Kfz Steuer nach WLTP ab 1.09.2018 [ Achtung Falschberechnungen - Der kleinste kombinierte Wert aus dem CoC muss in der Zulassung bei V.7 stehen]

Ist es ein Neu-Fahrzeug? dann schau in dein COC, letzte Seite unter WLTP. Der dort stehende LPG-CO2-Wert muß unter V7 im Fahrzeugschein eingetragen sein. Steht dort der vom Benzin, hat deine Zulassungsstelle dich übervorteilt.
Es ist schon Unsinn das ich mit meinem gebraucht gekauften Duster LPG BJ. 2012 nur 104€ bezahlen muss und die neuen müssen mehr bezahlen.
Müssen sie eben nicht, wenn die Zulasungstelle ihre Arbeit richtig machen würde. Aber entweder sind die oft fahrlässig blöd oder beabsichtigt schlau...
 
Weiß ich nicht. Bin halt etwas erschrocken, dachte es wird günstiger.
Also LAut Hersteller habe ich 141g/co² aber im Steuerbescheid steht 182g. Sollte man da einspruch einlegen oder beim HmV nachfragen?
 
Schade das hier einige Leute noch immer nicht begriffen haben, warum die Fahrzeugsteuer nun teurer ist.

Wenn hier jemand verarscht wurde, dann neben der Umwelt zuerst einmal der Staat, dem wohl Milliarden Steuergelder vorenthalten wurden.
Und nur weil dieser jetzt nicht im Nachgang die Käufer bestrafen möchte, liest man hier immer wieder so ein Käse.
Warum die Fahrzeugsteuer nun teurer ist das habe ich schon mitbekommen. Es ist sollte aber gerecht gemacht werden. Entweder alle gleich oder nicht. Es darf nicht sein das mein Auto billiger in der Steuer ist als ein neuer. Das hat nämlich etwas mit Gerechtigkeit zu tun und nichts mit Verarschung. Ich möchte dich sehen wenn plötzlich der Staat auf die Idee kommt und auch deinen Diesel nicht mehr in die Innenstädte lässt, nur weil mal wieder eine andere "Verbrauchs und Schadstoffmessung" dafür verantwortlich ist.
 
Nicht die nunmehr ab 01.09.18 geringfügig höhere CO2-Steuer mit den leider häufigen Falscheintragungen der Zulassungstellen vermengen.
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Also LAut Hersteller habe ich 141g/co² aber im Steuerbescheid steht 182g. Sollte man da einspruch einlegen oder beim HmV nachfragen?
Dringend geraten, dazu bei der Zulassungsstelle vorzusprechen und unbedingt diesen "Leitfaden zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II - Seite 22" mitnehmen, um unnötige Diskussionen zu vermeiden. Der Unfehlbarkeitsanspruch deutscher Behörden kann groß sein! Und unbedingt auch darauf bestehen, die Korrektur vom Tag der Erstzulassung zu machen und nicht wie bei mir geschehen, erst vom Tag des Einspruchs.
 
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Na sicher kann und sollte man das bemängeln, wenn die Eintragung nicht dem COC und den anzuwendenden Vorschriften entspricht. Es kann doch wohl vom Bürger erwartet werden, dass ihn eine deutsche Behörde nicht übervorteilt. Ich hab es ja gemacht, allerdings wollen die mich für den Zeitraum der Erstzulassung bis zum Tag des Einspruchs weiterhin bescheißen. Erst ab Tag des Einspruch soll der neue Wert nach denen ihrem Gusto gelten, obwohl die von mir veranlasste Richtigstellung innerhalb der Einspruchsfrist erfolgte. Aber nicht mit mir...
 
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Also LAut Hersteller habe ich 141g/co² aber im Steuerbescheid steht 182g. Sollte man da einspruch einlegen oder beim HmV nachfragen?
Sind die 141g nach WLTP gemessen?

Wenn ja, Widerspruch einlegen. Du bekommst dann einen neuen korrigierten Bescheid. Ist vielen schon so ergangen.
 
Auf dem Steuerbescheid muss auch eine Widerspruchsbelehrung stehen.
 
