Sandero III - Austausch über Bestellung, Bestellverfolgung und Lieferzeiten

Mit Hobby Juristerei wäre ich vorsichtig. Der Schuss kann nach hinten losgehen. Fraglich ist, ob bei fehlendem Liefertermin die AGB bzw Neuwagenverkaufsbedingungen des Autohauses greifen. Diese müssten dann im Vertrag genannt sein, sprich es müsste darauf verwiesen sein. Siehe hier.
Ansonsten könnte auch eine mündlich vereinbarte Frist durchaus Bestandteil des Vertrags sein, wie im verlinkten Beispielfall.
Sollte hier ebenfalls gar nichts vereinbart worden sein, greift erst 475 BGB.
Selbst wenn ein Liefertermin unverbindlich vereinbart wurde, könnte man sich zur Zeit wohl noch auf höhere Gewalt aufgrund der Pandemie berufen, durch welche Lieferketten langfristig gestört wurden und noch nachwirken.

Abseits des Rechts würde ein Autohaus bei Nicht Abnahme allerdings auch schnell neue Kunden finden, sodass kein oder kaum Schaden entstehen würde. Glaube nicht, dass ein AH momentan Lust auf einen Rechtsstreit hat und sich daher gegen einen Rücktritt kaum wehren wird...
Schneller bekommt man sein Fahrzeug dadurch aber auch nicht.

Und wie gesagt... Vorsichtig mit Hobby Juristerei. Das ist nicht grundlos einer der längsten Studiengänge. Und gerade das Zivilrecht lässt regelmäßig Studenten verzweifeln.
 
Wurde bei euch im vertrag einen Termin bzw zeitraum angesetzt auf unverbindlich oder steht da nur unverbindlich und mehr nicht?
Da steht vorne noch Lieferfrist "Ende Juni"
Aber wir beschweren uns ja nicht, der Wagen war schon anfang Juni da.

Auf der Rückseite des Vertrages in den Vertragsbedingungen steht noch Unverbindlich.
Außerdem steht vorne noch...siehe Foto
 

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Mit Hobby Juristerei wäre ich vorsichtig. Der Schuss kann nach hinten losgehen. Fraglich ist, ob bei fehlendem Liefertermin die AGB bzw Neuwagenverkaufsbedingungen des Autohauses greifen. Diese müssten dann im Vertrag genannt sein, sprich es müsste darauf verwiesen sein. Siehe hier.
Ansonsten könnte auch eine mündlich vereinbarte Frist durchaus Bestandteil des Vertrags sein, wie im verlinkten Beispielfall.
Sollte hier ebenfalls gar nichts vereinbart worden sein, greift erst 475 BGB.
Selbst wenn ein Liefertermin unverbindlich vereinbart wurde, könnte man sich zur Zeit wohl noch auf höhere Gewalt aufgrund der Pandemie berufen, durch welche Lieferketten langfristig gestört wurden und noch nachwirken.

Abseits des Rechts würde ein Autohaus bei Nicht Abnahme allerdings auch schnell neue Kunden finden, sodass kein oder kaum Schaden entstehen würde. Glaube nicht, dass ein AH momentan Lust auf einen Rechtsstreit hat und sich daher gegen einen Rücktritt kaum wehren wird...
Schneller bekommt man sein Fahrzeug dadurch aber auch nicht.

