... jetzt auch noch Auffahrunfall :-(

  • Ersteller Ersteller freddy5544
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Lediglich wenn die gegnerische Versicherung meint, die Opel-Werkstatt wäre zu teuer, dann nehme ich mir einen Anwalt - von ADAC bezahlt, denn ich bin dort Mitglied inkl. Verkehrsrechtschutz. B)

Und genau um sich um solche Dinge nicht kümmern zu müssen, gibts die sog. Schadensabwicklung.

Man tritt alle Forderungen an das Autohaus ab, das die Rep. des Unfallwagens durchführt.

Das ist eine Unterschrift, plus eine Unterschrift für den Erhalt des Leihwagens.

Nach Tagen oder Wochen gibts dann eine dritte Unterschrift für den Erhalt des Reparierten Fahrzeuges.

Alle Forderungen, bzw. alle Unternehmungen zu den aufgelaufenen Rep.-Kosten liegen und lagen bis zur endgültigen Abwickung im Aufgabenbereich des ausführenden Autohauses.

Ich stimme Dir zu Datschi, daß ein zunächst etwas Verunsicherter nach lesen dieses Threads noch verunsicherter sein wird.

Das liegt aber evtl. daran, daß man bei einer Schadensabwicklung nichts für sich selbst "abzwacken" kann. ;)

Aber ab einem gewissen Schadenumfang lohnt es sich allemal, eine Schadensabwicklung durchzuführen, will man sich nicht tage- und wochenlang mit Hinz und Kunz, Gutachtern und Versicherungen herumschlagen und zu guter letzt auch noch die Repkosten vorfinanzieren, um in Anschluß noch wochenlang auf das Geld warten zu müssen.
 
..... aber die Versicherung zahlt im Zweifelsfall eben nur das was es in "ihrer" Werkstatt gekostet hätte.

Sorry, die Versicherung selbst dürfte "keine eigene" ;) Werkstatt haben.

Die Formulierung sollte lauten:
die Versicherung zahlt nur das, was es in einer regulären Dacia-Vertragswerkstatt kosten würde.

Keine Versicherung wird die Rep. in einer freien Werkstatt verlangen, nur weil diese als 2-Mann Betrieb mit anderen Stundensätzen arbeitet.

Und letztlich kommt in Deinem Fall auch noch die Garantie zum tragen!

Nur bei einer Rep. in einer Dacia-Vertragswerkstatt, wird die Durchrostungsgarantie auch weiterhin erhalten bleiben.

Und Blecharbeiten mit der damit verbundenen Beschädigung des original Hohlraumschutzes sind werden ja wohl in Hülle und Fülle vorhanden sein.
 
aber die Versicherung zahlt im Zweifelsfall eben nur das was es in "ihrer" Werkstatt gekostet hätte.

.....SCHWACHSINN :o

es zählt immer das gutachten ......und jetzt langsam schluss mit diesen
mutmassungen....... ansonsten drehen wir uns im kreis :D

ein guter anwalt , polizeiaufnahme vor ort und die advo-card
.....ich schwärme ja von der goldenen adac-karte:rolleyes:
sind das a und o :wub:

wenn man unverschuldet einen schaden hat......nicht einschüchtern lassen:D
 
.....SCHWACHSINN :o

es zählt immer das gutachten ......und jetzt langsam schluss mit diesen
mutmassungen....... ansonsten drehen wir uns im kreis :D

ein guter anwalt , polizeiaufnahme vor ort und die advo-card
.....ich schwärme ja von der goldenen adac-karte:rolleyes:
sind das a und o :wub:

wenn man unverschuldet einen schaden hat......nicht einschüchtern lassen:D

Das sind keine Mutmaßungen....

Es zählt nicht immer das Gutachten, sonst gäbe es nicht die vielen Streitfälle, die vor Gericht landen. Da steht dann das eigenen Gutachten gegen das Gutachten der Versicherer. Wenn DAS Gutachten IMMER zählen würde, welches der beiden dann?

Die Versicherer setzen immer wieder einen "durchschnittlichen" Stundensatz und eine "duschschnittliche" Reparaturdauer an. Liegt das eigene Gutachten in diesem Rahmen ist das ok, wenn nicht, dann ist Streit vorprogrammiert.

Ein RA ist hier sicher hilfreich, dass die Kürzungen, die die Versicherungen vornehmen, oft im Vorfeld rückgängig gemacht werden. Das betrifft nicht nur die Stundesätze, sondern auch die angesetzten Stunden und auszutauschenden Teile.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,



genau @LoganMCCV, und wenn auf der Rechnung ein Birnchen, welches normalerweise nur einsfuffzich kostet, plötzlich mit 10 € auf der Rechnung erscheint, wird jede Versicherung hellhörig. Vor allem dann, wenn der Wechsel mit 20 € berechnet wird.

Immer diese "wenn"! :D

Wir schreiben hier von vernünftigen Leuten, die in einer vernünftigen Werkstatt einen Kostenvoranschlag holen. Da steht auch kein Birnchen für 10,- Euro drinne, wenn es nur 1,50 Euro kostet.Wobei der Einbau durchaus die Summe von 20,- Euro übersteigen kann z.B. Birnen in der Armaturenbeleuchtung oder so. Und es gibt leider zu viel Halbwissen in Bezug auf Versicherungen, da gibt es dann Sätze zu hören wie: "wenn man sie braucht, sind sie nicht zuständig" oder "die drücken doch die Preise, wo es nur geht". Im Laufe meiner 45-jährigen Fahrpraxis hatte ich schon öfter Ansprüche an gegnerische Versicherungen angemeldet. Ich habe immer das bekommen, was ich gefordert hatte. Auch einem gegnerischen Schätzer, der mal gemeint hatte, bei meinem ID19 (CItroen) müsste man an einen wirtschaftlichen Totalschaden denken, habe ich geantwortet: "Auf geht´s, fahren wir in die Werkstatt, wo Sie sich vom hervorragenden Zustand des Unterbodens überzeugen können..." Da hat er nix mehr vom wirtschaftlichen Totalschaden gesagt sondern den Kostenvoranschlag meiner Citroenwerkstatt abgesegnet.
Es kommt auch immer drauf an, wie man selbst auftritt. Wer´s nicht kann, soll einen Anwalt nehmen.
 
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