Ölspezifikation / Norm TCE90

Chris_1981

Mitglied Silber
Fahrzeug
Auto
Man möge mir verzeihen wenn ich die Antwort nicht über die Suche gefunden habe.
Welche interne Ölnorm (nicht Viskosität) schreibt Renault/Dacia für den TCE90 vor?
 
Lösung
B
Ab 2019 haben sich die Freigaben auch für den Sandero geändert! Die lautet bei unseren TCE90 nunmal RN17.
Ein ACEA A3/B4 ist für unseren nicht freigegeben.
Klar läuft der auch mit fast jedem anderen Öl. Es geht hier aber um den Erhalt der Garantie, und die ist nunmal bei Einsatz eines Öls, welches nicht der Freigabe entspricht, gefährdet. Nicht mehr und nicht weniger !

PS: Für meinen neuen Duster blue dci kann PITStop kein Ölwechsel anbieten, wohl doch nicht alles so easy ...
Moin,
die beiden Öle, die ich bisher mit der Freigabe RN17 gefunden habe, sind beide von Elf:
Elf evolution RN-Tech Elite 5W-30
Spezifikation:
  • ACEA C3
  • Renault RN 17
  • Renault RN0710 / RN0700

Elf evolution RN-Tech Sport 0W-40
Spezifikation:
  • ACEA C3
  • Renault RN 17 RSA
  • Renault RN 17
  • Renault RN0710 / RN0700

Für meinen Duster blue dci ist das folgende Öl ebenfalls freigegeben:

Elf evolution RN-Tech Elite FE 0W-20
Spezifikation:
  • ACEA C5
  • Renault RN 17FE
welches ich aber garantiert nicht in meinen Duster kippen werde !!


Also allesamt C-Öle und somit aschearm zu Gunsten eines Partikelfilters.
Ich denke, man will hier seitens Dacia die Ölspezifikation unter Berücksichtigung auch des Benzin-Partikelfilters übersichtlich halten, was auch den Vertragswerkstätten bei der Lagerhaltung entgegenkommt.

Leider ist der Ölmarkt mit der Freigabe RN17 noch dünn, andere Ölsorten ausser die oben genannten habe ich leider noch nicht gefunden. Ich hoffe, dass hier in den nächsten Monaten andere Hersteller noch nachziehen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also allesamt C-Öle und somit aschearm zu Gunsten eines Partikelfilters.
Ich denke, man will hier seitens Dacia die Ölspezifikation unter Berücksichtigung auch des Benzin-Partikelfilters übersichtlich halten, was auch den Vertragswerkstätten bei der Lagerhaltung entgegenkommt.
Die Ölsortendiskussion geht ja schon über einige Jahre. Wenn nun eine neue Norm "vorgeschrieben" wird muß man aber auch ein Datum, also einen Stichtag nennen. Denn die Motoren sind in der Regel die gleichen mit den gleichen mech. Eigenschaften. Bei konstr. Änderungen wie Benzinpartikelfilter die event. in den nächsten Jahren kommen ist das ja einzusehen um Umweltvorgaben und Funktion der Filter zu garantieren. Als ich noch Diesel gefahren bin habe ich auch immer Castrol mit dem Zusatz DPF gefahren. Es ist ja immer noch das große Geheimnis der Hersteller welche Additive zugesetzt werden. Bei meinem 2016er kommt wie immer ELF 5 W40 so wie im #55 von Drupi gezeigt und auch zu diesem Preis. Garantie...Hossa Hossa :doh:
 
Termin ? Man schaue in den Wartungsplan des Herstellers und ... tata: Dort stehen die geforderten Ölspezifikationen ! Und innerhalb der Garantie wird bei meinen Fahrzeugen das eingefüllt, was der Hersteller vorschreibt, ganz einfach.
 
