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Hab meinen noch nicht, aber der Prestige hat doch ein Fach unter dem Beifahrer(Weiß nicht, was du für eine Version hast). Vielleicht passst sie ja da rein? Natürlich ordentlich verpackt, damit sie nicht umher fliegt.
Starre Ahk ist keine Option, einmal wegen der Optik und andererseits weil man immer dagegen rennt...
Bitte wo steht das geschrieben? Denn das würde ich gerne mal lesen. Und bitte keine Aussage das es so ist.Mir ist die Optik am Schwanz des Autos egal und wenn Du die nicht runter gemacht hast und ein Depp fährt dagegen, dann bist Du haftbar, hättest sie ja runter machen können.
Seit 28 Jahren habe ich den Führerschein, und alle unsere Fzg. hatten eine Ahk, meine Frau, die Tochter oder ike sind noch nie gegen die Ahk gerammelt. Klar mal die Kappe vergessen und Schmierfett an der Hose oder den Beinen.Wer sich das Knie ein paar mal da böse gestoßen hat und ja... das tut weh wie ein abgerissener Schwanz... der lernt und läuft auch bald nicht mehr dagegen.
Bitte wo steht das geschrieben? Denn das würde ich gerne mal lesen.
Das geht so... hättest Du die abnehmbare runter genommen wäre der Schaden am anderen Fahrzeug kleiner... Du hast sie aber nicht runter genommen obwohl Du sie nicht brauchtest, also haftest du für den erweiterten Schaden.
Ich sagte du sollst mir mal zeigen wo das steht, und nicht einfach eine leere Google Seite verlinken. Ok anscheinend findest du nichts und stellst nur leere Behauptungen in den Raum. Hatten wir das nicht schon mal, mit der Glut bei Zigaretten aus dem Fenster? Von dir kam nie eine Rückmeldung.Da habe ich eine ganz tolle Quelle für dich, mit vermutlich mehr Informationen als Du zu dem Thema lesen möchtest:
Das ist Schwachsinn, denn dazu müßte der Unfallgegener, der Polizist, der generische Anwalt oder der Richter es erstmal beweisen das jemand die Ahk z.Zt. nicht benötigte. Nochmal für dich. Es gibt kein Gesetzt was den Fahrer dazu verpflichtet seine AHK abzunehmen. Das wäre genau so ein Schwachsinn, als wenn jemand behauptet, der Vordermann hatte am Heck seine Halterung für den Ersatzreifen montiert obwohl er doch an dem Tag gar keinen Platten hatte.Das geht so... hättest Du die abnehmbare runter genommen wäre der Schaden am anderen Fahrzeug kleiner... Du hast sie aber nicht runter genommen obwohl Du sie nicht brauchtest, also haftest du für den erweiterten Schaden.
Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt.
Es gibt kein Gesetzt was den Fahrer dazu verpflichtet seine AHK abzunehmen.
Da du anscheinend nicht fähig bist selber zu suchen. Hier nur für dich.
Liest du auch was du googelst?Es könnte, es würde, jedoch zu etwas führen,"Bei einem Unfall könnte die Anhängerkupplung jedoch dazu führen, dass der Schaden am gegnerischen Fahrzeug höher ausfällt, weil die Anhängerkupplung nicht abgenommen wurde. Dies könnte zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr führen mit der Folge, dass bei einem Auffahrunfall den vorderen Fahrzeugführen ein Mitverschulden auferlegt wird. "
Du hast es so geschrieben, als würde eines existieren. Siehe...Von einem Gesetz habe ich nichts geschrieben, das gibt es zwar in Österreich KDV, aber nicht in Deutschland.