Bevor der ganze Spaß hier doch noch geschlossen wird möchte ich folgende Tatsache mitteilen, die wohl an den meisten vorbei gegangen sein wird, oder einfach nicht bekannt ist:
Da hier immer wieder die
angebliche technische (nicht rechtliche!) Unbedenklichkeit; durch den ADAC angeblich herausgefunden, kund getan wurde, habe ich mir einmal die Arbeit gemacht den diebezüglichen tatsächlichen Test herauszufinden, der aus dem selben Jahr war.
„
Produkte der folgenden Hersteller / Marken werden untersucht:
- Osram
- Philips
- Ring (nur Lampen für Signalisierungs- / Begrenzungs- / Umrissbeleuchtung)
- Nighteye (nur Lampen für Frontscheinwerfer)“
Dort steht etwas, was den Befürwortern von LED Retrofit gar nicht schmecken wird.
Nämlich das die derzeitigen Retrifit aus sehr gutem Grund zur Zeit im öffentlichen Straßenverkehr in D noch verboten sind:
Es ist in vielen Kombinationen (die herauszufinden dem Endverbraucher kaum zuzumuten ist) eine Blendung durch zu hohe Helligkeitwerte möglich!
Das deckt sich auch mit meinen besonders in jüngster Zeit zunehmenden Erfahrungen von extremen Blendern durch Automodelle, die Bauart-/Modell-/Baujahresbdingt niemals serienmäßig eine LED haben können.
Meine lange Autoerfahrung erlaubt mir durchaus zu beurteilen, das die erwähnten Blender nicht etwa z.B. durch falsch eingestellte Scheinwerfer blenden, sondern das es einfach so pervers(!) hell waren/sind, das es sich nur um unerlaubte Nachrüstungen handeln kann.
Auch meine Augen sind absolut in Ordnung.
Der letzte diesbezügliche umfangreiche Test war gerade vor zwei Monaten
Hier nun die relevanten Ergebnisse der LED Retrofits:
H4 Leuchtmittel mit Freiflächenreflektorscheinwerfer:
"Beim LED-Leuchtmittel kommt es vereinzelt zu Abweichungen in den für eine UN ECE-Zulassung erforderlichen bzw. zugelassenen Helligkeitswerten."
H4 Leuchtmittel mit Reflektorscheinwerfer mit Streuscheibe:
"Beim LED-Leuchtmittel kommt es vereinzelt zu Abweichungen in den für eine UN ECE-Zulassung erforderlichen bzw. zugelassenen Helligkeitswerten. "
H7 Leuchmittel mit Freiflächenreflektorscheinwerfer:
"Bei den LED-Leuchtmittel kommt es vereinzelt zu Abweichungen in den für eine UN ECE-Zulassung erforderlichen bzw. zugelassenen Helligkeitswerten."
H7 Leuchtmittel mit Projektionsscheinwerfer:
"Bei den LED-Leuchtmittel kommt es zu keinen Abweichungen in den für eine UN ECE-Zulassung erforderlichen bzw. zugelassenen Helligkeitswerten."
Quelle:
Fahrzeug-Lichttechnik