Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

Diese ´´Überwachung ´´gibt es schon seit vielen Jahren und heißt Fahreroptimierung
von Mercedes und nennt sich Fleetboard.
Für Speditionen und Fuhrpark unternehmen ein Plus an Ersparnisse und Einhaltung optimale Verschleiß und Wartungsinterwalle.
 
Hallo was haltet Ihr von der Sache diese ist ja rechtlich umstritten und man befindet sich in einer Grauzone ?

Fundstelle : ADAC motorwelt 10/2018
 
Nachdem ich einmal mit meinem Wohnwagengespann von einem Wohnmobil auf der Autobahn gerammt wurde, und dieser Fahrerflucht begangen hat, ist immer eine Dashcam dabei!
Die Polizei war zufällig 2 min später vor Ort und hat das Wohnmobil ein Stück weiter gestellt. Es wurden auch passende Schäden an beiden Fahrzeugen aufgenommen. Mein Schaden wurde nach langem hin und her bezahlt, aber Fahrerflucht war anscheinend nicht nachweisbar. Man könne nicht sagen ob der Wohnmobilfahrer den Unfall bemerkt habe. Auf einem Dashcamvideo hätte man dann sehen können, das der Anprall heftig war, das Wohnmobil über 2 Fahrspuren geschlingert ist und Teile vom Aufbau abfielen. Dazu das Hupen etlicher Verkehrsteilnehmer.
Mein Fazit: Dashcam ist immer an
 
Hallo was haltet Ihr von der Sache diese ist ja rechtlich umstritten und man befindet sich in einer Grauzone ?
Na ja, "Grauzone" ist das eigentlich nicht.
Zwar dürfen Dashcam Aufnahmen generell zur Beweisführung herangezogen werden, gleichzeitig kann dieses aber auch mit einem Bußgeld belegt werden.
Je nach Laune des Richters.
 
So schlimm ist die Grauzone doch gar nicht, ständiges anlassloses aufzeichnen verstößt gegen den Datenschutz, wer nicht ständig und anlasslos aufzeichnet, also die Aufnahmen in kurzen Intervallen wieder überschreibt verstößt in Deutschland nicht gegen den Datenschutz.

Ob der Richter die Aufnahmen zulässt, liegt in seinem ermessen und die Zulässigkeit als Beweismittel wurde durch das BGH sogar gestärkt.
 
Über für und wieder der Dashcam haben iwr ja schon sehr ausführlich diskutiert, nach Auslegungsurteil des Gerichtes. Also bleibt die Entscheidung wieder bei dem Anwender selbst. Je nach Egenerfahrung :teacher:
 
So schlimm ist die Grauzone doch gar nicht, ständiges anlassloses aufzeichnen verstößt gegen den Datenschutz, wer nicht ständig und anlasslos aufzeichnet, also die Aufnahmen in kurzen Intervallen wieder überschreibt verstößt in Deutschland nicht gegen den Datenschutz.
Das ganze Brimborium trifft aber nur zu wenn man die DashCam Aufnahmen veröffentlichen will oder als Beweismittel braucht. Bei reinem Privatvergnügen trifft das nicht zu. Ich benutze die Dash zum domumentieren meiner Ausflüge in unbekanntes Gebiet und später selektiere ich daraus Einzelbilder wie Orstschilder oder anderes interessantes um in die Fotosammlung einzubauen. Tja, es kommt eben darauf an was man damit machen will. Ich habe nun mal keine zänkischen Nachbarn und Straßenrambos habe ich bis auf eine harmlose Sache auch noch nicht vor die Linse bekommen.
 
Das ganze Brimborium trifft aber nur zu wenn man die DashCam Aufnahmen veröffentlichen will oder als Beweismittel braucht. Bei reinem Privatvergnügen trifft das nicht zu. Ich benutze die Dash zum domumentieren meiner Ausflüge in unbekanntes Gebiet und später selektiere ich daraus Einzelbilder wie Orstschilder oder anderes interessantes um in die Fotosammlung einzubauen. Tja, es kommt eben darauf an was man damit machen will. Ich habe nun mal keine zänkischen Nachbarn und Straßenrambos habe ich bis auf eine harmlose Sache auch noch nicht vor die Linse bekommen.

Und das ist die Krux an der Sache. So weit ich mich entsinne ist es lt. der Europ. Datenschitzverordnung GENERELL verboten, im öffentlichen Raum zu Filmen.
 
Das ist einer der großen Streitpunkte des DSGVO weil es in erster Linie nicht für den Urlaubsknipser oder Videofilmer gemacht ist sondern für die Gewerbliche Nutzung der Daten und die Regelung für Berufsfotografen , der Medien usw. und der Vermarktung der Bilder oder Filme. Dazu gehört auch das Anbringen von Viedeoüberwachungsanlagen auf dem Privatgrundstück. Es ist eine sehr lange und teilweise schwer zu verstehenden Regelung mit sogar beruflich damit zu tuenden Journalisten wie z.B. Fotofachzeitschriften nicht verstehen. Inzwischen beschäftigen sich Fachanwälte damit. Der Kernsatz ist das verarbeiten der Bilder oder Videos. Was Du darunter verstehst ist bestimmt was anderes was ich darunter oder irgendein anderer darunter versteht. ;) Ich würde Essenfotos im Internet verbieten :D :dance: :ph34r:
 
