Nein, das stimmt einfach nicht!
Wenn ein gewerblicher Anbieter an einen Endkunden ein Fahrzeug verkauft, muß er dafür 12 Monate Gewährleistung geben!
Für den Verkauf gewerblicher genutzter Autos gibt es daher sehr hohe Hürden, bevor ein solches Fahrzeug als rein privat genutzt angesehen wird und es damit unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft werden kann!
Diese Kriterien sind hier NICHT erfüllt!
Hier zum Beispiel eines von zig Urteilen:
Kein Gewährleistungsausschluß bei branchenfremden Nebengeschäften - Autorecht Rechtsanwälte