Neuwagen mit schiefer Fahrertüre, Spaltmaße an der Motorhaube nicht in Ordnung und lackierter Lackschaden

Also bevor du dich zu sehr auf den § 439 Abs. 2 BGB stützt, es hängt wie schon geschrieben von der Art des Mangels ab. Bei so einer Sache gehe ich nicht davon aus, dass du eine Neulieferung vor Gericht nicht durchkriegen würdest. Es sieht auf den ersten Blick nicht nach Unfall-, sondern eher nach Bagatellschaden aus. Weiterhin sollte dir bewusst sein, dass es stand jetzt sehr schwierig, bis sogar unmöglich wird, die Kosten für ein selbst erstelltes Gutachten vom Händler zurück zu verlangen. Wie gesagt, der Händler ist verpflichtet dir das ganze im Rahmen der Gewährleistung für dich kostenneutral (das betrifft auch alle Folgekosten wie z.B. Ersatzfahrzeug oder Kosten zur Verbringung zum Händler) zu gestalten. Wichtig, reklamiere die Mängel schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitung (14 Werktage, lass dir euf einer Kopie den Empfang bestätigen) und weise darauf hin, dass er dir jegliche dir entstehenden Kosten im Rahmen der Gewährleistung zu ersetzen hat. Sollte es dann Probleme geben, so empfehle ich dir lieber erst einmal den Gang zum Anwalt, bevor du dich in die Nesseln setzt und Geld versenkst.
Ich verstehe dich vollkommen, daher werde ich beim TÜV, vor dem Gutachten die Situation genau schildern.

Beim Termin für seine Beweissicherung/Gutachten wurde es nur angeschaut und ein weiterer Termin (16.07.22) für die Beweissicherung gemacht (er wollte nicht einmal Fotos machen). Vom Gutachten ist keine Rede mehr. Es heißt jetzt aus seiner Seite sei kein Gutachten notwendig er werde es dem Hersteller reklamieren. Bzw die Garantie geltend machen.
Als wüsste er genau was Sache ist.
Mir läuft nur die Zeit davon und er weiß evt., wie die sache ausgeht.
Was soll ich tun?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Welche Frist um vom Kaufvertrag zurückzutreten meinst Du? Ja, es gibt ein 14 tägiges Rücktrittsrecht, aber das gilt bei Telefon, Internet und Haustürgeschäften. Nein, es gilt - wie DKW schreibt - nicht, wenn Du das Fahrzeug im Verkaufsraum des Händlers bestellt hast.

Also (ich hatte schon mal gefragt): Welche 14-Tagesfrist meinst Du?


Weil Du für die Abnahme verantwortlich bist. Der Händler liefert ein Produkt - Du machst die Abnahme. Klar, versteckte Mängel kannst Du erst nach einer gewissen Zeit erkennen, aber all Deine Mängel sind absolut offensichtlich. Wenn man sich aber so gar keine Zeit lässt bei der Abholung - ist das nicht clever.


Unterstellt das der Händler? Du schreibst doch:


Das würde er nicht machen, wenn er der Meinung ist, dass Du es beschädigt hast.


Die Info ist neu, in diesem Fall würde ich sogar überlegen, ein Gutachten auf meine Kosten erstellen zu lassen. Ob die Gutachterkosten verhältnismäßig sind nach BGB wäre mir dabei egal. Aber falls der Wagen falsch angehoben wurde - ich würde es wissen wollen.


Klingt so, aber das ist irgendwie auch Deine Schuld. Nur weil der Händler den Wagen startet musst Du nicht gleich davonbrausen. Auch bei der Übergabe des Duster hat der Händler den Wagen aus dem Showroom gefahren, mir war die Tür zu eng und ich kannte die Abmessungen noch nicht. Dann habe ich aber draußen den Motor wieder ausgemacht (das geht) und den Verkäufer gebeten, mit mir um das Fahrzeug zu gehen. Wir haben gemeinsam alles angeschaut, er hat noch was erklärt - alles in allem max. 15 Minuten.


