sandero neu-motor stirbt ab

Sandero

Guten Abend aus Graz,
bin geschockt-zuerst das Problem mit dem Motor und jetzt das noch:
mein Blackline-plus wurde mir nicht mit den prospektidenten Ausstattungsmerkmalen ausgeliefert- als ich den Händler bei der Übernahme auf die fehlenden schwarzen Scheinwerfermasken ansprach, sagte er mir vor Zeugen, diese gäbe es nur bei anderen Modellen.Heute seh ich zufällig einen baugleichen Dacia der nicht nur diese schwarzen Scheinwerfermasken eingebaut hat sondern auch den Schriftzug blackline plus am Heck trägt. Bei mir steht nur Sandero.Im Kaufvertrag und in der Übernahmebestätigung ist aber blackline plus eindeutig eingetragen. Bin total verursichert.Gibt es vielleicht mehrere blackline-plus Varianten? Gott sei dank hab ich mir seinerzeit bei Vertragsabschluß den Prospektinhalt bestätigen lassen.Was soll ich jetzt tun?
Gruß
Willi
 
Gott sei dank hab ich mir seinerzeit bei Vertragsabschluß den Prospektinhalt bestätigen lassen.Was soll ich jetzt tun?

Erstmal den Prospekt nochmal genau ansehen.
Nicht daß da auf der letzten Seite ganz kleingedruckt irgend etwas drin steht, etwa in der Art:

Dacia behält sich vor, im Rahmen der Modellplege und technischen Weiterentwicklung Änderungen vorzunehmen, die die Ausstattungsmerkmale des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes verändern.

Dann hättest Du erstmal die Arschkarte (Sorry -_-) gezogen.

Ich kenne die Rechtslage in "A" nicht.
Aber wenn diese o.g. Ausschlußklausel nicht im Prospekt enthalten ist und der Prospekt mit seinen substanttiierten Ausstattungsmerkmalen Gegenstand des Kaufvertrages ist, dann gibt es 2 Möglichkeiten.

A
Wandlung / Stornierung des Vertrages wegen Nichterfüllung.
Es müßte das Fahrzeug ein 2. mal vom Händler geordert werden, - diesesmal in der von Dir gewünschten Konfiguration.
Das bedeutet aber eine neuerliche Wartezeit.

B
Der Händler bestellt die fehlenden Teile anhand der spezifischen Ersatzteilnummern selbst nach und baut diese OHNE weitere Zusatzkosten für Dich ein / an.

Möglichkeit B würde ich den Vorzug geben, denn es wäre schneller und mit weniger Aufwand zu realisieren.
 
alle BLACKLINE+ die ich kenne haben dies auch im schriftzug am heck. es
gibt/gab vergleichslisten zwischen den normalversionen und der blackline,
schau die mal punkt fuer punkt durch. so leicht laesst sich aus einem normalen
auch kein blackline machen, obwohl ich schon mal davon gehoert habe dass
ein haendler da 'manuell' etwas nachgeholfen hat.

auch anhand der fahrzeug ID nummer (bzw fahrgestell) muesste jeder DACIA
haendler (oder auch RENAULT AU) dir sagen koennen welche variante du hast.

gruss - henry
 
Zuletzt bearbeitet:
alle BLACKLINE+ die ich kenne haben dies auch im schriftzug am heck. es
gibt/gab vergleichslisten zwischen den normalversionen und der blackline,
schau die mal punkt fuer punkt durch. so leicht laesst sich aus einem normalen
auch kein blackline machen, obwohl ich schon mal davon gehoert habe dass
ein haendler da 'manuell' etwas nachgeholfen hat.

auch anhand der fahrzeug ID nummer (bzw fahrgestell) muesste jeder DACIA
haendler (oder auch RENAULT AU) dir sagen koennen welche variante du hast.

gruss - henry

Servus aus Graz,
danke für erhellenden Hinweise- war soeben beim Händler in Graz und siehe da- dort steht ein neuer Sandero blackline plus- ebenfalls ohne Heckemblem für blackline plus und ohne schwarze Scheinwerferumrandung- obwohl im aktuellen Prospekt eine solche angeführt wird.Der Händler weiß darauf auch keine Erklärung.Bravo- Ausstattung verändert- in der Beilage zum Kaufvertrag aber mit Schwarzumrandung ausgewiesen.Pech gehabt, oder?
Natürlich kann man argumentieren, dies seien kleine (für mich aber feine) Abweichungen im Toleranzbereich.
Gruß
Willi
 
wenns wirklich nur diese eine und 'kleine' abweichung ist, auf minderung und/oder nachbesserung bestehen - schliesslich hast du BLACKline eben
wegen dem BLACK bestellt. und genau solche punkte sollte kein
paragraph in einer beilage ausschliessen koennen. ist diese beilage ein
fester teil des kaufvertrages? denn 'irgendeine' beilage MUSST du ja nicht
gelesen haben.

ich wuerd schon ein wenig draengeln, speziell bei RENAULT AU.

gruss - henry
 
Zuletzt bearbeitet:
wenns wirklich nur diese eine und 'kleine' abweichung ist, auf minderung und/oder nachbesserung bestehen - schliesslich hast du BLACKline eben
wegen dem BLACK bestellt. und genau solche punkte sollte kein
paragraph in einer beilage ausschliessen koennen. ist diese beilage ein
fester teil des kaufvertrages? denn 'irgendeine' beilage MUSST du ja nicht
gelesen haben.

ich wuerd schon ein wenig draengeln, speziell bei RENAULT AU.

