Der ADAC würde nicht zum ersten Mal etwas als zwingend bezeichnen, was sich beim Nachfragen dann doch anders darstellt. Ein Beispiel: Seit nur noch die 03er und 04er-Kindersitze zugelassen sind, behauptete der ADAC öffentlich, damit seien einfache Sitzerhöher nicht mehr zu gebrauchen. Mich wunderte dies, weil ich einen Sitzerhöher habe mit 03er Nummer. Nach einem Telefonat mit (übrigens dann sehr kompetenten!) Mitarbeitern des ADAC stellte sich heraus, dass die von Sitzerhöhern lediglich abraten - aus guten Gründen gewiss. In der neuesten motorwelt dann hinten das Dementi beziehungsweise die Klarstellung.
Ich gehe auch erst einmal davon aus: Zugelassener Sitzplatz (Erwachsener, Dreipunkt-Gurt) bedeutet automatisch auch zugelassener Platz für einen Kindersitz. Bei einem Sitz mit Rückenstütze dient der Dreipunkt-Gurt lediglich dazu, den ganzen Sitz festzuhalten. Das schafft der Gurt auch, wenn er von der Decke kommt. Bei einem Sitzerhöher mit Rückenstütze ist zu schauen, inwieweit er sich trotzdem so einfädeln lässt, dass er über die Schulter und nicht über den Hals des Kindes geht. Allenfalls der simple Sitzerhöher könnte ein Problem darstellen, weil dann der Gurtverlauf für ein kleines Kind problematisch bleibt. Meines Erachtens: Ausprobieren.
Die dritte Reihe beim MCV und die hässlichen Sätze in der Betriebsanleitung (deren genauer Wortlaut mich interessieren würde): Hier geht der Hersteller auf Nummer Sicher, weil die Bergung dort im Notfall schwierig sein könnte. Der will keine Klagen, wenn etwas passiert. Das ist eine Folge unseres in dieser Hinsicht unsäglichen Rechtssystems beziehungsweise (als deren Ursache) unserer Vollkaskomentalität. Schade also, dass ein familienfreundliches Fahrzeug wie der MCV (sieben vollwertige Sitze für einen unschlagbaren Preis) auf diese Weise indiskutabel werden kann - zumindest in der öffentlichen Diskussion.