Sandero II ab 2013 Rücktritt vom Kaufvertrag

BaronMuki

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Sandero II
Wir haben Sandero blue dci 95 am 11.02.20 bestellt, der bis jetzt noch nicht da ist. Geschätzte Lieferzeit war Mitte Mai. Selbst der Händler bekommt keinen Termin und der wartet auf 12 Autos von Dacia.
Wir haben auch die Hotline von Dacia am 06.06.20 Angerufen wann geliefert wird, da wurde mir gesagt so Mitte Juni müsste geliefert werden. Sicherheitshalber wollte die Dame dann gegen Ende Juni anrufen um sicher zu gehen, dass unser Auto geliefert wurde.
Geliefert wurde bis heute nichts, die Dame hat auch nicht zurückgerufen und mein Händler (Vertragswerkstatt) weiß von nichts. So was habe ich von Renault noch nie erlebt.
Das Problem ist, bei unserem jetzigen Scenic ist zum Juni der Tüv abgelaufen. Sollte ich ihn nochmals durch den Tüv bringen wollen, kostet das mich locker 3.500 €.
Wir wollen jetzt gerne vom Vertrag zurücktreten um uns ein anderes Auto zu kaufen, denn wir benötigen es dringend beruflich.
Hat jemand hierzu einen Rat.
 
Falls du Verkehrsrechtschutz hast: Kontaktiere gleich morgen deine Versicherung, ob ein Beratungsgespräch bei Anwalt für dich übernommen wird. Dann mit dem Vertrag zum Anwalt. Niemand hier im Forum kennt deinen Vertrag. Ein Schreiben eines Anwalts wird bei Dacia / Renault Deutschland anderes Gehör finden, als "Im Forum hatte jemand geschrieben". Du brauchst rechtlich belastbare Aussagen.
 
Hallo. Genau so geht es uns zur Zeit mit dem bestellten Logan auch. Der Händler weiß weder wo das Fahrzeug ist, noch ob es überhaupt schon gebaut wurde. Termin der Lieferung wurde schon 2 mal verschoben und eine dritte Verschiebung ist warscheinlich. Jetzt steht die Reparatur von Kupplung, Auspuffanlage und neue Reifen an, obwohl wir den alten Karren schon seit einem Monat weggegeben haben wollten. Angeblich ist "Corona" am Durcheinanderkommen ettlicher Daten schuld. Derzeitiger Stand der Dinge ist eine Lieferung Ende Juli. Das wären dann zweieinhalb Monate Verzögerung.
 
Ich verstehe euer Problem und auch die Verärgerung das die Lieferung so lange dauert. Aber ist Corona nicht ein Fall von höherer Gewalt? Nicht das der Rechtsstreit wegen Rücktritt vom Kaufvertrag ein teures Nachspiel hat. Noch habe ich keine Gerichtsurteile dazu gefunden. Aber ohne anwaltliche Beratung würde ich da jetzt erstmal auch nix unternehmen.
 
Hmm, ich würde meinen Corona ist eine Krankheit und nicht unmittelbar mit der Liefer-/Produktionsverzögerung in Zusammenhang zu bringen.

Wenn es also von staatlicher Seite keine Anordnung zum Produktionsstop / Werksschließung gegeben hat ist das auch keine höhere Gewalt.

Dass es eventuell besser gewesen war, die Produktion aus Gesundheitsfürsorgegründen herunterzufahren ist hingegen menschlich sicher nahvollziehbar.
 
https://www.kfz-sh.de/fileadmin/use...orten-Katalog_Lieferverzoegerungen-Corona.pdf

Der Händler ist zunächst in Verzug zu setzen, d.h. er kommt nicht automatisch in Verzug, sondern erst nachdem der Käufer ihn zur Lieferung aufgefordert hat und diese Aufforderung dem Verkäufer zugegangen ist. Allerdings kann der Käufer diese Aufforderung vom Grundsatz her bei nicht vorrätigen Fahrzeugen frühestens 6 Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins oder der unverbindlichen Lieferfrist aussprechen.

