Ist die Handyhalterung serienmäßig?

Ich habe mir die Extreme Version bestellt , weil ich solche Sachen wie sicherheitstrennetz und Sitzheizung extra nicht brauche. Aber ich habe mehrmals erwähnt, dass für mich halt Android Auto sehr wichtig ist, weil ich immer mit Google Maps fahre. Der Verkäufer meinte, ja, dass Android Auto auf jeden fall dabei sei, (nur ohne Karten von Reanault ). Also ich bin jetzt etwas verwirrt und hoffe, dass das Auto mit Navi ankommt (ich meine mit diesem Multimedia Monitor mit Android Auto, Navi von Renault interessiert mich nicht). Wie kann denn sonst Android Auto ohne diesen Monitor funzen?
So wie ich es verstanden habe, MediaNav ist die Software (Navi+Karten und nicht Hardware (außer WLAN Modul), oder irre ich mich?
 
Ich habe mir die Extreme Version bestellt , weil ich solche Sachen wie sicherheitstrennetz und Sitzheizung extra nicht brauche. Aber ich habe mehrmals erwähnt, dass für mich halt Android Auto sehr wichtig ist, weil ich immer mit Google Maps fahre. Der Verkäufer meinte, ja, dass Android Auto auf jeden fall dabei sei, (nur ohne Karten von Reanault ). Also ich bin jetzt etwas verwirrt und hoffe, dass das Auto mit Navi ankommt (ich meine mit diesem Multimedia Monitor mit Android Auto, Navi von Renault interessiert mich nicht). Ich denke, das kann man nicht weg lassen, wenn das die Standard Ausstattung vom Jogger Extreme ist.
Wenn du das MediaDisplay (Den Bildschirm) hast, hast du auch Android Auto und Apple CarPlay, sprich Navi über dein Handy auf den Display gespiegelt
 
Bei den frisch veröffentlichten ersten Innenraum-Fotos des Jogger Hybrid fehlt die Handyhalterung, das fand ich schon irrtierend. Rein von den Videos, die so bei Youtube kursieren, finde ich die Position der Halterung aber auch diskutabel. Wirkt, als ob immer Teile der Frontscheibe oder Anzeigen hinterm Lenkrad verdeckt würden. Aber ich hätte die Halterung schon gerne dabei, um es erstmal selbst zu probieren. :D
 
Die Handyhalterung wurde kostenneutral nachgeliefert!
HURRA! nach zwei Monaten!
Es geschehen Wunder! Mein AH ist halt doch ein Gutes....:wub:
 
Warum Wunder ?
Dazu waren sie verpflichtet. (Garantie)
Denn beim Extreme+ ist sie mit drin.
steht das beim extreme+ in einer offiziellen Ausstattungsliste..hab ich nicht gesehen..aber gut wenn das dazu gehört dann sollte ich noch einen Ironie Emoji reinmachen
 
Warum Wunder ?
Dazu waren sie verpflichtet. (Garantie)
Denn beim Extreme+ ist sie mit drin.

Nein, wenn irgendwo in den Prospekten, Preisliste, AGB oder im Vertrag steht, dass die Ausstattung des gelieferten Modelles abweichen kann, dann ist man machtlos.

Ich habe das beim Kauf eines teuren Fahrrades erlebt. Gemäss Prospekt mit Schaltgruppe Ultegra, geliefert wurde eine Mixtur aus Ultegra und 105er. Aber auf der Webseite im Internet war klar deklariert, dass bei Lagerengpässen auch andere Komponenten verbaut werden können.
 
Nein, wenn irgendwo in den Prospekten, Preisliste, AGB oder im Vertrag steht, dass die Ausstattung des gelieferten Modelles abweichen kann, dann ist man machtlos.

Ich habe das beim Kauf eines teuren Fahrrades erlebt. Gemäss Prospekt mit Schaltgruppe Ultegra, geliefert wurde eine Mixtur aus Ultegra und 105er. Aber auf der Webseite im Internet war klar deklariert, dass bei Lagerengpässen auch andere Komponenten verbaut werden können.
Andere Komponenten sind aber nicht komplettes Fehlen vom Artikel.

Beim TE. Hat der Halter komplett gefehlt.
Da ist nichts abgewichen, es war nicht da.
 
Zuletzt bearbeitet:
Andere Komponenten sind aber nicht komplettes Fehlen vom Artikel.

Beim TE. Hat der Halter komplett gefehlt.
Da ist nichts abgewichen, es war nicht da.

Ich bin kein Jurist. Die Frage stellt sich, was es im WorstCase genau bedeuten kann resp. darf, wenn im Vertrag z.B. folgender Satz steht:

"Die Ausrüstung kann bei Auslieferung von den Angaben im Prospekt oder der Preisliste abweichen"

Darf sie qualitativ oder quantitativ oder in beidem abweichen?
 
"Die Ausrüstung kann bei Auslieferung von den Angaben im Prospekt oder der Preisliste abweichen"

Darf sie qualitativ oder quantitativ oder in beidem abweichen?
Wenn sie quantitativ abweichen dürfte, müsstest du auch ein Fahrzeug ohne / mit fehlendem Motor nehmen.
 
Es dürfen durchaus auch Dinge fehlen, jedenfalls wenn es eher unbedeutendes Zubehör ist. Allerdings dürfen die dann auch nicht berechnet werden! Der Wert des fehlenden Handyhalters lässt sich ja relativ leicht ermitteln, da der nach meiner Erinnerung im Zubehörkatalog aufgeführt ist.

Ciao
volker
 
Jupp.. also entweder Nachliefern oder Preisnachlass..
…oder ein paar Flaschen Rotwein
 
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