Hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen wo beim Vertragsabschluss beide Parteien (Käufer und Verkäufer) offenbar davon ausgingen, dass die Herstellergarantie noch gilt, da dies ja unter normalen Umständen angenommen werden kann. Der gewerbliche Verkäufer ist üblicherweise nur zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet. Eine Gebrauchtwagen-Garantie wurde lt. Sachverhalt nicht abgeschlossen.
Problem: Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Erstinspektion nicht fristgerecht durchgeführt wurde und somit die Herstellergarantie ohne wenn und aber erloschen ist. Soweit der Sachverhalt.
Fakt: Der Verkäufer hat hier seine Sorgfaltspflicht verletzt, da er bei der Übernahme des Wagens den Faktor Garantie hätte prüfen müssen bevor er ihn (unter falscher Annahme - Herstellergarantie wird schon noch vorhanden sein) weiterverkauft.
Folgen für den Käufer: Er kann den Kaufvertrag anfechten und ggfls den Preis mindern oder rückabwickeln (je nachdem was für den Fragesteller zielführender ist). Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe könnte empfehlenswert sein.
Der Käufer/Fragesteller kann auch versuchen mit dem Händler durch einen zusätzlichen Vertrag zu vereinbaren, dass dieser bis zu dem Datum, wo die Herstellergarantie üblicherweise ordentlich abgelaufen wäre, eine Verkäufergarantie ähnlich/identlisch zur Herstellergarantie gewährt. Nur wird der Verkäufer sich wohl darauf nicht einlassen, denn woher soll der Verkäufer wissen,
ob und in welchem Umfang der Hersteller einen
individuellen auftretenden spezifischen Schaden als Garantiefall annimmt. Darüber gibt es logischerweise keine schriftlichen Abhandlungen die man irgendwo fahrzeugspezifisch nachlesen kann. Ist ja im Einzelfall auch immer eine Ermessensentscheidung des Herstellers. Also eher unrealistisch mit dem Verkäufer so eine Vereinbarung abschließen zu können.
Ich würde den Vertrag anfechten und das für mich sinnvollste rausholen. Bei einer Rückabwicklung muss man natürlich die bereits gefahrenen km gegenrechnen, was den zu erstattenden Kaufpreis mindert.
Soviel vom verstaatlichten §§-Reiter
Ich geb die Theke jetzt wieder frei...