Rückleuchten Umbau [ 2.Rückfahrscheinwerfer bzw. Diadem Nebelschlußleuchte]

so sehe ich das auch.
an meiner aprilia war mal ein getöntes dem original nachgebautes rücklicht mit einem handgefertigtem LED einsatz der ein schönes muster ausleuchtete.
ich wurde damals nie aufgehalten und auch der tüv hat sich nicht dafür interessiert.
und wenn er es beanstandet häte dan währe einfach das originalö eingebaut worden und fertig.
selbes gilt für die polizei.
MfG
Jürgen:)
 
Also, Hat zwar nichts mit beleuchtung zu tun, aber mit dem thema damit durch den tüv und dann an den falschen polizisten geraten:

Ich hatte mein Polo gekauft, der hatte einen Umgebautes endrohr des Original endtopfes. Die neue blende hatte eine ABE und damit war das für mich erledigt.

Nach zwei jahren wie ich ihn hatte bin ich damit zur DEKRA gefahren und ohne schwierigkeiten damit durch gekommen, neue plaketten drauf alles supi.

Zwei monate Später, Allgemeine Verkehrskontrolle in Gifhorn. Ich ABE hingegeben, er die sich genau durchgelesen und fragte mich, wo denn die eingestanzte nummer sein soll, die laut ABE bei jeder blende eingestanzt ist. Ich also die gesamte blende bei meinem Tiefergelegten untersucht, nichts zu finden. Da meinte der Herr Polizist, das er die ABE nicht anerkennt und es zudem ein weiteres problem gibt. Undzwar wird laut Montageanleitung der ABE das original endrohr auf 40mm gekürzt und die neue blende umschweißt. Der vorbesitzer hatte das original endrohr komplett weggeflext und darum noch 6 Löcher gebohrt. Mein einwand war halt, das ich zwei monate vorher erst damit ohne beanstandung durch den tüv bin. Meinte der Polizist nur, das sein unmöglich ich habe garantiert einen anderen dazu drunter gehabt.

Ich habe dann schriftlich dagegen wiedersprochen und er herr von der DEKRA wurde verhört, der vorher noch zu mir meinte, weil ich ihm das erzählt habe, das da nichts kommen wird, weil das nur ne show von dehnen war bla bla bla. Bei der Polizei gab er die schriftliche aussage, das er doch mein fahrzeug beim auspuffwechsel in die werkstatt gefahren hätte und die enorme lautstärke festgestellt hat und ich damit niemals die HU Plakette bekommen hätte.

Ende vom Lied, 50€ Bußgeld 25€ Gebühr und 3 Punkte in Flensburg wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis.

Also ich geh mitlerweile doppelt auf nummer sicher bevor ich ein mal was verändere!
 
Das ist zwar dumm gelaufen aber im Endeffekt hat der Polizist ja recht gehabt. Das der DEKRA Prüfer dir noch in den Rücken gefallen ist, ist natürlich ein starkes Stück und zeig zu mindestens das dieser keinen A.... in der Hose hat.....<_<
 
da stellt sich mir die frage
wie sollst du denn sonst an die plakette gekommen sein
und wieso steht auf dem prüfbericht seine unterschrift
hatte das ganze auch schonmal durch
hab mir nen anwalt genommen und gewonnen
und bei mir waren keine löcher gebort
es war ne gute alte remus anlage ab kat du zu der zeit gute 5 jahre unter dem auto war
 
na ein auspuff ist ja auffällig und wird natürlich gleich unter die lupe genommen.
und wenn der keine ABE hat wurdest du vom vorbesitzer vielleicht gelinkt.
so eine ABE nützt eben nichts ohne die nummer auf dem teil.
wenn der TÜV die plakette klebt obwol du ein teil verbaut hast das verboten ist hast du trotzdem keine handhabe gegen die polizei.
ich kenn das von den bikes recht gut.
wenn das teil ABE hat und auch die zugehörige nummer haben die poizisten keine handhabe.
genau so wenig wenn das teil im fahrzeugschein eingetragen wird.
allerdings gibts dinge die nicht auffallen und deshalb eigentlich nicht kontrolliert werden.
dazu würde ich jetzt eine klare nebelscheinwerferlampe zählen.
MfG
Jürgen:)
 
Auspuff ist schneller ersichtlich als ein Auspuff, das ist mir schon bewusst, aber ich habe da wieder im hinterkopf, das die entnahme einer blende im rücklicht, eine Bauliche veränderung der originalrücklichter ist und somit die ABE der rücklichter erlischt, weil es nicht der durch die E nummer vorgeführten rücklichter mehr identisch sind, sondern verändert wurden. Welche dann neu Eingetragen werden müssten. E zeichen hin oder her, die E nummer bezieht sich dann immer auf das vom werk vorgeführte modell. Also würde jeder der das uneingetragen macht, eine blende rausnehmen, kein "freiheitsschein" erhalten die so zu fahren.

Die rote nebelschlusslichtbirne interessiert wirklich kein mensch, weil das ja eigentlich man selber drauf achten muss das man die richtige birne drinne hat, egal ob sie farbspezifisch ist oder normal klar. Also dürfte die birne alleine mit der blende keinerlei hindernisse bekommen bei der Polizei als auch beim TÜV/DEKRA.