Und wie gesagt... Vorsichtig mit Hobby Juristerei. Das ist nicht grundlos einer der längsten Studiengänge. Und gerade das Zivilrecht lässt regelmäßig Studenten verzweifeln.
Es steht es selbst in den AGB das sie dir einen termin bzw frist nennen müssen und nicht einfach schreiben liefertermin unverbindlich ohne Datum. Wenn die keine frist oder Datum angeben weisst du selber als verbraucher nicht wann man die 6 wochen oder den verzug ansetzen kann und das ist ein klarer nachteil des verbraucher damit rechtwiedrig. Was in den AGB steht und was ein Gericht sagt sind zwei sachen in den AGB können die alles schreiben was sie wollen ob das Rechten ist ist was anderes. Es wird ja auch nicht umsomst empfohlen bei so was einen Anwalt zu nehmen der weisst dann was wie zu machen ist. Anmmerkug das ist nicht zivilrecht sonder Vertragsrecht. Es geht zwar vor dem Zivielgerichtkammer aber nur weil es keine Straftat ist. Es geht ja nicht dem AH schaden zuzuführen sonder sein Recht zu fordern wenn ich das AH schaden will geht das heute zu tage leichter in dem man bei Google eine bewertung erstellt denn die lesen die meisten und die Mundpropaganda ( wie man schön sagt) sind da am effektiven nicht so eine abmahnung oder Stornierung seiner besttelung. Es ging ja nur uim die frage ob man den Händler im verzug setzen kann und das kann man je nach sachlage. Hat man ein Termin kann man einen Tag später das AH im Verzug setzten hat man ein unverbindlichen termin dann 6 wochen Später nach ende der Frist bzw des Termin. Hat man aber weder eine Termin nocht eine Frist greif das BGB 475 oder 271 aber die grund regel heisst Rechtsberatung beim Anwalt und nicht im Internet da kann man sich vorabinformieren und dann beim Anwalt fragen ob das zu triff. Sorry wer ein Forum als Rechtsberatung sieht sollte sich fragen ob man da nicht vielleicht das Internet anders benutzen sollte.Beide haben Rechte und Pflichten und die kann selbst eine AGB nicht aushebel.
 
Da steht vorne noch Lieferfrist "Ende Juni"
Aber wir beschweren uns ja nicht, der Wagen war schon anfang Juni da.

Auf der Rückseite des Vertrages in den Vertragsbedingungen steht noch Unverbindlich.
Außerdem steht vorne noch...siehe Foto
Ah Ok ja gut müsste man fragen ob das als fest gilt oder unverbindlich aber da müsste man ein Anwalt fragen. Bei uns steht nur unverbindlich mehr nicht keine frist oder Datum oder sonst was. Jetzt mal gefragt ab wann zählt man die 6 wochen bzw abwahn kann man das Ah Therorätisch abmahnen /Verzug setzten wenn nur unverbindlich steht ?
 
Ah Ok ja gut müsste man fragen ob das als fest gilt oder unverbindlich aber da müsste man ein Anwalt fragen. Bei uns steht nur unverbindlich mehr nicht keine frist oder Datum oder sonst was. Jetzt mal gefragt ab wann zählt man die 6 wochen bzw abwahn kann man das Ah Therorätisch abmahnen /Verzug setzten wenn nur unverbindlich steht ?
Gar nicht.
 
Es steht es selbst in den AGB das sie dir einen termin bzw frist nennen müssen und nicht einfach schreiben liefertermin unverbindlich ohne Datum. Wenn die keine frist oder Datum angeben weisst du selber als verbraucher nicht wann man die 6 wochen oder den verzug ansetzen kann und das ist ein klarer nachteil des verbraucher damit rechtwiedrig. Was in den AGB steht und was ein Gericht sagt sind zwei sachen in den AGB können die alles schreiben was sie wollen ob das Rechten ist ist was anderes. Es wird ja auch nicht umsomst empfohlen bei so was einen Anwalt zu nehmen der weisst dann was wie zu machen ist. Anmmerkug das ist nicht zivilrecht sonder Vertragsrecht. Es geht zwar vor dem Zivielgerichtkammer aber nur weil es keine Straftat ist. Es geht ja nicht dem AH schaden zuzuführen sonder sein Recht zu fordern wenn ich das AH schaden will geht das heute zu tage leichter in dem man bei Google eine bewertung erstellt denn die lesen die meisten und die Mundpropaganda ( wie man schön sagt) sind da am effektiven nicht so eine abmahnung oder Stornierung seiner besttelung. Es ging ja nur uim die frage ob man den Händler im verzug setzen kann und das kann man je nach sachlage. Hat man ein Termin kann man einen Tag später das AH im Verzug setzten hat man ein unverbindlichen termin dann 6 wochen Später nach ende der Frist bzw des Termin. Hat man aber weder eine Termin nocht eine Frist greif das BGB 475 oder 271 aber die grund regel heisst Rechtsberatung beim Anwalt und nicht im Internet da kann man sich vorabinformieren und dann beim Anwalt fragen ob das zu triff. Sorry wer ein Forum als Rechtsberatung sieht sollte sich fragen ob man da nicht vielleicht das Internet anders benutzen sollte.Beide haben Rechte und Pflichten und die kann selbst eine AGB nicht aushebel.
Nix für ungut, aber wer rechtswidrig nicht buchstabieren kann, sollte sich mit Rechtsberatung zurück halten...
 