gruss - henry
ja, hab ich extra die Anmerkung im Kaufvertrag einfügen lassen: "Ausstattung lt.Preisliste vom 2.4.2012"-und diese Preisliste mit den Ausstattungsmerkmalen hat mir der Händler mit seiner Unterschrift und Stampiglie , als Bestätigung mitgegeben.
 
habe zufaellig vor ner stunde einen oesterreichischen DACIA haendler am
telefon gehabt. auch er verstehts nicht: hat noch nie einen BLACKLINE
verkauft, der nicht den schriftzug am heck und die schwarzen blenden hatte.
viele seiner kunden wuerden auf solche sachen bestehen. er verglichs mit
nem mohnbroetchen dass am dienstag wegen schlechtem wetter ohne
mohn verkauft wuerde.

also nicht locker lassen, nachhaken. besser: nachbohren.

gruss - henry
 
Ausstattung

Moin,

das ist natürlich sehr ärgerlich, wenn nach dem Motor gleich das nächste Prob auftaucht.

ja, hab ich extra die Anmerkung im Kaufvertrag einfügen lassen: "Ausstattung lt.Preisliste vom 2.4.2012"-und diese Preisliste mit den Ausstattungsmerkmalen hat mir der Händler mit seiner Unterschrift und Stampiglie , als Bestätigung mitgegeben.

damit hast Du erst mal einen Trumpf in der Hand @delefinchen, vorausgesetzt, dass nicht der von Helmut2 zitierte Passus
Erstmal den Prospekt nochmal genau ansehen.
Nicht daß da auf der letzten Seite ganz kleingedruckt irgend etwas drin steht, etwa in der Art:

Dacia behält sich vor, im Rahmen der Modellplege und technischen Weiterentwicklung Änderungen vorzunehmen, die die Ausstattungsmerkmale des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes verändern.
.
irgendwo abgedruckt ist in der Preisliste.

Ansonsten würde ich, wenn Helmut2s Plan B nicht greift, einen Rechtsanwalt einschalten.
 
Moin,

das ist natürlich sehr ärgerlich, wenn nach dem Motor gleich das nächste Prob auftaucht.



damit hast Du erst mal einen Trumpf in der Hand @delefinchen, vorausgesetzt, dass nicht der von Helmut2 zitierte Passus

irgendwo abgedruckt ist in der Preisliste.

Ansonsten würde ich, wenn Helmut2s Plan B nicht greift, einen Rechtsanwalt einschalten.
Also, in der Preisliste mit den Ausstattungsmerkmalen steht mal gar nichts von Einschränkung- aber im Kaufvertrag ist folgender Passus angeführt:
Bei Neuwagen kann es zwischen Vertragsabschluß und Lieferung zu serienmäßigen Abweichungen oder Änderungen kommen-der abgeschlossene Vertrag ändert sich entsprechend,wenn diese Änderungen für den Käufer zumutbar, weil geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
Da sitz ich dann in der Falle...
Gruß
Willi
 
Kaufvertrag

Moin,

Also, in der Preisliste mit den Ausstattungsmerkmalen steht mal gar nichts von Einschränkung- aber im Kaufvertrag ist folgender Passus angeführt:
Bei Neuwagen kann es zwischen Vertragsabschluß und Lieferung zu serienmäßigen Abweichungen oder Änderungen kommen-der abgeschlossene Vertrag ändert sich entsprechend,wenn diese Änderungen für den Käufer zumutbar, weil geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
Da sitz ich dann in der Falle...
Gruß
Willi

da sehe ich Dich in einer guten Position @delefinchen.
ja, hab ich extra die Anmerkung im Kaufvertrag einfügen lassen: "Ausstattung lt.Preisliste vom 2.4.2012"-und diese Preisliste mit den Ausstattungsmerkmalen hat mir der Händler mit seiner Unterschrift und Stampiglie , als Bestätigung mitgegeben.

Mit dieser Einfügung in den Kaufvertrag hast Du den oben zitierten Passus
Dacia behält sich vor, im Rahmen der Modellplege und technischen Weiterentwicklung Änderungen vorzunehmen, die die Ausstattungsmerkmale des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes verändern.
m.E. sauber ausgehebelt, denn der Zusatz wurde Vertragsbestandteil.
 
Moin,



da sehe ich Dich in einer guten Position @delefinchen.


Mit dieser Einfügung in den Kaufvertrag hast Du den oben zitierten Passus
Dacia behält sich vor, im Rahmen der Modellplege und technischen Weiterentwicklung Änderungen vorzunehmen, die die Ausstattungsmerkmale des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes verändern.
m.E. sauber ausgehebelt, denn der Zusatz wurde Vertragsbestandteil.

danke, scheint, daß ich gute Karten habe, falls es hart auf hart gehen sollte.
Aber noch ist es nicht soweit, der Händler hat vorerst mit Renault Kontakt aufgenommen um die Ausstattungsdifferenzen zu klären.Mir sind die schwarzen Verblendungen der Scheinwerfer jedenfalls wichtig, zumal der Kontrast zum silbergrauen Lack sehr ansprechend wirkt.
Gruß
Willi
 
Ausstattung

Moin,

Mir sind die schwarzen Verblendungen der Scheinwerfer jedenfalls wichtig, zumal der Kontrast zum silbergrauen Lack sehr ansprechend wirkt.

wenn Du jetzt noch argumentierst, dass Du nur deswegen gekauft hast, ohne die Zusage im Kaufvertrag aber nicht gekauft hättest, solltest Du den Händler in die Pflicht nehmen können.

Ich wünsche Dir viel Erfolg @delefinchen---und bitte lass uns wissen, wie es weiter geht.
 
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