JAU
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dokker
- Baujahr
- 2018
Vorwiegend findet sich die Erklärung darin, dass mit Erstanmeldedatum ab 06.Juli 2024 (nicht Homologierung) ALLER KFZ im EU-Raum die vorgeschriebenen zusätzlichen Assis vorhanden sein müssen.
Die Primärquelle dazu: UN-Regelung Nr. 152 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Notbremsassistenzsystems (AEBS) in Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 [2020/1597] - Publications Office of the EU
Es gibt eine zweijährige Übergangsfrist die zu dem genannten Zeitpunkt ablaufen wird.