Ebenso bei Benzinern. Soviel dann also zur viel bemühten "Besitzstandswahrung" . Es gibt nix, was ein Gesetz nicht ändern könnte. Sogar rückwirkend, wenn es dem Gesetzgeber (finanziell) in den Kram passt. Man muß halt nur wollen .Sorry, aber da hatte ich mit meinen alten Heizölferrari andere Erfahrung, da wurde der Steuersatz je 100ccm (ich glaube) 3mal angehoben. Immer mit Stichtag