Letztenendes habe ich jetzt den Anwalt eingeschaltet, da man nur Kratzer auspolieren wollte und die anderen Beschädigungen, die Teiletausch und Teil-Lackierungen zur Folge haben werden, erst durchführen wollte, nachdem die Freigabe auf Garantie von Renault gekommen wäre. Bei Abholung sagte man mir, die Schäden wären durch die Aufbereitung des Wagens, die in der eigenen Werkstatt bzw von der Werkstatt aus beauftragt wurden, entstanden. Das dann Renault über Garantie oder dem Transportunternehmen als Transportschaden in die Schuhe schieben zu wollen, äh.... wie nennt man das noch gleich?
Jedenfalls hatte ich im Gefühl, dass sich die Geschichte in jedem Falle hinziehen würde. Vor allem die Frage, "was ist wenn Renault die Garantie ablehnt?", wollte man mir auch nicht beantworten.
Meine Kommentare, dass ich damit "absolut nichts zu tun habe und es mich schlichtweg auch nicht interessiert wer das bezahlt, ich erwarte eine einwandfreie Ware" stieß nur auf Unverständnis. Im Gegenteil, "ich müsste die gesetzlichen Regelungen einhalten", war im nachhinein betrachtet schon ganz schön dreist vom Händler. Ist ja auch klar. Der Schaden wird sich defintiv in Richtung eines 4 stelligen Betrages bewegen. Und das bei einem günstigen Fahrzeug, bei dem eh nur eine relativ geringe Marge zu erwarten ist.
Darüberhinaus stellen die Reparaturen ja auch eine Wertminderung dar. Und wie bereits geschrieben, davon wollte der Händler schonmal gar nichts hören oder eingestehen. Schade.