Suche meinen Dacia Logan in München!

Sehr witzige Erkenntnis gerade gewonnen, auf der Homepage des Abschleppers also der auch im TV so aus gerastet ist, sind die Bilder aller Mitarbeiter verschwunden..... :D

der will nicht, dass seine mitarbeiter erkannt und heimlich beim
"steuerfreien geldziehen" gefilmt werden:D
 
Natürlich kann man alles anzeigen. Man darf halt nur nicht die Beweislast vergessen. ;) Da nix entwendet wurde, war das für den Poliziebeamten wohl nur unnötige Arbeit.

Mal ganz allgemein zur Anzeigenerstattung weil es gerade passt:

Es ist ein Irrglaube, mit einem "Delikt" zur Polizei zu gehen, um Anzeige zu erstatten. Letzlich schildert man bei der Polizei einen Sachverhalt, der aufnehmende Beamte erkennt das entsprechende Delikt und trifft seine Maßnahmen (z.B. Zeugenvernehmung). Wenn keine Straftat vorliegt, kann man immer noch auf eine Anzeigenerstattung bestehen, woraufhin meistens ein formloser Bericht an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um rechtliche Würdigung erstellt wird.

Im vorliegenden Fall fehlt es (wie in diesem Thread auch schon mal ganz am Anfang geschrieben) klar an der Zueignungsabsicht. Ich denke wir sind uns einig, dass kein Herr Tengelmann, kein Herr Parkräume und auch nicht der Herr Abschleppfahrer den Dacia "klauen" im Sinne von dauerhaft behalten wollte. Deshalb liegt halt "nur" eine Nötigung vor.

Und zu guter letzt prüft die Staatsanwaltschaft - unabhängig von den Formblättern der Polizei, auf denen dann ein Delikt eingetragen ist - den ganzen Sachverhalt und stellt wiederum für sich selbst fest, welches Delikt vorliegt und ob überhaupt.

Es macht also keinen Sinn eine Polizeidienststelle mit dem festen Vorsatz zu betreten, z.B. einen "Diebstahl" anzuzeigen und dann zu streiten, weil der Polizist von einem anderen Delikt ausgeht - völlig sinnlos und nicht zielführend!
 
zumal es sich hier nicht um eine maßnahme handelt, die im öffentlichen raum stattfindet.

die öffnung des fahrzeugs wurde schließlich auf einem privaten grundstück vorgenommen.

da muß man, denke ich, andere maßstäbe bezüglich "einbruch in die privatspäre des fahrzeug-eigentümers" ansetzen.


edit: betrachtet man das von seiten desjenigen dem das grundstück gehört, dann könnte er auch sagen: was auf meinem grund und boden steht gehört mir!

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Zuletzt bearbeitet:
betrachtet man das von seiten desjenigen dem das grundstück gehört, dann könnte er auch sagen: was auf meinem grund und boden steht gehört mir!

Dann muss man aber auch "gehört mir" definieren in

a) = ist in meinem Besitz

oder

b) = ist mein Eigentum

Und auch dann ist deine Betrachtung sehr fraglich. Nur weil ich auf einem Privatgrundstück stehe soll mein Besitzrecht oder Eigentumsrecht eingeschränkt sein? Das hieße ja, dass z.B. der Page im Hotel meinen Koffer öffnen und durchsuchen darf, weil ich den Koffer ja in der Hotellobby abgestellt habe. Sorry, aber das kann es sein.

Man muss hier nur betrachten, ob das Öffnen des Wagens für das Abschleppen notwendig war. Und wenn es notwendig war, so war das Durchsuchen des Fahrzeugs bzw. des Handschufaches nicht gerechtfertigt. Um die Daten des Halters zu bekommen hätte sich der Abschlepper nur an die Polizei oder die Zulassungsstelle zu wenden brauchen. Im Falle eines berechtigten Interesses teilt diese einem die Halterdaten mit. Und wenn der Abschlepper kein berechtigtes Interesse nachweisen kann, so ist das Abschleppen und das damit verbundene Öffnen des Wagens vermutlich auch nicht berechtigt gewesen.

