Kfz Steuer nach WLTP ab 1.09.2018 [ Achtung Falschberechnungen - Der kleinste kombinierte Wert aus dem CoC muss in der Zulassung bei V.7 stehen]

Das wird schon stimmen, die Angaben auf der Web-Seite können sicherlich abweisen.
 
Deutsche COC-Bescheinigung liegt mir nun vor. Denke die Berechnung ist ok. Seht selbst.......
 
Mir stellt sich die Frage warum Dacia auf der Website einen Wert von 156 g/km für den Stepy angibt.
Weil alle Hersteller auf ihren Websites und in ihren Broschüren bis zur Neufassung eines Wettbewerbsgesetzes die Angaben nach NEFZ machen müssen, aber nach WLTP besteuert wird.
 
Gestern hatte ich den Steuerbescheid erhalten mit Festlegung der KFZ Jahressteuer für den neuen (mitte Dezember 2018 Erstzulassung) Sandero tce90 (Motor H5H408, kein LPG, mit Klima -> macht das bei der Steuer nun einen Unterschied wegen Gewicht?). Ich habe den Brief gerade nicht da, aber es waren glaube ich 46 Euro und 109 Co².

Die Zulassungsstelle hat bei der Erstanmeldung auch im Fahrzeugschein eine Notiz eingetragen ... irgendetwas mit bezugnehmend auf eine Übergangsregelung. -> Ich vermute das ist weil die Erstanmeldung noch vor irgendeinem Stichtag liegt ab der die Fahrzeugsteuer nach der neuen Regelung fällig wird?

Naja, jedenfalls wundere (und freue :-) ) ich mich das die Jahressteuer nur so wenig ist.
Kann das wirklich sein?
Bei dem was andere hier geschrieben haben (z.B. Stepway mit tce90 und über 100 Euro Jahressteuer), hatte ich eigentlich befürchtet das ich irgendwo bei 150 Euro landen würde.

Gilt eigentlich nun diese KFZ Jahressteuer 'dauerhaft' bis es eine erneute Gesetzesänderung gibt, oder wird die KFZ Jahressteuer sowieso jedes Jahr erneut festgelegt?
 
Dann war dein Fahrzeug bereits vor dem 01.09.2018 in D oder einem anderen EU-Land zugelassen worden (Händler- oder Tageszulassung), um dem drohenden WLTP-Zertifizierungs-Umsetzungs-Chaos vorzubeugen. Diese Fahrzeuge werden noch nach den alten geringeren Werten zugelassen. Mit einer echten Erstzulassung 12/2018 würdest du erheblich mehr Steuern zahlen müssen. Die einmal festgesetzte Steuer hat normalerweise Bestandsschutz. Obwohl, nichts genaues weis man da nicht. War ja bei der Hubraumsteuer auch so. Irgendwann wurden auch deren Sätze schrittweise erhöht. Natürlich alles auf gesetzlicher Basis. Und nur das ist da letztlich der ausschlaggebende Punkt.

P.S: Klimaanlagen wirken sich nach WLTP wegen dem geringfügig höherem Fahrzeuggewicht und des höheren Verbrauchs bei ihrer Benutzung "steuerschädlich" für den Halter aus. Handelt sich aber wirklich nur um einstellige Eurobeträge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh, doch schon 2-stellig. Naja, ist ja alles für nen guten Zweck...
Je kleiner/leichter das Fahrzeug, um so größer anscheinend die Auswirkung auf die Steuer. So ein 2-Tonner aus dem süddeutschen Raum wird das gar nicht merken. Obwohl, den gibts ja gar nicht ohne Schweißverhinderer ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Thema Steuer ist bei mir leider immer noch nicht zufriedenstellend abgehakt. Diese Woche ist der neue Steuerbescheid vom Zoll gekommen. Ab dem Datum meines Vorsprechens 02.01.2019 bei der Zulassungsstelle erfolgte die Berechnung mit dem LPG-CO2-Wert aus dem COC. So weit so gut. Für den Zeitraum vom Tag der Erstzulassung 04.12.2018 bis 01.01.2019 erfolgte aber nach wie vor die Zugrundelegung des höheren, aber nachweislich falschen Benzin-CO2-Wertes. Eine telefonische Rücksprache beim Zoll bestätigte die von der Zulassungsstelle übermittelten Werte, verbunden mit dem Hinweis, dass es manchen Zulassungsstellen leider zuviel Aufwand wäre, auch den Erstzeitraum korrekt zu melden. Ist es wirklich zuviel verlangt, in diesem Staat für die Korrektur der Blödheit einer Behörde anschließend zum Dank nicht noch übervorteilt zu werden? Wenn es wirklich erforderlich ist, dass man ohne nachträglich finanziell Schaden zu erleiden als Bürger bereits ohne den Steuerbescheid in Händen zu halten am Tag der Zulassung in Zulassungsdingen so sattelfest sein muß, um die Fehler der Behörde noch vor Ort erkennen zu können, dann kann man die Anmeldung der KFZ doch gleich dem kundigen Bürger und nicht irgendwelchen nachweislich ungeschulten "Fachkräften" in der Zulasungsstelle überlassen.
Ich bin gespannt, was für eine Antwort ich auf meinen Einspruch für den betreffenden Zeitraum nunmehr von der Zulassungsstelle Delitzsch erhalte. Wahrscheinlich in der Art "aber sie sind doch in dieser Zeit mit der Eintragung des Benzinwerters in den Fahrzeugpapieren gefahren, da können wir leider jetzt nichts mehr machen". Wozu gibt es überhaupt eine Einspruchsfrist, wenn anschließend doch erst ab Tag des Einspruchs korrigiert und korrekt berechnet wird...
 
Es ist schon Unsinn das ich mit meinem gebraucht gekauften Duster LPG BJ. 2012 nur 104€ bezahlen muss und die neuen müssen mehr bezahlen. So etwas ist mit sogenannten "Neuen Berechnungen nach Blablabla-Norm" überhaupt nicht zu vereinbaren. Natürlich freu ich mich das ich einen alten gebrauchten Duster gekauft habe und keinen Neuen.:D Denn die werden richtig verarscht. :bang:
 
Moin. Habe auch gerade den Steuerbescheid erhalten für meinen 1.6er Duster mit LPG. 206€ wollen die haben. Heftig finde ich...
 
Moin. Habe auch gerade den Steuerbescheid erhalten für meinen 1.6er Duster mit LPG. 206€ wollen die haben. Heftig finde ich...
Ich bedauer dich...dafür melde ich 2 alte Duster an obwohl die schlechtere Werte haben.:bang: Aber so ist es eben. :lol: Dann bezahlst du in 6 Jahren 600€ Steuern mehr als ich. Ungerecht ist das schon.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
42.821
Beiträge
1.056.204
Mitglieder
73.481
Neuestes Mitglied
vollekanne
Zurück