Ich habe mal vorsorglich in meinen verbindlichen Bestellungsvertrag verbunden mit Leasingvertrag rein geschaut und dort wurde keine dynamische Preisanpassungsklausel eingetragen. Der Leasinggeber hat nämlich keine Preisanhebungsklausel eingebaut! Den übersteigenden Betrag müßte ich dann sofort bar zahlen. Auch wenn bereits von einer unverbindlichen Lieferzeit von 6 Monaten ausgegangen wird. Der Punkt "II. Preise" wurde mit ... leer gelassen. Der Vertrag basiert auf dem Vertragsmuster des ADAC's für Autokauf- und Leasingverträge. Habe ich wohl Glück gehabt? Ansonsten addiere ich jeweils die Schritte ab Februar. Sind die Schritte über 5 % in Summe (zum Beispiel 2 Preisanhebungen zu je 3%) vom Anfangspreis bei Vertragsbeginn zum Endpreis bei Auslieferung, kann ich dank EUGH Urteil auch bei ner Lieferzeit von 6 Monaten vorzeitig sofort aussteigen.