Was sagen denn die AGB Deines Verkäufers dazu? In denen von dem Autohaus, bei dem wir gekauft haben steht, dass eine Mängelrüge schriftlich erfolgen muss. Sollte sie mündlich erfolgen, muss das Autohaus diese schriftlich bestätigen und dem Käufer in Kopie mitgeben.


Das ist gut, dann hast Du Klarheit, was passiert ist.

Und jetzt ändere ich sogar meine Meinung. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann ruf da mal an und besuch dann mal einen Anwalt. Ich glaube zwar immer noch nicht, dass Du den Händler verklagen musst, aber Du wirfst hier immer eine 14-tägige Rückgabefrist in den Raum, googelst nach Gesetzen und definierst Dir selber, ob Deine Rüge formgerecht war. Lass Dich beraten, nicht dass sonst noch etwas in die Hose geht.
Das mit den 14. Tagen habe ich nur erwähnt, weil ich dachte, dass das üblich ist und er den Termin für die Beweissicherung so spät gesetzt hat. Außerdem meinte er, dass man sich drüber streiten müsste, wer den Schaden verursacht hat, falls der Hersteller den Schaden nicht verantwortet. Ich habe nicht vor das Fahrzeug zurückzugeben. Aber er kann mir nicht sagen, dass ich es nicht war, also brauche ich ein Gutachten.

Ich kann ihm nicht vertrauen. Er mir ja scheinbar auch nicht. Aber trotzdem braucht er kein Gutachten. Hmm komisch...
Erst hatte er mir am Telefon gesagt, er würde ein Gutachten machen lassen, wenn ich da bin. Als hätte er nach dem Telefonat noch in seiner AH Werkstatt gefragt, ob die das verbockt haben, beim aufsetzen der Allwetterreifen. Hmmmmmmm....

Zum Punkt Rechtschutz:
Natürlich werde ich auch vor dem TÜV Termin bei der Versicherung und beim Rechtschutz die aktuelle Lage erklären und kann dann auf deren Empfehlung den Termin beim TÜV trotzdem noch absagen oder wahrnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber scheinbar braucht er kein Gutachten. Hmm komisch...
Sehr seltsam.
Aus meiner Sicht wäre es erforderlich, auch wenn es was kostet, schnellstmöglich ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Das muß nicht beim TÜV sein, es gibt auch freiberufliche Kfz-Sachverständige. Die Kosten dafür würde ich dem Händler aufs Auge drücken
Beim Termin für seine Beweissicherung/Gutachten wurde es nur angeschaut
Eben aus diesem Grund. Nicht daß es am 16. heißt die Schäden waren beim Anschauen noch nicht vorhanden.
 
Die Kosten dafür würde ich dem Händler aufs Auge drücken

Es gibt so etwas wie eine Pflicht den Schaden nicht größer zu machen, als er ist.

Bedeutet: Wenn der Händler sagt, die Schäden hätte ich auch ohne das eigene Gutachten anerkannt und beseitigt, dann bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Einzig im Streitfall kann man die Kosten abwälzen. Dafür muss der Händler aber erst einmal sagen. Da ist kein Schaden.
 
Hopper, bei einem Kfz-Unfall hat der Geschädigte doch auch das Recht auf einen Gutachter. Dies selbst wenn der Schadensverursacher den 'Schaden nicht bestreitet.
 
Das halte ich für ein ganz anderes Thema. Da würde sowieso ein Gutachter ans Auto müssen.
Aber egal. Ihr macht das schon.
 
@AlfredK nein da liegsz du falsch, denn es gibt die sogenannte Bagatellgrenze. Unterhalb dieser bleibt man auf den Kosten eines Gutachtens sitzen, siehe auch Schadensminderungspflicht.

@Nadejo deine Pflicht ist es Schäden sofort zu melden. Das hast du getan. Der Händler steht gegenüber dir in der Gewährleistung. Bestreitet er nun, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war, so muss er dir dies nachweisen (1 Jahr Beweislastverkehr seit 2022), was wohl ziemlich schwer werden dürfte. Deswegen würde ich mir da erst mal keine Gedanken machen.
 
