Software Update für EURO 6b Diesel

Leistungsverlust haben unsere leute auch nicht gemeldet, dafür aber etwas höheren Verbrauch
trotz besseren Wetters und Wechsel auf Sommerbereifung.

Denke wenn wir im kommenden Winter wieder Minus-Temp. und Winterbereifung haben,
werden wir erst feststellen können wie hoch der Unterschied ausfällt.


einen höhren verbrauch kann ich so noch nicht messen da ich gerade mal wenn es hochkommt 300km seit dem gefahren bin , aber beim nächsten voll tanken kann ich mal genauer auf die reichweite achten
 
ja da kann man schon behaupten das man bissi mehr verbrauch hat ;)
 
Nun ja, bei einer Jahresfuhrparkleistung von knapp an 1 000 000 Km ist die Dieselrechnung
dann ein wenig höher.
 
... kein spürbaren verlust der leistung
Leistungsverlust merkt man doch nur dann, wenn man die volle Leistung braucht. Die meiste Zeit kommt man aber mit viel weniger aus. Außerdem müssen zum Leistungsvergleich gleiche meteorologische Bedingungen herrschen, bei 0°C ist die Leistung erheblich höher als bei 30°C, das Gleiche gilt für einen Luftdruck von 1000 versus 1030 hPa.
 
<<@pippo9, Alles schriftlich festgehalten, unterschrieben und alles bleibt so wie es ist.>>

Wenn ich das richtig sehe, brauche ich die momentane Softwareversionsnummer. Habe am 4. Juni meine erste Inspektion und bisher noch keine schriftliche Mitteilung zwecks Software-Update erhalten.

Was kann ich dagegen tun, wenn ich die Werkstatt darüber informiere, dass ich die aktuelle Nummer habe, sie sich aber nicht danach richtet und trotzdem das Update ausführt?
Wie groß ist momentan die Wahrscheinlichkeit, dass ein Katalysator für Euro6 angeboten wird um die Stickoxydwerte zu reduzieren? Im moment mal egal, wer die Kosten übernimmt. Denke, wäre für den Motor eventuell gesünder als tuning.

P.S.: Gibt es jemanden im Ortenaukreis, der mir über OBD die Versionsnummer auslesen kann?
 
Wie groß ist momentan die Wahrscheinlichkeit, dass ein Katalysator für Euro6 angeboten wird um die Stickoxydwerte zu reduzieren?
Die entsprechenden Anbieter, die Lösungen in der Schublade haben, sagen unisono, dass der Gesetzgeber den Rahmen abstecken muss, in wieweit eine solche Lösung verbriefte Vorteile (z.B. eine blaue Plakette) verschafft.

Der Gesetzgeber traut sich nicht, weil er damit die Automobilhersteller in Zugzwang setzt, sich an solchen Lösungen finanziell zu beteiligen.

Wenn sich beim Gesetzgeber nichts ändert (z.B. durch Personalwechsel), bleibt die Wahrscheinlichkeit gering.

Nicht die Technik ist das Problem, sondern der Wille des Gesetzgebers.
 
<<@pippo9, Alles schriftlich festgehalten, unterschrieben und alles bleibt so wie es ist.>>

Wenn ich das richtig sehe, brauche ich die momentane Softwareversionsnummer. Habe am 4. Juni meine erste Inspektion und bisher noch keine schriftliche Mitteilung zwecks Software-Update erhalten.

Was kann ich dagegen tun, wenn ich die Werkstatt darüber informiere, dass ich die aktuelle Nummer habe, sie sich aber nicht danach richtet und trotzdem das Update ausführt?
Wie groß ist momentan die Wahrscheinlichkeit, dass ein Katalysator für Euro6 angeboten wird um die Stickoxydwerte zu reduzieren? Im moment mal egal, wer die Kosten übernimmt. Denke, wäre für den Motor eventuell gesünder als tuning.

P.S.: Gibt es jemanden im Ortenaukreis, der mir über OBD die Versionsnummer auslesen kann?
Eine schriftliche Mitteilung zwecks Software-Update habe ich auch von Renault/Dacia nicht bekommen.
Bis jetzt versuchen sie es Versteckt über die Autohäuser. Ich würde sie eh Kübelisieren.
Ich hab schriftlich festgehalten und das ist mein Recht, dass ich die Verschlimmbesserung nicht will. Sie geben es nicht gerne zu, ist aber machbar und Gesetzlich einwandfrei. Hab ein Verbot erteilt solange es nicht mit "Stilllegung" (Vom Strassenverkehrsamt! Nicht Dacia/Renault) gedroht wird.
Das Auto hab ich Bar bezahlt. Ist MEIN Eigentum. Kein Leasing oder Ratenkauf wo sie mich womöglich Erpressen könnten.
Da kann Renault/Dacia versuchen Druck zu machen wie sie will bei mir kommen sie nicht durch. Der Strassenverkehrsamt ist das was zählt.
Dacia/Renault macht es nicht aus "Nächstenliebe". Die Schlauberger wollen sich nur gesetzlich "Absichern" weil sie nicht erwischt werden wollen!
 
Hallo, habe gestern das Update erhalten und muste feststellne das sich die anzeige zum hochschalten um ca 150 umdrehungen nach hinten verschoben hat was ja wohl mit mehr sprit verbauch auf mich zu kommt, Leistung habe ich so noch nicht festegestellt war aber auch nur in der stadt unterwegs.
Habe aber Dacia angeschrieben un denen geschrieben das sie dadurch die versprochen Werte nicht mer einhalten(Spitverbrauch und PS) sie sollen doch meinen Autohaus
eine Sofware zusenden die das KENNFELD anhebt damit die Werte wieder stimmen (Chiptuning)
Na ja warte mal auf Antwort.
 
Hallo, habe gestern das Update erhalten und muste feststellne das sich die anzeige zum hochschalten um ca 150 umdrehungen nach hinten verschoben hat was ja wohl mit mehr sprit verbauch auf mich zu kommt, Leistung habe ich so noch nicht festegestellt war aber auch nur in der stadt unterwegs.

Man kann doch schalten wie man will, oder mach ich da etwas falsch?¿?
Ich hab bei meinem die Schaltempfehlung "deaktiviert", ganz schön leichtsinnig :lol: :lol: :lol:
 
Hallo,

ich habe aus so eine Einladung zum Pflicht-Update erhalten, das in der nächsten Woche aufgespielt wird.

Im letzten Oktober hatte ich schon ein freiwilliges Update abbekommen, damals habe ich am Betriebsverhalten keine Veränderungen festgestellt.
 
Bei meinem letzten Kundedienst im März sagte ich dem Meister: Kein Update bitte.
Das hat er ohne Murren akzeptiert.
Wenn ich aus Garantie raus bin muss ich es doch nicht machen lassen, oder????
 
Bei meinem letzten Kundedienst im März sagte ich dem Meister: Kein Update bitte.
Das hat er ohne Murren akzeptiert.
Da war das Update noch freiwillig (OTS = gelb, wie @* in seinem letzten Beitrag erklärt). Seit April ist es für die Vertragswerkstatt Pflicht (OTS = blau). Es ist nicht für den Halter Pflicht, der kann (noch) nach einem Ausweg wie freie Werkstatt oder Auge zudrücken der Vertragswerkstatt etc. suchen. Für den Halter wir es erst Pflicht, wenn die Zulassungsbehörde es vorschreibt und bei Mißachtung mit Stilllegung droht.
 
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