Wenn man sieht, was da so geschrieben steht..... kann das viele Gründe haben.
2.10. „Komplettnotrad“
ein Komplettrad, das nicht der Definition eines „serienmäßigen Komplettersatzrads“ nach Absatz 2.9 entspricht. Dabei kann es sich um Komplettnoträder in folgenden Ausführungen handeln
2.10.1. Ausführung 1
eine Baugruppe, bei der der Reifen ein Notreifen nach Absatz 2.4.2 ist;
2.10.2. Ausführung 2
eine Baugruppe, bei der das Rad eine andere Einpresstiefe als das Rad hat, das an derselben Stelle an der Achse für den normalen Betrieb des Fahrzeugs angebracht ist;
2.10.3. Ausführung 3
eine Baugruppe, bei der der Reifen von einer anderen Bauart als der Reifen ist, der an derselben Stelle an der Achse für den normalen Betrieb des Fahrzeugs angebracht ist;
DE L 310/20 Amtsblatt der Europäischen Union 26.11.2010
2.10.4. Ausführung 4
eine Baugruppe, bei der der Reifen ein normaler Reifen nach Absatz 2.4.1 ist, der sich aber
hinsichtlich der Bezeichnung der Radgröße oder der Reifengröße oder beider Bezeichnungen von
dem Rad oder Reifen unterscheidet, das/der an derselben Stelle an der Achse für den normal Betrieb des Fahrzeugs angebracht ist;
2.10.5. Ausführung 5
eine Baugruppe, bei der ein Komplettrad nach Absatz 2.4.3 oder 2.4.4 an dem Fahrzeug für den
normalen Langzeitgebrauch im Straßenbetrieb angebracht ist, die im Notfall aber in völlig luft
leerem Zustand verwendet wird