Viele Grüße
Roman
 
Naja, die Daten hatte ich ihm ja angeboten, er wollte Sie nicht aufschreiben, daher verstehe ich das durchsuchen des Handschuhfaches nicht.

Das man ein Auto öffnet um es umzusetzen, das kann ich noch verstehen. Das man das Fahrzeug dann im Straßenverkehr abstellt und es dann nicht wieder verschließt, das verstehe ich nun wirklich nicht, was ist so schwer daran den Knopf zu drücken und ne Tür zu zu drücken.

Jetzt stellen wir uns mal vor da kommt einer, sieht das, und dann ist mein Auto leer, super, dann will es niemand gewesen sein, und ich bin der doofe....
 
Moin,

das Abstellen eines unverschlossenen KFz ist eine OWi und somit nicht strafbar.

reicht aber aus, um das Fahrzeug wiederum (durch Ordnungsamt oder Polizei) abschleppen zu lassen. Das Abschleppen dient der Gefahrenabwehr (Schutz vor Diebstahl, Missbrauch des Fahrzeugs).
 
reicht aber aus, um das Fahrzeug wiederum (durch Ordnungsamt oder Polizei) abschleppen zu lassen. Das Abschleppen dient der Gefahrenabwehr (Schutz vor Diebstahl, Missbrauch des Fahrzeugs).

kann ich bestätigen. mein alter opel wurde zur "sicherungsverwahrung" abgeschleppt, weil er nachts mit eingeschlagener seitenscheibe (diebstahl einer tasche) von der polizei vorgefunden wurde.

den schaden, angefangen bei der reinigung, neue scheibe, einen tag arbeitsausfall, taxi zur polizei und zum verwahr-ort, zuletzt noch die abschleppkosten, gesamt ca. 1000 DM, hatte ich selbst zu tragen.

seitdem lasse ich keine geld-taschen (damals werbegeschenk von der sparkasse mit eindeutigen sparkassen-logo) mit nutzlosem inhalt sichtbar auf dem beifahrersitz liegen. denn es gibt genug freilaufende deppen die mal eben eine scheibe einschlagen, weil sie denken, daß ein steinreicher opel-kadett-fahrer :doh: versehentlich eine prall gefüllte geld-tasche auf dem sitz liegen gelassen hat.


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kann ich bestätigen. mein alter opel wurde zur "sicherungsverwahrung" abgeschleppt, weil er nachts mit eingeschlagener seitenscheibe (diebstahl einer tasche) von der polizei vorgefunden wurde.

den schaden, angefangen bei der reinigung, neue scheibe, einen tag arbeitsausfall, taxi zur polizei und zum verwahr-ort, zuletzt noch die abschleppkosten, gesamt ca. 1000 DM, hatte ich selbst zu tragen.
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genau so etwas ist mir auch passiert. Uralter Opel, nur dass die versucht haben, ein Radio (Kaufpreis ca. 100 Euro) zu klauen. Das waren Dilettanten im dreifachen Sinn. Erstens wegen einem so billigen Radio das Auto knacken, dazu die Scheibe einschlagen (ein Profi hätte dieses alte Auto ohne jede Spur viel schneller geknackt) und 3. hat der das Radio nicht einmal rausbekommen (hat wohl geklemmt).
Ergebnis war das gleiche: Auto weg und ich konnte erstmal suchen gehen. Das fand übrigens auf einem Mitarbeiterparkplatz von einer großen Psychiatrischen Klinik statt.