Also fazit, alles doch so lassen wie es ist oder Eintragen lassen aus meiner sicht.
 
So, ich hatte auch mal Osram angeschrieben und gefragt warum ein Hersteller mit und einer ohne Zulassung verkauft.


Guten Tag,
ich hätte mal eine Frage zu Ihren Diadem Leuchtmitteln. Im Internet habe ich einen Anbieter gefunden der eine Nebelschlußbirne, PR21W B15s, anbietet und behauptet die wäre mit einer generellen Zulassung als Leuchtmittel. Bei einem anderen Anbieter steht dabei "Nicht zugelassen im Bereich der StVZO" .
Stellen Sie wirklich zwei verschiedene Sorten dieser Leuchtmittel her, bzw. gibt es die mit Zulassung? Wo finde ich auf Ihrer Seite diese Leuchtmittel?

Mit freundlichen Grüßen



Die Antwort kam Postwendend heute schon, die von Osram sind echt schnell.


Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei OSRAM.

Der nach ECE R37 zugelassenen Lampen-Kategorie PR21W ist der IEC -Sockel BAW15s zugeordnet.
Die von OSRAM im Markt angebotene rote DIADEM-Version dieser Kategorie ist mit diesem Sockel versehen und hat daher eine [E1] -Zulassung vom KBA.

Die von Ihnen beschriebenen roten Signallampen, die mit dem Sockel BA15s (IEC -Sockel für klare Lampen) ausgestattet sind, können daher nicht der o. g. Kategorie entsprechen und können daher auch keine Zulassung tragen!

Die Hinweise: "nicht zugelassen im Bereich der StVZO" u. ä. beziehen sich auf das generelle Verbot, nicht genormte Lampen als tauschbare Lichtquellen in der Exterior-Beleuchtung an Fahrzeugen einzusetzen. Ein Grenzfall ist der Einsatz solcher Lichtquellen in sogenannten "geschlossenen Leuchten". Dies sind Leuchten, bei denen die Lichtquellen fest eingebaut sind und ein "einfacher" Austausch nicht ohne Aufwand möglich ist (sondern z.B. nur mit Spezialwerkzeug). In solchen Fällen hat im Regelfall die komplette Leuchte eine Zulassung bekommen und die Lichtquelle ist fester Bestandteil der Leuchte und der Zulassung.

In der Anfangsphase hatte OSRAM für einige wenige abgestimmte OEM-Projekte auch rote DIADEM -Lampen ohne Zulassung zum Festeinbau in der Leuchte produziert.
(Dies war vor der Zulassung durch das KBA als Alltagstauglichkeitstest angesetzt).
Nach der Zulassung der roten Lichtquellen wurden die o. g. Projekte entweder auf diese umgestellt oder eingestellt.
Seit 2005 stellt OSRAM nur noch Lampen mit entsprechender Zulassung her. Diese sind seit Sommer 2009 auch für den Endverbraucher im Fachhandel erhältlich.
Die nicht genormten Lampen wurden nie an Endverbraucher angeboten bzw. ausgeliefert. Ein Vertrieb erfolgte ausschließlich an die/an den abgestimmten Projekten beteiligten Hersteller.

OSRAM bietet wie oben beschrieben die PR21W als 7508LDR und die PR21/5W als 7538LDR jeweils im Einzel- Blister im entsprechenden Auto-Fachhandel an.

Mit freundlichen Grüßen
O S R A M
 
Zuletzt bearbeitet:
Na Hut ab,das ist doch mal eine Antwort wie man sie erwartet. ....:rolleyes:
 
also steht dem umbau nichts mehr im wege.
die rote abdeckung weg und das diadem leuchtmittel mit zulassung rein.
fertig.
MfG
Jürgen:)
 
Genau, und keine zusätzlichen Nebelschlußleuchten unter der Stoßstange :-)

Aber ich werde mich erstmal im Handel umhören ob es die Birne vielleicht noch billiger gibt.

Gruß
Luni
 
Och menno.

Genau die Anleitung hatte ich auch gerade gesehen als ich bei MCVJournaal wegen Gurtschlössern geschaut hab und wollte sie posten. Da warst du wohl schneller. ;)
 
Sooo, jetzt geht es endlich mal weiter. Heute habe ich es tatsächlich geschafft die Diadem einzubauen :D

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KOPIE VON R0010881.jpg

KOPIE VON R0010882.jpg

Auch die Leuchtkraft ist entsprechend einer Osram Lampe. Ich hätte nicht gedacht daß das Licht so hell und rot ist. Wirklich top.

Gruß
Luni
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, aber mal ganz ehrlich... Ob es da jetzt rot oder blau durchschimmert, wo ist da der Unterschied? Wenn Das Leuchtmittel farblos wäre hätte ich gesagt: Wow, tolle Arbeit, schaut gut aus!
Ich hätte mir nicht die Mühe gemacht das rote Plastik rauszufummeln um es durch ein blau schimmerndes Leuchtmittel zu ersetzen :huh:
 
Im Prinzip hast du ja Recht. Aber das blau ist nicht ganz so "aufdringlich" wie das rot.
Aber mal sehen, vielleicht fällt mir ja auch nochmal was anderes ein.
 
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