... jetzt auch noch Auffahrunfall :-(

  • Ersteller Ersteller freddy5544
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Mannomann, wohin geht die Reise mit diesem Thread hier?
Meint denn jemand hier ernstlich, dass an irgendeiner Grenze ein Auto, was durch Reparatur wie normal aussieht, von irgendeinem Grenzbeamten angehalten wird und auf eine vorgenommene Reparatur hin untersucht wird? :o
Da geht dem einen oder anderen Poster hier wohl die Phantasie durch. :rolleyes:
 
>> ca. 3000 km

richtig gemacht, purer urlaub!

>> Zoll wird keine Frage sein. Aber der erzielte Mehrwert

so ein quatsch! wieder mal ... welcher (zoll-)beamte und wo denn?

>> Da geht dem einen oder anderen Poster hier wohl die Phantasie durch

wenns halt nur heut waere ...

gruss - henry
 
Solang man nicht mit 4 Noträdern am Auto,ohne Scheiben und Innenausstattung versucht über die Grenze nach D einzufahren,weil der Lackierer in Polen günstiger ist und man den Rest erst in der heimischen Garage wieder montieren will wird niemand was sagen.

Man sollte nur nicht gerade auf nem Stein oder Eimer hinter'm Steuer sitzen.:D

Ich weiß nun nicht wie alt das Fahrzeug des TE ist,das kann mit entscheidend sein.

Ist er noch recht neu und noch innerhalb der Garantie würde ich in jedem Fall eine Dacia Fachwerkstatt beauftragen,sonst drehen die einem noch irgendwann bei einem Garantiefall 'nen Strick draus.

Mein Fahrzeug ist nun fast 6,5 Jahre alt,ich persönlich würde mir das Geld ohne MwSt auszahlen lassen,so viel wie möglich selbst machen und den Rest einer günstigen freien Werkstatt überlassen.

Entscheiden muss das aber jeder selbst.;)
 
Hi Freddy :)

Das Gutachten ist bereits erstellt (eigener von mir beauftragter Gutachter).

Wenn die Gegenseite das Gutachten anerkennt ist es OK.


Die Frage die ich mir nach wie vor stelle - alles in einer Fachwerkstatt machen zu lassen oder lieber in der Hinterhofwerkstatt, o. ä.

A
Die Wahl der Schadensabtretung an eine Vertragswerkstatt mit der damit verbundenen Leihwagennutzung in der Rep.-Zeit und anschließender direkten Abrechnung von Werkstatt mit Versicherer, ist Dir überlassen.

Hier ist auch die Hintergrundsicherheit von 15% über Restwert, falls die Gestamtkosten der Rep. den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen. - Die Versicherung übernimmt dann die zusätzlichen 15%:

B
Ebenso die Ausbezahlung der vom Gutachter ermittelten Rep.-Kosten, mit der Du dann selbst eine Werkstatt Deines Vertrauens aussuchen kannst.

Möglichkeit "A" ist das rundum Sorglospaket!
Fahrzeug abgeben, in Leihwagen einsteigen und alles vergessen.

Möglichkeit "B" bietet die Chance, daß vom ausbezahlten Betrag am Ende noch hübsch etwas übrigbleibt.

Gleichzeitig aber auch die Variante mit der meisten Arbeit (Rep.-Besprechung, Abgabe, Leihwagen, Teminüberwachung und Kostenkontrolle).
Kostenkontrolle deswegen, weil wenn die Rep. länger dauert als geplant, bei 4 oder 5 Mehrtagen, blitzschnell der vermeintliche Restbetrag, von den neu entstehenden Leihwagenkosten aufgefressen werden kann.

Von einer Kürzung eines Auszahlungsbetrages bei Privatpersonen, ist mir im übrigen nichts bekannt.