LG
Bernhard
 
erinnert mich irgendwie an den film " einer flog über's kuckucksnest"^_^

lol....

aber ich habe ja wirklich 5 Jahre in so einer Klinik gearbeitet. Es kann auch sein, dass ein (ehemaliger) Patient mich ärgern wollte. Ich habe auf einer sehr speziellen Station für Straftäter gearbeitet und manchmal musste ich eben tendenziell unpopuläre Maßnahmen oder Entscheidungen durchsetzen (mal ganz vorsichtig ausgedrückt).
(aber ansonsten geht es in einem "Irrenhaus" weitaus normaler zu, als im Nachmittagsprogramm vom RTL)

P.S. ich musste übrigens damals komischerweise nichts fürs Abschleppen bezahlen. Die zerbrochene Seitenscheibe war Ärger genug, zumal es an diesem Tag auch noch sehr sehr kalt war. Und noch Wochen später habe ich noch überall im Auto Scherben gefunden.

Liebe Grüsse
Bernhard
 
P.S. ich musste übrigens damals komischerweise nichts fürs Abschleppen bezahlen.

Ne, ist nicht komisch, das gehört schon so. Bei gefahrenabwehrenden Maßnahmen zahlt die Polizei bzw. der Staat. Wenn doch eine Rechnung kommt ist auf dem Abschleppauftrag vielleicht ein Häckchen an der falschen Stelle gemacht worden...
 
kann ich bestätigen. mein alter opel wurde zur "sicherungsverwahrung" abgeschleppt, weil er nachts mit eingeschlagener seitenscheibe (diebstahl einer tasche) von der polizei vorgefunden wurde.
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Bist du denn nicht Teilkasko versichert? Da Diebstahlsschaden, wenn auch nur Versuch, hätten die das doch zahlen müssen.
Bei der sogenannten "Sicherstellung zur Eigentumssicherung" deines Fahrzeugs wird auch noch geprüft, ob die Abschleppkosten im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehen. Wenn das sehr alt ist, können evtl. Wertsachen (Geldtasche etc.) auf der Wache verwahrt werden. Die "alte Kiste" bleibt dann eben offen stehen. Wenn sonst keine Gefahr von ihr ausgeht.
 
Bist du denn nicht Teilkasko versichert? Da Diebstahlsschaden, wenn auch nur Versuch, hätten die das doch zahlen müssen.....


kasko? nein danke.
hatte ich davor bei meinem fast neuen citroen CX.

die DA-direkt hat damals die übernahme eines teilkasko-schadens abgelehnt, mit der begründung ich hätte die unterlagen (datum versicherungs-begin) zu meinem vorteil manipuliert.

gleichzeitig kam die fristlose kündigung.

bei telefonischer rücksprache mit der "dienststelle" wurde mir in sehr agressiver weise versicherungsbetrug unterstellt.

dabei hatte ich bei abschluss nur um etwas bedenkzeit gebeten (teikasko oder vollkasko?) und den vollständig ausgefüllten vertrag (teilkasko) erst knapp zwei wochen nach unterzeichnung und zufälligerweise 14 tage vor dem schadensfall an die versicherung geschickt.

zum zeitpunkt der schadensabwicklung, so nehme ich an, war der antrag noch nicht bearbeitet, oder hatte keinen eingangsstempel, so das sie behaupten konnten, ich hätte das absende-datum "manipuliert", was definitiv nicht der fall war.

ein echter fall von VERSICHERER-BETRUG...!! ..und das nur um 800 DM zu sparen.

ich konnte leider nichts beweisen, da ich den antrag nicht per einschreiben geschickt hatte und so keinen nachweis über das absende-datum hatte.

so sind sie eben, die VERSICHERUNGEN :rolleyes:, mit warmen und herzlichen bildern und sprüchen werben sie um unser vertrauen... . und wenns ans zahlen geht, dann ist jede maßnahme recht sich davor zu drücken.

KRIMINELLE eben... ALLESAMT!!

seitdem kommt mir in allen bereichen nur noch die pflichtversicherung ins haus. und sonst GAR NICHTS..!


*hass-prediger-modus - aus*
.
 
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