Philicar
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dacia Logan MCV II, Stepway, 0.9 TCe 90, easy R
- Baujahr
- 2018
Liest du auch was du googelst?
Ja, mach ich!
Hätte hätte Fahrradkette. Oder wie sagte meine Mutter immer?
Scheint eine kluge Frau gewesen zu sein, oder ich hoffe viel mehr noch zu sein!
Man kann aber nur für eine Sache haftbar gemacht werden, wo es ein Gesetz gibt.
Das Problem ist, Gesetze gibt es so viele und Rechtsverdreher suchen sich immer das passende.
Das ist eine Frage bei der sich führende Juristen streiten, ich bin kein Jurist und Du sicher auch nicht.
Ich bin ganz sicher das es da bald einige Urteile dazu gibt, einige europäische Länder, z.B. Österreich haben das schon in Gesetze gegossen und ob Du es nun wahrhaben willst oder nicht, die Gesetzeslage in Deutschland schließt so ein Urteil nicht aus.
Darum sprechen viele Experten den Rat aus die Anhängerkupplung zu demontieren wenn sie nicht benötigt wird.
Dazu werde ich dir wirklich keinen Link posten, das kannst Du selber googeln.
Du darfst auch gerne anderer Meinung als ich sein, aber wenn Du behauptest mein vorsichtig gemeinter Einwand währe völlig aus der Luft gegriffener Blödsinn... da sind einige der führenden Verkehrsrechtsexperten dann eben ander Meinung als Du.