Das betrifft i.d.R. nur Gewerbetreibende, für die die Steuer ein reiner Durchlaufposten ist.
Denen wird daher auch nur der reine Nettowert ausbezahlt.
 
bei privater abrechnung wird auch ohne steuer abgegolten, hat den folgenden
grund: es fällt ja auch keine umsatzsteuer an :o

der privatmann kann netto-reparaturkosten zzgl. nutzungsausfall und wertminderung kassieren:)

die gutachter- und anwaltskosten hat die gegnerische (des unfallverursachers) versicherung zu tragen:rolleyes:
die gegnerische versicherung hat nur die möglichkeit ein zweites (in eigenregie
beauftragtes)gutachten erstellen zu lassen.......wird aber nur sehr selten gemacht, weil die gutachter in der regel keinen schnmuh betreiben:)

bei solchen angelegenheiten lässt man sich noch schnell eine halskrause und ein paar krankentage verschreiben ......dann bekommt man über einen
findigen anwalt auch noch mehrere hundert euros an schmerzensgeld raus:D

hat man dann alles geld zusammen, kann man das verunfallte fahrzeug
höchstbietend verkaufen (der preis kann auch über den ermittelten
restwert liegen) :) oder man erledigt die reparatur eben in eigenregie :D
 
...
Das problem ist, wenn Du Inspektionen und sonstiges nicht in der Fachwerkstatt nicht gemacht hast, wird dich die Versicherung an eine ihrer Partnerwerkstätten verweisen. Leider dürfen die das, gibt da etliche Urteile dazu. Wenn Du immer in einer Vertragswerkstatt warst, kannst Du die Vertragswerkstatt auch gegenüber der Versicherung durchsetzen.
...

Kompletter Unsinn!
Wir haben freie Werkstattwahl.
 
Kompletter Unsinn!
Wir haben freie Werkstattwahl.

Jap! Es sein denn man hat einen entsprechenden Vertrag mit Werkstattbindung geschlossen (Gilt nat. nur für Kasko, wenn die gegnerische Versicherung zahlen muss kannst Du es logischerweise überall machen lassen!).

Und selbst dann kann man die Reparatur - gegen Zahlung eines entsprechenden Obulus - in einer Werkstatt seiner Wahl machen lassen!
Haben wir damals gemacht. Die Hälfte der "Loskaufgebühr" hatte da die Werkstatt selbst übernommen...
 
Hallo und Danke für eure Tipps

das Gutachten ist da und das Schreiben des Anwaltes an die Versicherung ebenfalls.
Reparaturkosten knapp 5000,- netto
Wertminderung 600,-

Bzgl. freier Werkstattwahl ist es in der Tat nicht so einfach. Da das Auto erst ein Jahr alt ist, ist "unzumutbar" dem geschädigten eine freie und billigere Werkstatt zu empfehlen/bezahlen. Daher muss der Preis einer Fachwerkstatt erstattet werden. Bei Autos, die älter als drei Jahre sind kann die Versicherung eine Werkstattempfehlung aussprechen und auch nur entsprechend den Schaden erstatten, den diese Werkstatt gekostet hätte. Dazu gibt es mehrere Urteile. Hier versuchen die Versicherungen beim Erstkontakt zum Geschädigten schnell Fakten (auch unberechtigte) zu schaffen (ebenso geschehen bei meiner Frau).
In Grenzfällen kommen dann durchaus solche Dinge zum tragen, ob man seit Jahren seine Inspektionen und Reparaturen immer in der Fachwerkstatt hat machen lassen, oder eben nicht. Das hat nix mit freier Werkstattwahl zu tun.
Gehst du seit Jahren zur freien und günstigeren Werkstatt, bekommst du evtl. von der Versicherung keine teurere Fachwerkstatt bezahlt.
Daher meine Empfehlung (und die des Anwalts natürlich :lol:) - Bei einem unverschuldetem Unfall nie die Versicherung des Unfallgegners anrufen, sondern gleich einen Anwalt einschalten. Sonst werden dir gerne mal Positionen und Stundensätze gekürzt und die Wertminderung eher am unteren Ende veranschlagt.
Gerne bieten die Versicherungen dann auch gleich an einen Gutachter zu beauftragen. Wie sehr vertritt ein Gutachter deine Interessen wenn er von der gegnerischen Seite bezahlt wird <_<?
Wenn man etwas gutgläubig ist und das ganze einfach nur schnell erledigt haben will, wird man schnell vom Schadensmanagement über den Tisch gezogen.
Wenn man eine alte Karre hat, kann man sich evtl. über so ein Unfall "freuen" und Kasse machen. Bei einem relativ neuen Auto ist es m. E. nach eher ein Verlust.

Sehr interssant, wenn auch nicht ganz das Thema: Emergency Call: Am automatischen Notruf wollen viele mitverdienen - Nachrichten Motor - WELT ONLINE
Bevor der Krankenwagen kommt wird erst mal geklärt wer das Auto abschleppen und reparieren darf :angry:
Die Versicherungen sind da sehr skrupellos, wenn es darum geht ihre Interessen durchzusetzen.

