Bist Du Dir da ganz sicher? Gibts das irgendwo schriftlich?
In den Prüfvorschriften vom TÜV
Anbauteile die die Kontur des Fahrzeuges verändern, bzw. auch über die originale Fahrzeugkontur hinausstehen, gelten als Umbau und müssen nach dem Anbau vom TÜV abgenommen werden, sofern die Teile keine ABE haben.
In diesem Fall hat das Anbauteil die 1:1 Grundmaße des Originalteiles, steht nicht über die Fahrzeugkontur hinaus, ersetzt nicht ein originales PU oder Weichplastikteil und unterliegt somit auch nicht den Vorschriften hinsichtlich des Splitterschutzes wie z.B. Windabweiser für Fenster, die eine ABE, oder ein aufgedrucktes Prüfzeichen haben müssen.
Es ist also das gleiche Teil, lediglich in einer anderen Farbe (transparent rot) und seitens der Farbe gibt es keine Vorschriften.
Leuchtmittel die am Fahrzeug montiert sind, müssen auch funktionieren!!!
Ist man also so dumm in diese transparenten Heckkanten die mitgelieferten LED-Lampen zu stecken, dann wird das ganze damit eine Heckbeleuchtung die funktionstüchtig sein muß.
Ab diesem Augenblick werden die Heckkanten illegal, weil sie weder ein Prüfzeichen noch eine ABE haben.
Da gilt dann auch nicht die Ausrede "ich hab ja gar keine Kabel dran ....blabla", denn durch die eingesetzten Lampen wurde aus den transparenten Heckkanten ein nicht funktionierendes Leuchtmittel.
Im Gegenzug dürfen auch serienmäßige Leuchtmittel nach eigenemGeschmack (um)lackiert werden, solange das Abstrahlfeld der Leuchtmittel dabei nicht beeinträchtigt wird.
https://www.dacianer.de/forum/membe...nd-blue-mcv/1580-uberarbeitete-rueckleuchten/