vomito
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dacia Logan Kombi 1.6 MPI 64 kW (87 PS)
Ich habe gerade bei der Bafa folgendes gefunden:
Neues Verfahren – erst ab dem 30.März!
Am 30. März 2009 wird ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit einem vom BAFA erst noch zu konzipierenden Antragsformular allein mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Auf diese Weise können sich Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren. Es bleibt aber dabei, dass die Prämie erst dann ausgezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
Antragstellung bis zum Inkrafttreten des Neuen Verfahrens
Bitte beachten Sie: Aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Für die Antragsteller heißt das: Bis einschließlich zum 29.03.2009 müssen die Anforderungen den alten Anträgen entsprechen, d. h. die Antragstellung kann erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. „Reservierungsanträge“ nach dem neuen Verfahren sind also bis dahin nicht möglich: Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den Antragsteller zurückgeschickt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird rechtzeitig auf seiner Internetseite über Einzelheiten des neuen Verfahrens informieren.
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
Also wird ab dem 30.03. NUR der Kaufvertrag benötigt zur Reservierung und NICHT der alte Brief etc...
Neues Verfahren – erst ab dem 30.März!
Am 30. März 2009 wird ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit einem vom BAFA erst noch zu konzipierenden Antragsformular allein mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Auf diese Weise können sich Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren. Es bleibt aber dabei, dass die Prämie erst dann ausgezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
Antragstellung bis zum Inkrafttreten des Neuen Verfahrens
Bitte beachten Sie: Aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Für die Antragsteller heißt das: Bis einschließlich zum 29.03.2009 müssen die Anforderungen den alten Anträgen entsprechen, d. h. die Antragstellung kann erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. „Reservierungsanträge“ nach dem neuen Verfahren sind also bis dahin nicht möglich: Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den Antragsteller zurückgeschickt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird rechtzeitig auf seiner Internetseite über Einzelheiten des neuen Verfahrens informieren.
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
Also wird ab dem 30.03. NUR der Kaufvertrag benötigt zur Reservierung und NICHT der alte Brief etc...