Gruß
Freddy
 
Jap! Es sein denn man hat einen entsprechenden Vertrag mit Werkstattbindung geschlossen (Gilt nat. nur für Kasko, wenn die gegnerische Versicherung zahlen muss kannst Du es logischerweise überall machen lassen!).

Und selbst dann kann man die Reparatur - gegen Zahlung eines entsprechenden Obulus - in einer Werkstatt seiner Wahl machen lassen!
Haben wir damals gemacht. Die Hälfte der "Loskaufgebühr" hatte da die Werkstatt selbst übernommen...

Es geht hier um einen Schaden, den ein anderer Mensch mit seinem Auto verursacht hat. Es ist kein Kaskoschaden. Es geht um Haftpflicht!
Macht doch die Leute hier nicht unsicher!-_-
Wenn mir einer reinfährt fahre ich mit meinem Combo in die Opel-Werkstatt und lasse mir einen Kostenvoranschlag geben. Diesen reiche ich bei der gegnerischen Versicherung ein. Die kann das akzeptieren oder einen Gegengutachter beauftragen.
Bis hierhin brauche ich noch keinen Anwalt.-_-
Lediglich wenn die gegnerische Versicherung meint, die Opel-Werkstatt wäre zu teuer, dann nehme ich mir einen Anwalt - von ADAC bezahlt, denn ich bin dort Mitglied inkl. Verkehrsrechtschutz. B)
 
Wen du das so machst, verzichtest du auf die Wertminderung und ggf. auch auch noch andere Dinge die dir zustehen (Nutzungsausfall etc.). Dann wird die Versicherung ggf. nichts dagegen haben.
Ggf. wird Sie dir aber auch einfach so 15% abziehen von der Summe. Ein Kostenvoranschlag ist kein Gutachten.
Bei der Versicherung sitzen Profis - du bist im Allgemeinen der Laie.
Die angestellten bekommen Provisionen wenn sie die Geschädigten "drücken".
Lies mal z. B. Captain HUK , dann weißt du wie Versicherungen arbeiten. Warum soll ich mich mit denen als Laie lange rumärgern.
Einige Anwälte nehmen auch keine Mandanten mehr wenn schon "zuviel" mit der Versicherung abgesprochen wurde, weil es dann oft langwierig wird und nicht den gewünschten Erfolg bringt.
Ich bin auch kein Freund davon die Kosten wegen jedem Kratzer in die Höhe zu treiben. Leider ist das aber die Entwicklung, die die Versicherungen mit ihrem Verhalten provozieren.
Ist meine Meinung.
 
Moin,



Die Schadenminderungspflicht berührt nicht die Wahl der Reparatur-Werkstatt. Hier kommt es auf die Reparatur-Summe laut Rechnung an.

und was meinst Du, was ein nicht unbedingt kleiner Teil der Rechnung ausmacht?

An den (Original-)Teilepreisen kann eine Versicherung nicht sparen, also bleiben nur die Arbeitskosten, Wertminderung, Ersatzwagen...
 
Reparaturkosten

Moin,

und was meinst Du, was ein nicht unbedingt kleiner Teil der Rechnung ausmacht?

An den (Original-)Teilepreisen kann eine Versicherung nicht sparen, also bleiben nur die Arbeitskosten, Wertminderung, Ersatzwagen...

genau @LoganMCCV, und wenn auf der Rechnung ein Birnchen, welches normalerweise nur einsfuffzich kostet, plötzlich mit 10 € auf der Rechnung erscheint, wird jede Versicherung hellhörig. Vor allem dann, wenn der Wechsel mit 20 € berechnet wird.
 
Moin,



Die Schadenminderungspflicht berührt nicht die Wahl der Reparatur-Werkstatt. Hier kommt es auf die Reparatur-Summe laut Rechnung an.

Leider doch - kommt eben drauf an, wie alt das Auto ist und auch ob du Stammkunde in deiner Fachwerkstatt bist und evtl. auch ob du am Telefon bereits einem Werkstattvorschlag zugestimmt hast.
Natürlich kannst du trotzdem in die Werkstatt deiner Wahl gehen, aber die Versicherung zahlt im Zweifelsfall eben nur das was es in "ihrer" Werkstatt gekostet hätte.
 
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