Seid ihr euch da wirklich sicher, dass die Beweislastumkehr bei sowas greift? Bei Teilen wie Radio, Motor und co: klar. Aber einen Kratzer kann ich ja jederzeit selber rein fahren, wie sollte das über ein Jahr rechtlich vertretbar sein, Park Rempler dem Händler aufzudrücken?
 
Mir läuft nur die Zeit davon und er weiß evt., wie die sache ausgeht. Was soll ich tun?
Ich verstehe es nicht. Ich glaube, Du setzt Dich mit fiktiven Fristen selber unter Druck. Welche Zeit läuft Dir davon? Du hast den Schaden gemeldet, mit Fotos dokumentiert, da läuft gar nichts weg.

Sehr seltsam.
Aus meiner Sicht wäre es erforderlich, auch wenn es was kostet, schnellstmöglich ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Das muß nicht beim TÜV sein, es gibt auch freiberufliche Kfz-Sachverständige.
Würde ich wahrscheinlich auch, nachdem ich die Geschichte mit dem Reifenwechsel gehört habe. Aber ich würde auch (falls vorhanden) mal über eine Grube fahren. Denn dort wären dann Spuren vom falschen Aufbocken erkennbar.

Die Kosten dafür würde ich dem Händler aufs Auge drücken
Und das entscheidest Du? Falls es wirklich nur die Spaltmaße und ein Kratzer am Kotflügel sind ... ist das Gutachten schnell unverhältnismäßig teuer.

Eben aus diesem Grund. Nicht daß es am 16. heißt die Schäden waren beim Anschauen noch nicht vorhanden.
Wie soll das denn gehen? Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Es gibt Fotos vom 07.07., welche die Schäden zeigen. Die sind sogar hier hochgeladen. Niemand wird behaupten, dass die Schäden nicht da waren.

@AlfredK nein da liegsz du falsch, denn es gibt die sogenannte Bagatellgrenze. Unterhalb dieser bleibt man auf den Kosten eines Gutachtens sitzen, siehe auch Schadensminderungspflicht.
:yes:

Bestreitet er nun, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war, so muss er dir dies nachweisen (1 Jahr Beweislastverkehr seit 2022), was wohl ziemlich schwer werden dürfte. Deswegen würde ich mir da erst mal keine Gedanken machen.
Ist das so? Wenn ich also morgen beim einparken die Tür vermacke, fahre ich einfach zum Händler und behaupte, die Macke war schon bei Auslieferung? Nein, das gilt für versteckte Mängel, offen sichtbare Mängel sind eigentlich bei der Abnahme zu melden .. und nicht später.

Aber einen Kratzer kann ich ja jederzeit selber rein fahren, wie sollte das über ein Jahr rechtlich vertretbar sein, Park Rempler dem Händler aufzudrücken?
:yes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Privatmann darf sehr wohl eine rote Nummer von einen Händler nutzen. Egal ob Probe oder Überführungsfahrt, jede Rote Nummer hat auch ein Fahrtenbuch was selbstverständlich ausgefüllt werden muss mit den Fahrzeug und Fahrerdaten. Somit ist Deine Aussage ganz klar falsch.
Ich habe selber im Versicherungsaußendienst über 30 Jahre gearbeitet und einige Autohäuser versichert.
Es ging hier um eine Überfuhrungsfahrt vom Händler zum Wohnort des Käufers.
Deine Aussage deckt sich in kleinster Weise mit ausnahmslos ALLEN Infos, die ich dazu im Netz gefunden habe.
Hier mal Link von vielen zum Thema rotes Kennzeichen für Privatleute, übrigens von einer Versicherung:
ERGO Versicherung
 
Mich hat es nur gewundert, dass er sagt ich hätte es schon lange bezahlt,
nur zum Verständnis: Wann hast du den Wagen bezahlt?
(Ich gehe davon aus bei Abnahme am 05.Juli)

Ansonsten; Morgen Mängelrüge per Einschreiben abschicken, oder mit einem Zeugen persönlich im AH abgeben.
(Er hat gesagt, du hast gesagt, im Internet gefunden etc. zählt nicht im Vertragswesen)


------------------------------------

Nochmal die Beruhigungspille:
Am Auto zeigen Fahrertür und Motorhaube nicht korrekte Einstellungen, das lässt sich ohne Mühe korrigieren.
Ebenfalls eine oder zwei kleine Lackstellen mit Unregelmäßigkeiten, auch dies lässt sich leicht beheben.

