksgarantie zugesichert?


Beim letzten Neuwagenkauf hat der Händler den Kopf geschüttelt weil ich die VIN-Nr abgeglichen habe!
Da kann ich den Händler gut verstehen. Bei einem Neuwagenkauf bei einem Vertragshändler ist das ja schon ein wenig übertrieben.
 
Hoffentlich gehört er nicht zu einer aussterbenden Gattung
Da kann ich beruhigt sein, er könnte mein Sohn sein!
Es stimmt allerdings wirklich, sein Zugang zu Beruf & Kunden ist vorbildlich, er ist deshalb auch vor einigen Monaten zum Verkaufsleiter des Filialbetriebes aufgestiegen.
Hilft im gegenständlichen Fall natürlich genau "nix"...ich wollte nur sagen dass es bei Dacia auch anders geht.

Ich wundere mich ja immer wieder wenn ich im Forum von so vielen unnötigen (!) Unstimmigkeiten zwischen Dacia-Kunden und Dacia-Markenvertretungen lesen muss. Ich habe anscheinend wirklich Glück mit "meiner" Vertretung, da wird auch in der Werkstätte vorbildlich gearbeitet.

Darum sage ich ja hier immer wieder...Fakten tabellarisch zusammenstellen...alle Beteiligten an den Tisch...und gemeinsam vernünftig eine Lösung erarbeiten!
 
Ich wundere mich ja immer wieder wenn ich im Forum von so vielen unnötigen (!) Unstimmigkeiten zwischen Dacia-Kunden und Dacia-Markenvertretungen lesen muss. Ich habe anscheinend wirklich Glück mit "meiner" Vertretung, da wird auch in der Werkstätte vorbildlich gearbeitet.
Wenn Du das so schreibst, dann habe ich auch Glück mit meiner Vertretung. Oder es liegt an Dir und mir - denn es gibt ja immer noch den Spruch "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück". Ich benehme mich ordentlich und behandele den Verkäufer so, wie ich auch behandelt werden möchte.

Aber hier im Forum scheinen viele "auf Krawall gebürstet" zu sein. Ständig wird mit Anwälten (hier sogar direkt mit dem Amtsgericht) gedroht, es wird sich immer sofort bei Dacia Deutschland beschwert - ganz ehrlich, als Verkäufer hätte ich auf solche Typen auch keine Lust mehr.

Ich warte in diesem Fall immer noch auf die Auflösung. Hat der Verkäufer nun im Kaufvertrag das Vorhandensein einer Werksgarantie bestätigt oder nicht? Wenn ja - Kauf rückgängig machen, wenn nein - Lehrgeld bezahlt.
 
Auf meine Nachfrage wegen nicht eingehaltener Inspektionstermine und evtl. Garantieansprüche wurde abgewiegelt "kein Problem, wir erledigen das schon".

Warum sollte der Händler das machen? Hat er denn im Vertrag die Werksgarantie zugesichert?
Weil er FFBler es wohl mündlich zugesagt hat, nur mündlich ist schlecht zu beweisen, besonders ohne Zeugen. Deshalb sollte versucht werden es schriftlich zu bekommen. Wenn der Händler nicht zu seinem Wort steht, sieht es halt schlecht für FFBler aus, und er kann dann nur hoffen das nichts passiert, oder DACIA halt kulant ist.
 
Weil er FFBler es wohl mündlich zugesagt hat ...
Er hat nicht mündlich zugesagt, dass der Garantieanspruch noch besteht. Er hat gesagt, dass er "das" schon erledigen wird. Was ist "das"? Die Abarbeitung eines Garantieanspruchs?

Wer eine eigene Werkstatt hat, viele Autos verkauft, für den rechnet sich vielleicht, im Notfall auf eigene Kappe einen Garantiefall zu erledigen? Wenn er dafür den Preis nimmt, den er sonst für einen jungen Gebrauchten mit noch bestehender Herstellergarantie hätte nehmen können?
 
