bebas schrieb:Hallo,soeben bin ich mal wieder bei den niederländischen Freunden
fündig geworden. H1 55W als Rückfahrlicht. In D nicht erlaubt!
Wieso nicht ??
Nach meinem Wissensstand unterliegen nach hinten gerichtete Hilfslichtquellen keiner Bauartgenehmigung.
Ich hatte mal vor Jahren nen Zusatz-Fernscheinwerfer hinten dran und bin da ohne Probs durch den TüV und auch zweimal Verkehrskontrolle gekommen !!
Nachtrag : Sorry - Falschmeldung, ich hab grad mal im § 22a StVZO gelesen - und da steht er drin, aber nicht präzise definiert !!
Auch im 52a ist lediglich aufgeführt, was er können muss und wie er eingestellt werden soll.
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