Mein nächster wird sicher ein elektrischer

Zitat aus dem angehängten (lies sich leider nicht anständig verlinken) Fachartikel:
Fazit
Die DIN-VDE-Bestimmungen gelten unter Berücksichtigung des EnWG als quasirechtsverbindlich. Aufgrund des juristischen Gefüges kann jeder Elektrofachkraft und jedem Betreiber elektrischer Anlagen nur nachdrücklich geraten werden, grundsätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit auch die Anforderungen der DINVDE-Bestimmungen zu beachten. Abweichungen von den Anforderungen der DIN-VDE Bestimmungen sind grundsätzlich dann möglich, wenn auf andere Weise die gleiche Sicherheit gewährleistet ist.
Autor: Dipl.-Ing. Holger Bluhm
Wer das nicht möchte sollte sich mit den Eigenheiten einer Beweislastumkehr beschäftigen.
 

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