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Null zieht das. Nach wie vor gilt: einweisen lassen durch zweite Person, rückseitig alles absichern was geht. Im Zweifel ist man sonst als "Rückwärtsfahrer" immer dran.Eine Haftungsentlastung bringen die Dinger auch nicht. Eine Ausrede "das hätte er hören müssen", wird wohl nicht ziehen, wenn ein Fußgänger angefahren wird.
Spiegel, an den Baggern Kameras (Hinten und Seite). Mit der BG gab es bis jetzt keine Probleme, ich schau mal nach ob die Dinger Vorschrift sind.Das wird die BG aber nicht gut finden und ggfl. stilllegen, oder habt ihr noch ein anderes System dran?
ich schau mal nach ob die Dinger Vorschrift sind.
Du schreibst ja selbst KÖNNEN, die Frage war ja ob MÜSSEN.Somit können diese Piepser auf Baustellen oder Werksgeländen eingesetzt werden
Nee, mich ärgert das nicht, zeigt es doch, dass der TÜV und andere Prüforganisationen das eben nicht bemängeln.
Und wenn es Serienmässig verbaut ist, hat es auch ein Prüfzeichen, anders bekämme der Hersteller keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug!
Im Falle eines Unfalles hat immer der Fahrer ein Problem, ganz gleich welche Systeme er benutzt.
Zu Ostzeiten waren 2 Mann auf so nem LKW, da gab es die Frage nach dem Einweiser gar nicht. Wenn man das heute sieht, aber nun ja ... Personaleinsparung ist ja heute oberstes Priorität.
Damit die Leute hinterm LKW möglichst Platz machen und darauf aufmerksam gemacht werden, da rollt jemand rückwärts! Könnte ja auch grad so nen Pokemon-nach-unten-Schauer rumlaufen, der sieht keine Rückfahrleuchte, weil die ja einige Zentimeter über dem Boden ist
Zudem ist es für viele Fahrzeuge Pflicht nach BG-Vorgaben.
Die Firma Ried hat sich darauf spezialisiert!