Für Wandlung / Rückgabe müssen ganz andere Dinge vorliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir hatten vor langer Zeit auch mal Stress mit einem Opel-Händler beim Neuwagenkauf. Einige Mängel bzw. fehlende Ausstattung. Das Verhalten des Verkäufers war unterirdisch...
Im Nachblick haben wir/ ich daraus gelernt:
Mit blauen Augen darf man nicht zum Übergabetermin!
Ich hoffe das Du das Auto trotz aller Widrigkeiten zum fahren und nicht zum prozessieren gekauft hast...? Ich habe allerdings den Eindruck das die Aktivitäten hier im Forum keine Entspannung oder Gelassenheit bringen, die zur Lösung des Problems beitragen könnten.
 
Es ging hier um eine Überfuhrungsfahrt vom Händler zum Wohnort des Käufers.
Deine Aussage deckt sich in kleinster Weise mit ausnahmslos ALLEN Infos, die ich dazu im Netz gefunden habe.
Hier mal Link von vielen zum Thema rotes Kennzeichen für Privatleute, übrigens von einer Versicherung:
ERGO Versicherung
Sorry, aber der verlinkte Artikel ist komplett unvollständig. Es gibt unterschiedliche rote Kennzeichen, so z.B. das rote 07er-Kennzeichen für Oldtimer. Und das wird an Privatpersonen ausgegeben, für Probefahrten, Überführungen und Veranstaltungen.

Und wieso der Händler mit sein 06er Kennzeichen nicht (mit Fahrtenbuch und separater Versicherung) geben darf .. verstehe ich noch nicht, ich kenne es so, wie von Fiatfantom beschrieben.

Ansonsten; Morgen Mängelrüge per Einschreiben abschicken, oder mit einem Zeugen persönlich im AH abgeben.
(Er hat gesagt, du hast gesagt, im Internet gefunden etc. zählt nicht im Vertragswesen)
Genau. Mängelrüge per Einschreiben ist der beste Weg, den bereits vorhandenen Termin in gerade mal 5 Tagen im Vorfeld komplett zu vergiften. Der Händler wird dann sehr wahrscheinlich auf stur schalten.

Was ist so schlimm daran, den Termin abzuwarten und die Mängelrüge in 5 Tagen zu übergeben, falls der Termin nicht so läuft wie erhofft?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sorry, aber der verlinkte Artikel ist komplett unvollständig. Es gibt unterschiedliche rote Kennzeichen, so z.B. das rote 07er-Kennzeichen für Oldtimer.
Wei nicht jeder Artikel jeden Sonderfall abbildet? Deshalb ist der aber nicht verkehrt. Mit dem Sonderkennzeichen für Oldtimer fährt man übrigens auch nicht im Alltag herum, sondern nur zu entsprechenden Treffen. Alles andere ist auch da verboten. Mir scheint, es gab schon immer diverse Einschränkungen, aber mangels Wissen oder Kontrolle (oder weil eben nichts passiert ist) hat es keinen gejuckt.
 
@Nadejo
Traurige und ärgerliche Geschichte. Ich wünsche dir, dass du eine für dich befriedigende Lösung findest.
Danke, dass du deine Geschichte mit uns geteilt hast. Ich werde jetzt bei der (irgendwann) anstehenden Fahrzeugübergabe genauer hin schauen (in der Vergangenheit habe ich AH -VW & Audi- ziemlich blind vertraut). In diesem Preissegment und angesichts der derzeitigen chaotischen Bedingungen was Produktion und Transport angehen, werde ich mir Zeit bei der Übergabe nehmen.
 
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