Ebenso bei Benzinern. Soviel dann also zur viel bemühten "Besitzstandswahrung"Sorry, aber da hatte ich mit meinen alten Heizölferrari andere Erfahrung, da wurde der Steuersatz je 100ccm (ich glaube) 3mal angehoben. Immer mit Stichtag![]()
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Ebenso bei Benzinern. Soviel dann also zur viel bemühten "Besitzstandswahrung"Sorry, aber da hatte ich mit meinen alten Heizölferrari andere Erfahrung, da wurde der Steuersatz je 100ccm (ich glaube) 3mal angehoben. Immer mit Stichtag![]()
Rückwirkend ist nichtSogar rückwirkend, wenn es dem Gesetzgeber (finanziell) in den Kram passt. Man muß halt nur wollen.
Muß ich aus dem Gedächtnis noch ergänzenRückwirkend ist nicht
Ich war 2007 an einer Sammelklage gegen die rückwirkende Steuererhöhung für WoMo`s beteiligt. Die "rückwirkende" Erhöhung von 2005-2007 wurde vom Gericht als "nicht Rechtskonform" gekippt und zurückerstattet.
Als Rechtsanwalt hatte ich einen, der mit dem ADAC zusammenarbeitet.
Niemand hat hier das Aushebeln von EU-Vorschriften verlangt. Aber der letztlich zur Anwendung kommende Steuerbetrag ist ja wohl immer noch eine rein deutsche Angelegenheit! Beim Diesel wird ja auch im Bund gejault, dass man die armen Fahrer ältererer Fahrzeuge nicht benachteiligen dürfe, z.B. durch Fahrverbote. Da wird dann schon mal versucht, die EU-Grenzwerte einfach kreativ nach oben zu erweitern, wie von Frau Bundeskanzlerin angeregt. Aber die Fahrer neuerer Fahrzeuge stärker zur Kasse bitten, das geht seltsamerweise schon.Nicht grundlos hat der Gesetzgeber gesagt, dass er die steuerliche Einstufung nicht ändern wird, denn um dies für diese Fahrzeuge zu ändern, müsste man eine komplexe Gestezgebung verabschieden, die wiederum nicht länderspezifisch erfolgen kann, sondern auf europäische Ebene erfolgen muss, denn hier kann man nicht die Abgaswerte eines Herstellers ändern, sondern müsste dies für den betroffenen Zeitraum für alle manipulierten Fahrzeuge machen.
Mein "rückwirkend" bezog sich auf diese unsäglichen "Heilungsgesetze", welche es dann völlig "rechtskonform" erlauben, den Bürgern auch Jahrzehnte später noch das Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl das ursprüngliche Gesetz krachend vor dem Verfassungsgericht gescheitert war, weil z.B. einzuhaltende Fristen versäumt wurden. Das meinte ich "man muss nur wollen", da ist dann später auch kein noch so kompliziertes Berechnungs-Prozedere ein Hindernis. Wenn dagegen der Bürger seine Ansprüche nicht innerhalb gewisser Fristen geltend macht, sind alle Messen gesungen. Z.B. Nebenkostenabrechnungen für Mieter rechtzeitig erstellen. Da hilft dann kein "Heilungsgesetz" gegen den Schlaf des/r Gerechten. Oder z.B. bei einer falschen Eintragung eines CO2-Wertes in die Papiere. Einspruchsfrist versäumt, Pech gehabt, dann zahltst du eben für die Blödheit der Behörde. Da kann der Bürger zur Wahl latschen, bis die Sohlen qualmen. Ändern wird sich da hierzulande nichts...Rückwirkend ist nicht
Wo kriege icj den?Sehe doch einfach in deinem COC nach, da steht dein CO2 Wert, wonach dein Auto versteuert wird.
Würde ich ja. aber da ich das Auto finanziert habe, ist das Dokument bei der BankBesser wäre gewesen, Du hättest mal den Blick in das COC-Papier geworfen, da steht es nämlich in schwarzer Farbe drin und dann hätte man auch den echten CO2 Wert gehabt.
Wer fragt, bekommt falsche Antworten. Lieber die Übereinstimmungsbescheinigung zeigen lassen. In der aktuellen Phase, wo soviele Behörden Fehler machen und Händler Blödsinn erzählen, würde ich mir alles schwarz auf weiß zeigen lassen ... in der Hoffnung, dass wenigstens die Übereinstimmungsbescheinigung korrekt ausgefüllt istAlso wer sich was neues zulegen möchte sollte da vorher fragen um solche unngenehmen Überraschungen zu vermeiden.