Termin ? Man schaue in den Wartungsplan des Herstellers und ... tata: Dort stehen die geforderten Ölspezifikationen ! Und innerhalb der Garantie wird bei meinen Fahrzeugen das eingefüllt, was der Hersteller vorschreibt, ganz einfach.

und wenn die Garantie abgelaufen ist, was füllst du dann rein?
 
und wenn die Garantie abgelaufen ist, was füllst du dann rein?
Ich fülle nicht selber rein, ich lasse füllen. Ich werde wohl nach Ablauf der Garantie weiterhin die Inspektionen bei dem Autohaus machen lassen, wo ich auch das Auto gekauft habe. Ich gehe davon aus, die füllen rein, was im Wartungsprogramm steht. Kontrollieren werde ich das nicht.
 
und wenn die Garantie abgelaufen ist, was füllst du dann rein?
Bis dahin wird es wohl mehrere Anbieter geben, die die geforderten Freigaben haben, so dass Du dann den günstigsten oder Dir sympathischsten Anbieter wählen kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soeben habe ich mit dem Service meines Autohauses telefoniert. Ihnen ist die neue RN17-Freigabe von Renault/Dacia durchaus bekannt, füllen aber trotzdem - und ruhigen Gewissens - das Fuchs-Öl "Titan Supersyn 5W40" in den TCE90 ein. Man geht dort davon aus, dass das Fuchs-Öl den technischen Spezifikationen der RN17-Freigabe entspricht, diese aber nur (noch) nicht hat.
Außerdem habe sich ja am Motor selber technisch nichts verändert, er entspräche ja immer noch dem Motor, in den bisher das RN0700/RN0710-Öl eingefüllt werden sollte.

Kann ich nachvollziehen, und die Gewährleistung für ihren Ölwechsel geben sie ja sowieso, habe also kein Problem damit.
 
Soeben habe ich mit dem Service meines Autohauses telefoniert. Ihnen ist die neue RN17-Freigabe von Renault/Dacia durchaus bekannt, füllen aber trotzdem - und ruhigen Gewissens - das Fuchs-Öl "Titan Supersyn 5W40" in den TCE90 ein. Man geht dort davon aus, dass das Fuchs-Öl den technischen Spezifikationen der RN17-Freigabe entspricht, diese aber nur (noch) nicht hat.
Außerdem habe sich ja am Motor selber technisch nichts verändert, er entspräche ja immer noch dem Motor, in den bisher das RN0700/RN0710-Öl eingefüllt werden sollte.

Kann ich nachvollziehen, und die Gewährleistung für ihren Ölwechsel geben sie ja sowieso, habe also kein Problem damit.
Ruhiges Gewissen hin oder her. Im Zweifelsfall zählt Das was auf dem Papier steht.
FALLS es eine interne Anweisung von Dacia gibt ist es ok, falls nicht sollte man sich das "ruhige Gewissen" schriftlich bestätigen lassen
 
@LoboLogi
Wie schon @Duster 13 geschrieben hat, lass' Dir das wenn mögl. von Deinem AH schriftlich geben! Wobei ich glaube, dass Du sowas nicht bekommen wirst! Du kannst auch bei Fuchs in Mannheim anrufen (0621-3701-0) oder Ihnen übers Kontaktformular schreiben und sie direkt fragen ob es schon oder demnächst für Dein bei Dir eingefülltes Öl eine RN17-Freigabe gibt.
Aber unabhängig davon, auch wenn Dein Motor keinen Schaden durch das verwendete Öl nehmen wird, so ist es doch von Deinem AH unverantwortlich und grob fahrlässig, wenn Sie evtl. zukünftige Garantieansprüche Deinerseits an den Hersteller durchs falsche Öl aufs Spiel setzen! Im Fall des Falles würden Sie keine Verantwortung übernehmen wollen. Ich glaube auch nicht, dass es eine gute Idee wäre sich diesbezüglich an Dacia selbst zu wenden um keine schlafenden Hunde zu wecken. Einfach bei den nächsten Ölwechseln innerhalb der Garantiezeit Öl nach RN17 einfüllen lassen (und darauf bestehen!) und alles sollte wieder im Lot sein. Wie gesagt, Schaden wird Dein Motor keinen nehmen.
 
