Es ging hier um eine Überfuhrungsfahrt vom Händler zum Wohnort des Käufers.
Deine Aussage deckt sich in kleinster Weise mit ausnahmslos ALLEN Infos, die ich dazu im Netz gefunden habe.
Hier mal Link von vielen zum Thema rotes Kennzeichen für Privatleute, übrigens von einer Versicherung:
ERGO Versicherung
Servus,
im Netz steht viel Unsinn, wie gesagt ich habe Versicherungskaufmann gelernt und bis 2017 in diesem Beruf auch über 30 Jahre gearbeitet......weiterhin eine Ausbildung als Kranken,-Landwirtschafts- und Firmenberater sowie einen Ausbilderschein zur Azubiausbildung.
meinst Du ein Dacia Händler gibt mir ein rotes Kennzeichen wenn dies Verboten/Strafbar wäre,
der Händler kannte mich nicht(ich hab den Dacia per Mail gekauft und bar bei Abholung bezahlt) und ich bin wie gesagt vom Händler nach Hause gefahren(155KM) und habe dann die Kennzeichen per Einschreiben nebst den Fahrtenbuch zurückgesendet,
laut unserer Zulassungsstelle gab es nur 3 Möglichkeiten für die Überführungsfahrt 1. Kurzzeitkennzeichen(dafür hätte ich aber Fahrzeugdaten benötigt), 2. rotes Kennzeichen vom Händler......
, die 3 Möglichkeit wäre gewesen der Händler schickt mir die Papiere zu, ich lasse das Fahrzeug normal zu und fahre dann mit den Kennzeichen zum Händler,
das wollte ich aber nicht, denn ich Überweise nicht an einem Händler den ich nicht kenne mal eben über 15000 Euro.
erst am Nachmittag bin ich dann zur Zulassungsstelle und habe den Sandero auf mich zugelassen.
Auch habe ich bei einem anderen Händler einen Sandero eine halbe Stunde Probegefahren auch dort wurden rote Kennzeichen angeschraubt und das Fahrtenbuch ausgefüllt sowie eine Erklärung das bei einem von mir verschuldeten Unfall ich bis zu 2500 Euro selber zahlen muss(SB in der Vollkasko).
So nun habe ich zu diesem Thema nichts mehr zu sagen.
LG Thomas