@kdog lies mal Beitrag #14. Dann verstehst Du es besser. Er hat ein passendes Beispiel an der Hand. Um eine Automarke zu verkaufen, muss ich kein Markenhändler dafür sein.
Ich habe das schon gelesen und verstanden, dennoch klingt das alles für mich eher etwas unrund....
Ich kaufe ein Auto bei einem Händler, der die Verträge des Herstellers vermittelt/anbietet.
Für mich als Kunde/Käufer/Leasingnehmer/Finanzierungsnehmer ist das egal, ob sich dieser Full Service Vertrag für den Händler finanziell lohnt, oder nicht. Er hat mir ein Produkt verkauft und dieses Produkt ist in Form eines Vertrages, einer Vereinbarung.
Und damit steht der Händler aus meiner Sicht auch in der Verantwortung diese Vereinbarung, den Vertrag, zu erfüllen.
Ich glaube nicht, dass eine weigernde Haltung vor Gericht standhalten würde, wenn ein Kunde diesen Händler vor Gericht zerrt.
Wenn der Händler den Vertrag wissentlich nicht erfüllen kann oder will, darf er ihn nicht anbieten und verkaufen, sondern muss dann dem Kunden schon sagen, dass er dieses Paket nicht anbietet, auch auf die Gefahr hin, dass der Kunde dann woanders kauft.
Ich spreche jetzt auch nur von dem Dacia Full Service, nicht von einem Servicepaket, dass vom Händler selber angeboten wird.
Dass Dacia, Renault, Ford und viele andere Hersteller ihr Händlernetz ausdünnen, hatte ich Beitrag #4 bereits erwähnt und das ist in meinen Augen, die einzige Situation, wo ein Händler sich weigern könnte, den Vertrag zu erfüllen, wenn er keinen gültigen Vertrag mehr mit Dacia/Renault hat. Diese laufen aber meiner Kenntnis nach erst im März oder Mai ab, zumindest war das bei meinem Fordhändler so.
hat der Händler aber einen laufenden, gültigen Servicevertrag für den Hersteller, muss er den Servicevertag vom Kunden, den der Kunde bei dem Händler gekauft hat, auch erfüllen.
Das ist meine laienhafte Meinung dazu