Ich habe doch eine korrekte und ausführliche Rechnung des Autohauses über den Ölwechsel, in der steht auch das verwendete Öl dezidiert drin (sonst wüsste ich doch gar nicht, welches Öl eingefüllt wurde).
Wie sollten die sich im Garantiefall da raus reden können?
 
Wie sollten die sich im Garantiefall da raus reden können?
"Mündl. Absprache mit dem Kunden", "auf ausdrückl. Kundenwunsch" ... Da gäbe es viele Möglichkeiten, auch wenn ich das Deinem AH nicht unterstellen will! Nichtsdestotrotz ist es grob fahrlässig wider besseren Wissens bei einem Fahrzeug in der Garantiezeit, noch dazu ohne den Kunden zu informieren, so eigenmächtig zu handeln.
 
"Mündl. Absprache mit dem Kunden", "auf ausdrückl. Kundenwunsch"
Wenn die sich mit so etwas bei einem Garantiefall heraus reden wollen würden, käme schnell die Frage auf, warum sie sich das ihrerseits nicht schriftlich haben bestätigen lassen. Immerhin hätte das Autohaus in dem Fall eine Bringschuld gehabt, mich auf den möglichen Wegfall der Garantie hinzuweisen. Wenn sie das nicht nachweisen können, können sie den "Kundenwunsch" erst recht nicht nachweisen.

Tatsächlich habe ich aber keinen wirklichen Anlass, gegenüber meinem Autohaus kein Vertrauen zu haben. Bis jetzt habe ich mich stets gut, kompetent und zuvorkommend behandelt gefühlt.
Da ich davon ausgehe, dass das in der Tat hochwertige Fuchs-Öl dem Motor nicht schaden wird, bleibt mein Vertrauen auch nach dem Ölwechsel erhalten.

Aber danke für den Tipp, bei Fuchs selber mal nachzufragen und für die Telefonnummer. Werde ich machen.
 
Immerhin hätte das Autohaus in dem Fall eine Bringschuld gehabt, mich auf den möglichen Wegfall der Garantie hinzuweisen. Wenn sie das nicht nachweisen können, können sie den
Moralisch gesehen hast Du Recht. Letztendlich zählt aber IMMER nur das, was auf dem Papier steht.
Da steht eine geforderte Freigabe, die nicht eingehalten wurde.
Vor Gericht wäre das ein 50:50 Spiel. Immer abhängig von der Laune des Richters.

Das nochmehr, nachdem Du diesen Punkt selbst geklärt und nicht protestiert hast. Damit hast Du die Handlung stillschweigend anerkannt.
 
Über das "klärende Gespräch" gibt es auch nichts schriftliches, es ließe sich also auch nichts nachweisen.

Faktisch ist es doch so, dass ich als Kunde dem Autohaus sozusagen "ausgeliefert" bin. Auf der Rechnung steht nur die Bezeichnung des Öls, von Freigaben oder Normen steht da nichts.
Wenn ich nicht hier im Forum regelmäßig lesen würde, hätte ich doch nie etwas von RN17, RN07100/0710 oder überhaupt von solchen Freigaben gehört. Mit dem Hintergrundwisseen habe ich der Neugierde halber selber mal im Netz recherchiert und bin erst dann darauf gestoßen, dass dieses Fuchs-Öl (derzeit) keine RN17-Freigabe hat.

Wie soll bitteschön ein normaler Kunde, der keinerlei technischen Backgrund hat und nicht in solchen Foren liest so etwas nachhalten? Und vor allem: Warum sollte er das tun?
Wenn ich dem Autohaus einen solchen Auftrag erteile, dann muss ich davon ausgehen, dass er ordnungsgemäß in jedem Detail ausgeführt wird.
Wenn das Autohaus, wie in diesem Fall, eine von den Garantievorschriften abweichende Entscheidung trifft, dann hat es auch in vollem Umfang für eventuelle negative Konsequenzen gerade zu stehen!
 
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