Autokauf
Abwracken leichter gemacht
Die Mittel werden knapp, die Neuwagenkäufer nervös. Die Bundesregierung reagiert - und schafft mehr Planungssicherheit. FR-online.de erklärt den sicheren Weg zur Abwrackprämie.
VON SEBASTIAN GEHRMANN
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) sind bis Dienstagmittag 258.969 Anträge auf Gewährung der Abwrackprämie eingegangen. Und mittlerweile fließt das Geld aus dem 1,5 Milliarden Euro Konjunkturpaket, dass für knapp 600.000 Prämien reicht, auch an die Autokäufer zurück.
Die Bundeskasse in Trier hat damit begonnen jeweils 2500 Euro an die Autofahrer zu überweisen, die ihren alten Pkw verschrottet und einen Neu- oder Jahreswagen zugelassen haben. Am Donnerstag und Freitag werden die ersten Beträge auf den Konten der Antragsteller eingehen, bestätigt die Behörde.
Damit ist gut die Hälfte der Prämie, die für einen regelrechten Kaufrausch in den deutschen Autohäusern gesorgt hat, aufgebraucht. Der Zentralverband des Kfz-Gewerbes (ZDK) geht sogar davon aus, dass die Zahl der durch die Abwrackprämie motivierten Kaufverträge bereits bei 450 000 liegt. Diese Zahl würde täglich um mindestens 5000 Bestellungen anwachsen.
Damit könnte die Prämie tatsächlich in den nächsten Wochen aufgebraucht sein. Denn ab dem 30. März gilt: Schon ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag genügt dem Antragsteller dann, um sich die Abwrackprämie zu reservieren. Ausgezahlt wird der Betrag jedoch erst, wenn der neue Wagen zugelassen und der alte verschrottet ist.
Derzeit wird beim Bafa in Eschborn heftig darüber diskutiert, welches Verfahren notwendig ist, um die Neuregelung, die am 30. März in Kraft tritt, in die Praxis umzusetzen. Eine ganze Reihe an Vorschlägen steht zur Debatte. Bis zum Freitag will die Bafa alle Fragen beantwortet haben.
Das neue Verfahren im Überblick
Sollte ich mir schon jetzt den Antrag von der Bafa-Homepage herunterladen und alles vorbereiten?
Nein. Das aktuelle Formular hilft nur den Autokäufern, die ihren Neuwagen bereits zugelassen, das alte Auto verschrottet und alle nötigen Unterlagen beisammen haben. Für die Reservierung wird es ein neues Formular geben. Wann das auf der Bafa-Homepage gestellt wird und heruntergeladen werden kann, steht noch nicht fest. Möglich, dass das Formular erst ab Montag, 30. März, zur Verfügung steht.
Nach welchen Kriterien werden die Prämien reserviert?
Möglich wäre es gewesen, das Datum auf dem Kaufvertrag als Kriterium zu nehmen und die Prämien in dieser Reihenfolge zu reservieren. Tatsächlich aber gilt auch für dieses Procedere. Es zählt die Reihenfolge des Posteingangs, bis die Prämie aufgebraucht ist. Wer sein Auto früher gekauft hat, aber wessen Antrag möglicherweise zu spät bearbeitet wird, hat Pech gehabt.
Habe ich einen Vorteil, wenn ich meinen Antrag direkt beim Bafa in Eschborn in den Briefkasten werfe?
Nein, im Gegenteil. Das Bafa besitzt eine eigene Direktempfänger-Postleitzahl. Alle Anträge landen deshalb zuerst in der Digitalisierungsstation der Deutschen Post, werden dort gescannt und auf elektronischem Weg an das Bafa weitergeleitet. Würde ich direkt zum Bafa nach Eschborn fahren und dort den Antrag in den Kasten zu werfen, ist ein Nachteil. Der Antrag würde auch von dort an die Post gehen. Wertvolle Zeit ginge verloren.
Ist es möglich, die Prämie auch über das Internet zu reservieren?
Diese Variante wird derzeit diskutiert. Sie ist aber, entgegen anderslautender Meldungen, noch nicht beschlossene Sache. Wäre es möglich, das Antragsformular am Computer auszufüllen und samt eingescanntem Kaufvertrag an das Bafa zu mailen, hätten Antragssteller gegenüber dem Postweg einen klaren Vorteil.
Wie erfahre ich, ob ich meinen Antrag noch rechtzeitig gestellt habe?
Gar nicht. Das Bafa will Porto sparen und versendet aus Kostengründen keine Auftragsbestätigungen. Nur wenn der Antrag fehlerhaft oder unvollständig ist, erhält der Antragssteller eine Reaktion des Bafa.
Viele Anträge sollen fehlerhaft sein. Wie aktuell ist die Zahl von 258.969 Anträgen auf der Bafa-Homepage?
Das Bafa hat dazu gestern eine Zahl genannt. Demnach sind vier Prozent der eingegangenen Anträge unvollständig oder fehlerhaft – insgesamt rund 10.000. In den Fällen, in denen eine Sachverhaltsaufklärung notwendig ist, wird dem Antragsteller eine Frist von drei Wochen gegeben, innerhalb der er reagieren muss. Der Antrag reiht sich, nachdem die vollständigen Unterlagen vorliegen, wieder hinten in die Bearbeitungsschlange ein.