paddymcv
Mitglied Bronze
- Fahrzeug
- Dacia Logan MCV II TCE90 Facelift 2017
- Baujahr
- 2017
Da haste ne falsche Info richtig du kriegst die Info welche Rad reifenkombination passt das heißt aber noch lange nicht das du da nichts eintragen musst es ist wichtig welche Reifengröße im Fahrzeugschein steht und da steht bestimmt nicht drin 205 45 r17 aber lass es ruhig drauf ankommen bei der nächsten Polizeikontrolle heist es dann reifen nicht im fahrzeugschein Auto bleibt stehen
Meine Info habe ich daher ich musste meine Reifen eintragen lassen und da hat sich nichts geänderten aber jeden das seine und wenn du mir nicht glaubst fahr zur Dekra oder zum Tüf und frage nach
Den Sinn und Zweck einer ABE im vergleich zu einem Teilegutachten hast du nicht verstanden ? Teilegutachten immer eintragungspflichtig. Felgen mit denen in der ABE ohne Zusatzarbeiten oder anderen Auflagen aufgeführten Reifentyp genügt das Mitführen der ABE sofern sich die ABE auf dein Fzg. erstreckt.
Für alles andere bedarf es eine Eintragung in den Fzg. Schein.
Würdest du nen Sport ESD für dein Fzg. mit ABE auch eintragen lassen ???
Reicht schon den Absatz ABE bei Wikipedia zu lesen
Auszug zu meiner ABE:
11 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Auslegung " bei der nächsten Befassung " kann man sich ja selbst ausmalen