M2M
Mitglied Bronze
- Fahrzeug
- Sandero III TCe 100 ECO-G
- Baujahr
- 2023
Mit Hobby Juristerei wäre ich vorsichtig. Der Schuss kann nach hinten losgehen. Fraglich ist, ob bei fehlendem Liefertermin die AGB bzw Neuwagenverkaufsbedingungen des Autohauses greifen. Diese müssten dann im Vertrag genannt sein, sprich es müsste darauf verwiesen sein. Siehe hier.
Ansonsten könnte auch eine mündlich vereinbarte Frist durchaus Bestandteil des Vertrags sein, wie im verlinkten Beispielfall.
Sollte hier ebenfalls gar nichts vereinbart worden sein, greift erst 475 BGB.
Selbst wenn ein Liefertermin unverbindlich vereinbart wurde, könnte man sich zur Zeit wohl noch auf höhere Gewalt aufgrund der Pandemie berufen, durch welche Lieferketten langfristig gestört wurden und noch nachwirken.
Abseits des Rechts würde ein Autohaus bei Nicht Abnahme allerdings auch schnell neue Kunden finden, sodass kein oder kaum Schaden entstehen würde. Glaube nicht, dass ein AH momentan Lust auf einen Rechtsstreit hat und sich daher gegen einen Rücktritt kaum wehren wird...
Schneller bekommt man sein Fahrzeug dadurch aber auch nicht.
Und wie gesagt... Vorsichtig mit Hobby Juristerei. Das ist nicht grundlos einer der längsten Studiengänge. Und gerade das Zivilrecht lässt regelmäßig Studenten verzweifeln.
Ansonsten könnte auch eine mündlich vereinbarte Frist durchaus Bestandteil des Vertrags sein, wie im verlinkten Beispielfall.
Sollte hier ebenfalls gar nichts vereinbart worden sein, greift erst 475 BGB.
Selbst wenn ein Liefertermin unverbindlich vereinbart wurde, könnte man sich zur Zeit wohl noch auf höhere Gewalt aufgrund der Pandemie berufen, durch welche Lieferketten langfristig gestört wurden und noch nachwirken.
Abseits des Rechts würde ein Autohaus bei Nicht Abnahme allerdings auch schnell neue Kunden finden, sodass kein oder kaum Schaden entstehen würde. Glaube nicht, dass ein AH momentan Lust auf einen Rechtsstreit hat und sich daher gegen einen Rücktritt kaum wehren wird...
Schneller bekommt man sein Fahrzeug dadurch aber auch nicht.
Und wie gesagt... Vorsichtig mit Hobby Juristerei. Das ist nicht grundlos einer der längsten Studiengänge. Und gerade das Zivilrecht lässt regelmäßig Studenten verzweifeln.