Das glaube ioch nicht spätesten nach 8 Monate würde ich mein AH im Verzug setzten das glaub mir und ich denke ich hätte da bessere Karten als das AH mit dem AGB.
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Nix für ungut, aber wer rechtswidrig nicht buchstabieren kann, sollte sich mit Rechtsberatung zurück halten...
Nix für ungut, aber wer keine argumente hatt geht lieber auf Persönliche schwäche rauf ;)
 
Omg bitte hört auf, das kann man sich ja nicht antun...
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Das glaube ioch nicht spätesten nach 8 Monate würde ich mein AH im Verzug setzten das glaub mir und ich denke ich hätte da bessere Karten als das AH mit dem AGB.
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Nix für ungut, aber wer keine argumente hatt geht lieber auf Persönliche schwäche rauf ;)
Nee. Nur ist diese Hobby Rechtsberstung ohne jegliche Kompetenz auf dem Gebiet äußerst gefährlich. Aber ich bin an dieser Stelle raus. Hab meine Meinung zur Genüge kund getan.
 
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So wie du deine meinung zum themen sagen darf darf ich das auch und ich habe nie geschrieben das ich ein Anwalt bin und das es eine Rechtsberatung ist. Ansonsten zeige mir mal wo ich das geschrieben habe das es eine rechtsberatung ist.
 
Na ja es
@ Ralle Duster Das Auto kommt schon noch bleib ruhig :D
Ja, sicherlich nur regt es mich natürlich auch auf das das AH bzw. der Inhaber der auch unser Verkäufer ist zum einen so lethargisch reagiert....
Mir geht es doch in erster Linie um das dusselige Wunschkennzeichen das dann immer und immer wieder verlängert werden muss...
Da ich auch, man glaubt es kaum, Vollzeit beschäftigt bin und nicht immer am PC hocke um mit dem Ordnungsamt zu kommunizieren erwarte ich zumindest Mal einen Rückruf vom AH mit der Info wann ungefähr das Fahrzeug kommt. Deshalb habe ich ja schon Ende Juni mit Dacia telefoniert wo sich das Fahrzeug zur Zeit befindet. Erst danach ist es in Deutschland angekommen! Meines Erachtens ist das Sache des Händlers, der ja schließlich auch sein Geld haben will.... Sehe ich das irgendwie zu altmodisch?
Was macht dieser im Gegensatz: Stell tot wird schon kommen, der Kunde soll sich nicht so anstellen... Denn dieser Händler ist es ja auch der mit unserem Duster noch Geld verdient hat weil wir ihn frühzeitiger verkaufen konnten . Somit ist es nur legitim das wir auf unser neues Auto, was am 12.05.23 fertig gebaut wurde jetzt endlich Mal haben möchten...
Wahrscheinlich nimmt uns der Händler das jetzt übel, das ich ein Reklamationsfall bei Dacia eröffnen lassen habe, weil wir ihn damit aus seinem Schönheitsschlaf geweckt haben?! Er ist halt kein Kümmerer.....
Es ist jetzt natürlich auch die mega Ungeduld die sich aufbaut... Ich möchte natürlich auch nicht die Atmosphäre vergiften mit solchen Dingen.
Deshalb habe ich beschlossen, die Sache jetzt laufen zu lassen und solange ich nichts von ihm höre (Händler) automatisch immer am 20. des neuen Monates unser Kennzeichen verlängern zu lassen.
So, jetzt genug gejammert es gibt wichtigeres was es anzupacken gibt!
Denn ICH bin ein KÜMMERER!!!
 
Du willst ja nur als Kunde war genommen werden und das hat ja nix mit jammern zu tun. Ich denke jeder will von sein Verkäufer als Kunde geschätzt werden und nicht als abgestempelt wie ein Stück Papier.
 
Mein Wagen ist noch nicht im Verteilerzentrum angekommen aber die voraussichtliche Lieferung hat sich nach vorne verschoben. Angeblich 14. bis 28.08.2023. Bei dir auch arti?
 
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