Eine Besonderheit gilt nun im Falle höherer Gewalt oder im Falle von Betriebsstörungen beim Verkäufer oder Hersteller/Importeur. Wird der Verkäufer durch diese ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran gehindert, das Fahrzeug fristgerecht zu liefern, verlängern sich die o.g. Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen (Ziffer IV. Nr. 6 NWV:cool:. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH wird unter „höherer Gewalt“ ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden. Hierunter können auch Epidemien fallen. Da das Corona-Virus inzwischen bereits eine weltweite Pandemie ausgelöst hat und eine Vielzahl behördlicher Warnungen und Maßnahmen ergangen sind, dürfte kein Zweifel am Vorliegen eines Falles höherer Gewalt für bereits abgeschlossene Kaufverträge bestehen. Kann der Händler die Fahrzeuglieferung innerhalb dieser verlängerten Frist nicht bewirken, steht dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz seines Verzugsschadens zu.
 
Ein Verwarnungsgeld muss man erst bei Überschreitung von 7 Monaten bezahlen. Neue EU Regelung wegen Corona, wenn das Auto zwischen Februar und Juli dran wäre für TÜV.
 
Falls du Verkehrsrechtschutz hast: Kontaktiere gleich morgen deine Versicherung, ob ein Beratungsgespräch bei Anwalt für dich übernommen wird. Dann mit dem Vertrag zum Anwalt. Niemand hier im Forum kennt deinen Vertrag. Ein Schreiben eines Anwalts wird bei Dacia / Renault Deutschland anderes Gehör finden, als "Im Forum hatte jemand geschrieben". Du brauchst rechtlich belastbare Aussagen.

Genau so ist es richtig geschildert...

Solltest du ADAC-plus-Mitgleid sein, hast du das Recht eine kostenlose Beratung bei einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen. Dazu kontaktierst du bitte telefonisch das Team beim ADAC und man nennt dir Rechtsanwälte in deiner Wohnortnähe, die diese Beratungen für dich kostenlos durchführen.

Mir hat es vor gut 2 1/2 Jahren sehr geholfen und es wurde alles erklärt was mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag zu tun hat(te)
 
Manchmal hilft in solchen Notfällen wo das bisherige Auto wegen TÜV nicht mehr sinnvoll betrieben werden kann ein persönliches,freundliches Gespräch mit dem Händler.
Vielleicht hat der ja irgendwo einen Altwagen mit ein paar Monaten TÜV drauf angekauft der zur Entsorgung ansteht und den ihr zur Überbrückung noch nutzen könntet. :)

Sowas habe ich selbst in solchem Fall vor ein paar Jahren auch schon gemacht,war kein tolles Auto,aber zur Überbrückung trotzdem super geeignet.Die Anmeldekosten hatte sogar noch der Händler übernommen.;)
 
Vielleicht hat der ja irgendwo einen Altwagen mit ein paar Monaten TÜV drauf angekauft der zur Entsorgung ansteht und den ihr zur Überbrückung noch nutzen könntet.
Auf etwas derartiges hatte ich auch gehofft. Leider war das einzige Entgegenkommen meines Händlers die Aussage, dass er nur in den PC schauen kann, mehr weiß er auch nicht, andere warten seit Dezember auf ihren Duster und ich währe mit zwei Monaten Lieferverzögerung noch gut drann. Tja, da hilft kein meckern...das hab ich versucht.
Ich werde aber trotzdem, höflich aber bestimmt, den Händler zum liefern auffordern.
 
Falls du Verkehrsrechtschutz hast: Kontaktiere gleich morgen deine Versicherung, ob ein Beratungsgespräch bei Anwalt für dich übernommen wird.
Solltest du ADAC-plus-Mitgleid sein, hast du das Recht eine kostenlose Beratung bei einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.

Bitte Nachfragen, ob auch einen Anwalt für Vertragsrecht bezahlt wird.

Auf die Schnelle habe ich bei der Allianz und dem ADAC zwar gefunden, dass auch Streitigkeiten bei Kaufverträgen gedeckt sind. Bei der Allianz wird nur allgemein vom Kauf eines Fahrzeugs geschrieben. Der ADAC schreibt dagegen vom Kauf eines Gebrauchtwagens.
 
Ein Verwarnungsgeld muss man erst bei Überschreitung von 7 Monaten bezahlen. Neue EU Regelung wegen Corona, wenn das Auto zwischen Februar und Juli dran wäre für TÜV.
Ähm einfach nur nein, Verwarngeld bzw. Bußgeld gibt es weiterhin bei mehr als zwei Monate Überschreitung. Es gibt eine Empfehlung an die Kommunen eine Frist von vier Monaten zu geben dies ist aber eine Empfehlung, keine Pflicht... bei uns schreiben wir weiter „Knollen“ weil der TÜV während der Corona Pandemie normal geöffnet hatte und jeder die Möglichkeit hatte seine HU zu erneuern.
 
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