Parklicht

Sollte das Licht mitten in der Nacht ausgehen, wäre das Fahrzeug nicht StVO konform und dürfte nicht betrieben werden.
Kann dann auch nicht mehr betrieben werden, es sei denn, man hat eine Ersatzbatterie oder einen Starthelfer dabei.
Aber das Parklicht hat man dann trotzden nicht serienmäßig ausgestattet. Und darum ging es doch.
 
wäre das Fahrzeug nicht StVO konform und dürfte nicht betrieben werden.

Dann entspricht das KFZ nicht der STVO, was ich kaum glauben kann.
Seid mir nicht böse, aber die StVO regelt, wie ich mich im Straßenverkehr zu verhalten habe.
Die hat mit der Ausstattung eines Fahrzeugs überhaupt nichts zu tun.
Die Nichtbeachtung ist (nur) eine OWI und kostet 20€ - falls sie überhaupt geahndet wird - oder 35€, wenn ein "Schadensereignis" eintritt.
 
.. das alles steht in der StVZO - das Z macht es aus ;)

Aber Standlicht erfüllt die Kriterien vollumfänglich. Parklicht ist aufgesehen abgeschwächt und situationsbedingt zulässig.

In der StVZO steht meines Wissens nicht, dass das Parklicht eine Nacht Durchhalten können muss.
 
aber die StVO regelt, wie ich mich im Straßenverkehr zu verhalten habe.
Korrekt.
Nur wird ein Fahrzeug, das einen nicht in die Lage versetzt sich an die STVO zu halten, kaum in den Verkehr bringen können. Man müsste mal in die STVZO schauen ;)
Standlicht wird in jedem Fall vorhanden sein. Ich wollte damit meine Zweifel an @Braunbaer Aussage äußern.
 
Seid mir nicht böse, aber die StVO regelt, wie ich mich im Straßenverkehr zu verhalten habe.
Die hat mit der Ausstattung eines Fahrzeugs überhaupt nichts zu tun.
Asche auf mein Haupt. StVZO natürlich.
Das Standlicht MUSS zwingend vorhanden sein, um das Fahrzeug an nicht beleuchteten Straßen abstellen/sichern zu können. Das ist eine Sicherheitseinrichtung und muss natürlich einen "Dunkelzeitraum" lang funktionieren.
Das Einschalten des Standlichts, respektive der Parkleuchte ist in der StVO geregelt.
 
Standlicht ist Pflicht. Parklicht nicht.
Soweit ich weiss ist das Parklicht keine Pflicht, nur eine Erleichterung. Da es zur Notbeleuchtung ausreicht und nur halb soviel Strom frisst. Das haben doch nur VWs... Und Audis und Skodas über die Blinkerhebel. Bestimmt haben das auch andere, aber ich kenne es nur von VAG und Konsorten.

Achja, mein alter Volvo hatte das auch. Und ich meine der schaltete hinten sogar nur eine von 2 Standlichtbirnen pro Seite ein... Deer hat hinten ja auch 2 pro Seite, wie der Jogger.

Also wenn das jemand am Jogger nachrüsten sollte, eine Funzel hinten reicht. 5 Watt. Zzgl. LED vorne.

Oben ist ein Rechenfehler bei der Wattberechung. Bei eingeschalteten Parklicht am VW zB leuchtet keine Kontrolleuchte und keine Instrumentenbeleuchtung. Auch keine Kennzeichenleuchte. (Deswegen gibt es seit dem Golf 1 drei Standlichtleitungen nach hinten, die STVZO fordert nur 2.)

Der Verbrauch beschränkt sich also -bei VW- auf die Standlichtbirne V + H. Also 10 Watt.

Beim Jogger wären also knapp 6 Watt möglich. Hinten eine 5 W Lampe und Vorne die TFL LED mit geschätzten 1 Watt.
 
Die Nichtbeachtung ist (nur) eine OWI und kostet 20€ - falls sie überhaupt geahndet wird - oder 35€, wenn ein "Schadensereignis" eintritt.
Es ist ein Unterschied ob man vergisst etwas zu benutzen, oder ob es grundsätzlich nicht vorhanden ist.
Sieh dazu mal nach, was es kostet, wenn man es nicht nur vergisst, sondern es infolge dessen zu einem Unfall kommt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Oben ist ein Rechenfehler bei der Wattberechung. Bei eingeschalteten Parklicht am VW zB leuchtet keine Kontrolleuchte und keine Instrumentenbeleuchtung. Auch keine Kennzeichenleuchte. (
Ging um die Mehrbelastung beim STANDlicht.
 
Ah OK. So schnell verwechselt man etwas, während man selber etwas aufklären möchte.
 
Standlicht ist Pflicht. Parklicht nicht.
Ich glaube das ist auch ziemlich nur in Deutschland so mit dem Parklicht. Kenne das nur von Firmen mit deutschen Mutterkonzern.
Achja, mein alter Volvo hatte das auch. Und ich meine der schaltete hinten sogar nur eine von 2 Standlichtbirnen pro Seite ein... Deer hat hinten ja auch 2 pro Seite, wie der Jogger.
Was war das für ein Volvo? Mein 850 konnte da nämlich nicht :D der kannte eben auch nur das Standlicht. Selbiges beim S80. Witzig, dass Volvo da offensichtlich zwei Wege ging - wie so oft :D
 
Was war das für ein Volvo? Mein 850 konnte da nämlich nicht :D der kannte eben auch nur das Standlicht. Selbiges beim S80. Witzig, dass Volvo da offensichtlich zwei Wege ging - wie so oft :D
V40 T4 aus 1999. Aber das ist ja streng genommen ein Drittel Holländer, ein Drittel Mitsubishi, ein Drittel Volvo, und kein echter Volvo mehr. Der hat viele andersheiten gegenüber den echten Volvos... Auch in Qualität und Rostschutz...
 
Standlicht wird in jedem Fall vorhanden sein.
Das ist es und man muß es eben auch dann einschalten, wenn das Parklicht ausreichen würde.

In der StVZO steht meines Wissens nicht, dass das Parklicht eine Nacht Durchhalten können muss.
Was dann wohl auch für das Standlicht gilt.
Die StVZO kommt aber auch nicht an und leistet Starthilfe, wenn der Wagen dann nicht mehr anspringen sollte.
Daher ist es fürs längerfristige Parken dann doch ratsam, sich einen Stellplatz zu suchen, an dem man keine eigene Beleuchtung benötigt.
 
Mercedes hat(te) auch immer schon "Parklicht". Jedenfalls bis zu den Prozessoren-Flut Erscheinungen.
 
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