Er hat gesagt, dass er "das" schon erledigen wird.
Ich formuliere das mal um: "Er soll angeblich gesagt haben, dass er das erledigen wird".

Aber wenn der Verkäufer mir schon solche Geschichten erzählt, dann bitte ich ihn freundlich, das genau so in den Vertrag zu schreiben.

Macht er das nicht, wird er mir das Fahrzeug nicht verkaufen können.
 
Auch ich habe ein Problem mit der Garantie. In 05/2020 kaufte ich unseren Duster II. Erstzulassung 11/2018. Vor der Übergabe hatte ich eine Inspektion ausgehandelt. Widerwillig lies sich der Verkäufer überreden, da die zweite Inspektion angeblich erst in 11/2020 fällig wäre. Soweit so nicht gut. Nach einer kürzlichen Rückfrage welcher Inspektionstermin für die Dreijahresinspektion nun maßgebend sei, herrschte große Verwunderung. Die erste Inspektion 11/2019 ist nicht durchgeführt worden, obwohl der Duster als Erstbesitz von einem Aufbereiter des Händlers war. Also gilt Inspektion 05/2020. Auf meine Nachfrage wegen nicht eingehaltener Inspektionstermine und evtl. Garantieansprüche wurde abgewiegelt "kein Problem, wir erledigen das schon". Sein Wort in Gottes Ohr. Eine Garantie Verlängerung sei aber nicht möglich.
Habe nun für den 20. April einen Termin für eine vorgezogene Dreijahresinspektion.
Habe ihn im voraus schon mal informiert, das der Duster im Oktober zum TÜV geht. Sollten irgendwelche Mängel
festgestellt werden die nicht auf Garantie behoben werden, Amtsgericht Duisburg.
Gruß vom FFBler
Hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen wo beim Vertragsabschluss beide Parteien (Käufer und Verkäufer) offenbar davon ausgingen, dass die Herstellergarantie noch gilt, da dies ja unter normalen Umständen angenommen werden kann. Der gewerbliche Verkäufer ist üblicherweise nur zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet. Eine Gebrauchtwagen-Garantie wurde lt. Sachverhalt nicht abgeschlossen.

Problem: Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Erstinspektion nicht fristgerecht durchgeführt wurde und somit die Herstellergarantie ohne wenn und aber erloschen ist. Soweit der Sachverhalt.

Fakt: Der Verkäufer hat hier seine Sorgfaltspflicht verletzt, da er bei der Übernahme des Wagens den Faktor Garantie hätte prüfen müssen bevor er ihn (unter falscher Annahme - Herstellergarantie wird schon noch vorhanden sein) weiterverkauft.
Folgen für den Käufer: Er kann den Kaufvertrag anfechten und ggfls den Preis mindern oder rückabwickeln (je nachdem was für den Fragesteller zielführender ist). Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe könnte empfehlenswert sein.

Der Käufer/Fragesteller kann auch versuchen mit dem Händler durch einen zusätzlichen Vertrag zu vereinbaren, dass dieser bis zu dem Datum, wo die Herstellergarantie üblicherweise ordentlich abgelaufen wäre, eine Verkäufergarantie ähnlich/identlisch zur Herstellergarantie gewährt. Nur wird der Verkäufer sich wohl darauf nicht einlassen, denn woher soll der Verkäufer wissen, ob und in welchem Umfang der Hersteller einen individuellen auftretenden spezifischen Schaden als Garantiefall annimmt. Darüber gibt es logischerweise keine schriftlichen Abhandlungen die man irgendwo fahrzeugspezifisch nachlesen kann. Ist ja im Einzelfall auch immer eine Ermessensentscheidung des Herstellers. Also eher unrealistisch mit dem Verkäufer so eine Vereinbarung abschließen zu können.

Ich würde den Vertrag anfechten und das für mich sinnvollste rausholen. Bei einer Rückabwicklung muss man natürlich die bereits gefahrenen km gegenrechnen, was den zu erstattenden Kaufpreis mindert.

Soviel vom verstaatlichten §§-Reiter :teacher:

Ich geb die Theke jetzt wieder frei...
 
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