Wenn ja, Widerspruch einlegen. Du bekommst dann einen neuen korrigierten Bescheid. Ist vielen schon so ergangen.
Aber wie in meinem Fall erst ab Tag des Widerspruchs gerechnet. Also auch gleich darauf bestehen, dass die Korrektur ab Tag der Erstzulassung gilt, um erneuten Handlungsbedarf zu vermeiden. Vorausgesetzt, die erwähnte Widerspruchsfrist wurde eingehalten.
 
Es gibt nun einmal in ganz vielen Bereichen unseres Lebens eine Besitzstandwahrung
Und in allen Bereichen wird die auch eingefordert. Wenn sie nicht gewährt wird ist, der Aufschrei regelmäßig sehr groß. Nur bei der jetzt gültigen KFZ-Steuer soll es anders sein?:think:
Und so ganz gerecht gegenüber jeden Betroffenen geht nach meiner Meinung ohnehin nicht.
 
Es gibt nun einmal in ganz vielen Bereichen unseres Lebens eine Besitzstandwahrung und bisher ist man damit immer recht gut gefahren.
Dazu war es bei der letzten großen Reform hin zu einer Schadstoffbasierenden Belastung auch nicht anders, auch da waren Fahrzeuge vor und nach dem Stichtag eben unterschiedlich besteuert.
Die einmal erhobenen Hubraumsätze hatten bis in alle Ewigkeit Bestandsschutz und wurden nicht pö a pö erhöht?
 
Es ist schon Unsinn das ich mit meinem gebraucht gekauften Duster LPG BJ. 2012 nur 104€ bezahlen muss und die neuen müssen mehr bezahlen. So etwas ist mit sogenannten "Neuen Berechnungen nach Blablabla-Norm" überhaupt nicht zu vereinbaren. Natürlich freu ich mich das ich einen alten gebrauchten Duster gekauft habe und keinen Neuen.:D Denn die werden richtig verarscht. :bang:
Du darfst gerne mehr zahlen. :kuscheln:
Laß Dir eine Spendenquittung ausstellen. Spenden für anerkannte soziale Einrichtungen lassen sich von der Steuer absetzen.
:angel::angel:
 
Du darfst gerne mehr zahlen. :kuscheln:
Laß Dir eine Spendenquittung ausstellen. Spenden für anerkannte soziale Einrichtungen lassen sich von der Steuer absetzen.
:angel::angel:
Na so Doof bin ich ja nun auch nicht. :lol: Ich zahl schön meine 104€ im Jahr und freu mich. Hoffentlich hält das Auto recht lange.
 
Also LAut Hersteller habe ich 141g/co² aber im Steuerbescheid steht 182g. Sollte man da einspruch einlegen oder beim HmV nachfragen?
Stehen 141g/co² in der COC oder in einem Verkaufsprostekt vom Hersteller?
COC ist maßgebend, wenn da bei LPG kombiniert 141g/co²steht :readit:, sofort Einspruch :teacher:
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Sind die 141g nach WLTP gemessen?

Wenn ja, Widerspruch einlegen. Du bekommst dann einen neuen korrigierten Bescheid. Ist vielen schon so ergangen.
wenn das Fahrzeug neu ist, dann sicher WLTP. ...........Aber stehen die 141g/co² imCOC? bei LPG kombiniert
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Die einmal erhobenen Hubraumsätze hatten bis in alle Ewigkeit Bestandsschutz und wurden nicht pö a pö erhöht?
Sorry, aber da hatte ich mit meinen alten Heizölferrari andere Erfahrung, da wurde der Steuersatz je 100ccm (ich glaube) 3mal angehoben. Immer mit Stichtag:bang:
 
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Moin. Habe auch gerade den Steuerbescheid erhalten für meinen 1.6er Duster mit LPG. 206€ wollen die haben.
Also LAut Hersteller habe ich 141g/co² aber im Steuerbescheid steht 182g. Sollte man da einspruch einlegen oder beim HmV nachfragen?
Da solltest du in Einspruch gehen, für die KFZ Steuer wird der Co2 Wert im LPG herangezogen, der wäre dann 163g/km.
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