Das ist einer der großen Streitpunkte des DSGVO weil es in erster Linie nicht für den Urlaubsknipser oder Videofilmer gemacht ist sondern für die Gewerbliche Nutzung der Daten und die Regelung für Berufsfotografen , der Medien usw. und der Vermarktung der Bilder oder Filme. Dazu gehört auch das Anbringen von Viedeoüberwachungsanlagen auf dem Privatgrundstück. Es ist eine sehr lange und teilweise schwer zu verstehenden Regelung mit sogar beruflich damit zu tuenden Journalisten wie z.B. Fotofachzeitschriften nicht verstehen. Inzwischen beschäftigen sich Fachanwälte damit. Der Kernsatz ist das verarbeiten der Bilder oder Videos. Was Du darunter verstehst ist bestimmt was anderes was ich darunter oder irgendein anderer darunter versteht. ;) Ich würde Essenfotos im Internet verbieten :D:dance::ph34r:
Hallo
ja genau das meine ich persönlich mit "Grauzone " nutze ich die Cam um Landschaft oder Einzelbilder ohne Personenaufnahmen, welche ich für meine persönliche Belange benutze ist es ok. sind Personern drauf wird es schon kritisch, meine Meinung man sollte ein einheitliches EU Recht schaffen, zu was sind die "Helden" in Brüssel da .
Gruss Klaus
 
Hallo
meine Meinung man sollte ein einheitliches EU Recht schaffen, zu was sind die "Helden" in Brüssel da .

Die DSVGO hat in ganz Europa Bestand und ist einheitliches Recht.
Habe ich erst unlängst auf Fuerteventura erlebt als ich im Hotel einen "DSVGO-Wisch" bei der Anmeldung ausfüllen musste.

Und wie gesagt, so grau sehe ich die Zone nicht.
 
Ich denke, die DSGVO wird früher oder später eine Überarbeitung erfahren. Und dann lesen sich die Damen und Herren Abgeordnete hoffentlich vorher durch, für oder gegen was sie da abgestimmt haben:rolleyes:
 
Ich denke, die DSGVO wird früher oder später eine Überarbeitung erfahren. Und dann lesen sich die Damen und Herren Abgeordnete hoffentlich vorher durch, für oder gegen was sie da abgestimmt haben:rolleyes:

Ich finde sie gar nicht so schlecht und so viel Neues hat sie auch nicht, was sich hauptsächlich geändert hat sind die Strafen bei Missachtung und das besonders für Firmen.

Und neu ist sie auch nicht wirklich sondern schon zwei Jahre alt, viele haben eben einfach gepennt und sind erst kurz vor dem Inkrafttreten aktiv geworden und einige Leute schießen da jetzt auch gerne über das Ziel hinaus.
 
Mir ist absolut schleierhaft, wie es immer noch Autofahrer geben kann, die bei der sich inzwischen stark verbreitenden Verwendung von Dashcams (auch bei uns), die diesen miesen Trick versuchen:
(vielleicht ging er ja auch davon aus das Dacia keine Kameras haben)

Heute früh in stockendem Verkehr und langsamen Tempo vor einer Ampelkreuzung hat der Fahrer vor mir den Rückwärtsgang eingelegt und heftig einige Meter nach hinten beschleunigt.
Ich konnte den Zusammenstoß duch Vollbremsung gerade so verhindern.
Wäre es dazu gekommen, hätte ich durch meine Kamera absolut sichere Beweise gehabt.

Die Mehrzahl der Autofahrer ist in solchen Kolonnenfahrten sicherlich weniger aufmerksam und fahren zudem noch viel zu dicht auf.
Zumindestens ist das meine Beobachtung, wenn ich diejenigen berücksichtige die sekundenlang mit „irgendwas“ beschäftigt sind anstatt nach vorn zu sehen und/oder dem Vorrausfahrenden an der Stoßstange kleben.

Besonders pikant scheint mir die Tatsache das es sich um einen Porsche Carrera S (so stand es hinten dran) anscheinend neuerer Bauart handelte.
Die Kosten wären sicherlich „astronomisch“ gewesen.

Ich wäre ganz bestimmt von aller Schuld freugesprochen worden.
Aber am Dokker hätte es wohl den üblichen „Totalschaden gegeben, was mir außerordentlich leid getan hätte, weil es ihn so einfach und zuverlässig nun mal nicht mehr neu gibt.

Genau so eine Situation vor längerer Zeit, der ich auch nur durch meine Aufmerksamkeit entkommen war, hatte mich entgültig veranlasst die Kamera anzuschaffen.
(Solchen miesen Sch:censored:n sollte grundsätzlich die Fahrerlaubnis entzogen werden, mit der Auflage einer verschärften MPU falls sie sie wieder haben wollen.)

Dies war nun auch schon die zweite Situation, in der mich die Verwendung der Kamera vor einer „Schuldigsprechung“ bewahrt hätte, wäre es zum Gerichtsprozess gekommen.

p.s.
Meine Meinung:
die unbeschränkte Zulassung in D ist lange überfällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute früh in stockendem Verkehr und langsamen Tempo vor einer Ampelkreuzung hat der Fahrer vor mir den Rückwärtsgang eingelegt und heftig einige Meter nach hinten beschleunigt.
Ich konnte den Zusammenstoß duch Vollbremsung gerade so verhindern.
Wäre es dazu gekommen, hätte ich durch meine Kamera absolut sichere Beweise gehabt.
Hast du den Vorfall der Polizei gemeldet?

Es wäre ja ärgerlich, wenn der Typ morgen mit seiner Masche erfolg hat.
.
 
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