für mich bedeutet dass: wenn nicht im auto dann muss dacia das rein bauen weil eine zugesicherte eigenschaft. der nette verkäufer meinte auch das renault das was machen muss wenn der fehlt
Eine zugesicherte Eigenschaft ist es nur dann, wenn es im Kaufvertrag steht oder wenn ein spezielles Angebot (was auch Eigenschaften und Ausstattungen des Fahrzeuges beschreibt) am Fahrzeug angeschlagen ist (sog. Angebot) und dies explizit zum Vertragsbestandteil im Kaufvertrag wird. Zugehörig sind auch die allgemeinen Ausstattungsangebote, zum Beispiel auf der Webseite. Das Bedeutet, wenn auf der Deutschen! Webseite von Dacia das entsprechende von Dir ausgesuchte Modell mit diesem Eigenschaften angeboten wird, muss es so geliefert werden, wenn zum Zeitpunkt des Kaufvertrages dieses so angeboten wird. Dies trifft nicht zu, wenn Du ein Reimport kaufst, da dieses nicht den Ausstattungsmerkmalen der Deutschen Fahrzeuge entspricht. Um sich dagegen abzusichern, werden durch die Händler meist am Fahrzeug die Fahrzeugangebote für das dort zum Verkauf ausgestellte Fahrzeug extra angeschlagen, die vom allgemeinen Angebot (zum Bsp. Webseite) abweichen können. Damit wird das am Fahrzeug angeschlagene Fahrzeugangebot zum Vertragsbestandteil.
Eine zugesicherte Eigenschaft ist auch, und muss nicht explizit im Vertrag stehen, wenn durch den Hersteller oder Verkäufer damit zum Zeitpunkt des Vertrages geworben wird. Beispiel: Dacia würde öffentlich mit dem Slogan werben: Jetzt alle Modelle mit grüner Windschutzscheibe. Jetzt hättest Du Anspruch darauf, dass Dein zu diesem Zeitpunkt gekauftes, aber zu einem späteren Zeitpunkt ausgeliefertes Fahrzeug eine grüne Windschutzscheibe hat, auch wenn es nicht im Vertrag steht. Hier müsste im Vertrag die grüne Windschutzscheibe explizit ausgeschlossen werden. Trifft wiederum nicht für Reimports zu.
Das nur theoretisch, weil praktisch noch viele Ausschlussklauseln im Vertragsrecht bestehen. Man Frage dazu einen Rechtsanwalt seiner Wahl.
Das Handbuch ist nicht Bestandteil des Vertrages. Also das Handbuch als solches schon (ist ja eigentlich eine Bedienungsanleitung), aber nicht der Inhalt des Buches. Bei mir ist darin auch der Rechtslenker beschrieben. Rückkehrschluss wäre dann hier, dass Dacia dann nächste Woche mir den Rechtslenker einbauen muss, weil der nicht vorhanden ist aber auf Grund der Beschreibung in der Bedienungsanleitung es eine Fahrzeugeigenschaft wäre.
Das Handbuch ist allgemein gehalten und beschreibt so viele wie mögliche Fahrzeugausstattungsvarianten. Ist im übrigen auch bei Volvo, Mercedes, VW und BMW so.
strzepp